Rechtsprechung
   LAG Hamm, 07.09.2004 - 19 Sa 1248/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5999
LAG Hamm, 07.09.2004 - 19 Sa 1248/04 (https://dejure.org/2004,5999)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.09.2004 - 19 Sa 1248/04 (https://dejure.org/2004,5999)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. September 2004 - 19 Sa 1248/04 (https://dejure.org/2004,5999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    In der Regel kein Schadensersatzanspruch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB III über seine Pflichten nach § 37 b SGB III belehrt.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 241 Abs. 2, 280, 823 Abs. 2 BGB; §§ 2 S. 2 Nr. 3, 37 b, 140 SGB
    In der Regel kein Schadensersatzanspruch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB III über seine Pflichten nach § 37 b SGB III belehrt.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber bei Verletzung einer Hinweispflicht; Verpflichtung eines Arbeitnehmers, sich nach Kenntnis von der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden; Sinn und Zweck der diesbezüglichen ...

  • Judicialis

    SGB III § 2 Abs. 2 S 1; ; SGB III § ... 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3; ; SGB III § 2 Abs. 5 Nr. 2; ; SGB III § 37 b; ; SGB III § 140; ; SGB III § 147 a; ; BGB § 121 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 629; ; BGB § 823 Abs. 2

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz bei fehlendem Hinweis auf Meldepflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Verden, 27.11.2003 - 3 Ca 1567/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzung des

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2004 - 19 Sa 1248/04
    I Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich nicht aus den §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 S. 1 und 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB III, wonach der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Verpflichtung gemäß § 37 b SGB III, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden, informieren soll (vgl. auch ArbG Verden, Urteil vom 27.11.2003 - 3 Ca 1567/03, BB 2004, 1632 ff. = NZA-RR 2004, 108 ff; Wolf, NZA-RR 2004, 337, 338 ff; Bauer/Krets, NJW 2003, 537, 541ff.; Heins/Höstermann, BB 2004, 1633 ff.;; GK-SGB III/Rademacher, Rdnr. 21 und 29 zu § 37 b SGB III und GK-SGB III/Feckler, Rdnr. 20 zu § 2 SGB III; a.A.: Ziegelmeier, DB 2004, 1830, 1834 ff.; Hanau, ZiP 2003, 1573, 1575 und einschränkend wegen Mitverschuldens des Arbeitnehmers: Kreutz, AuR 2003, 201 ff.).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2004 - 19 Sa 1248/04
    In solchen Einzelfällen dürfte der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis eine so große Mitverantwortung gegenüber dem Arbeitnehmer übernehmen, dass ein Schadensersatzanspruch gerechtfertigt sein kann (vgl. auch Erf. Komm. zum Arbeitsrecht - Preis, 4. Aufl., Rdnr. 782 zu § 611 BGB; Küttner/Eisemann, Personalbuch 2004, Rdnr. 13 Stichwort "Aufhebungsvertrag"; BAG, Urteil vom 10.03.1988 - 8 AZR 420/85 - und Urteil vom 17.10.2000 - 3 AZR 605/99 - AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85

    Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2004 - 19 Sa 1248/04
    In solchen Einzelfällen dürfte der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis eine so große Mitverantwortung gegenüber dem Arbeitnehmer übernehmen, dass ein Schadensersatzanspruch gerechtfertigt sein kann (vgl. auch Erf. Komm. zum Arbeitsrecht - Preis, 4. Aufl., Rdnr. 782 zu § 611 BGB; Küttner/Eisemann, Personalbuch 2004, Rdnr. 13 Stichwort "Aufhebungsvertrag"; BAG, Urteil vom 10.03.1988 - 8 AZR 420/85 - und Urteil vom 17.10.2000 - 3 AZR 605/99 - AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Insbesondere kann unentschieden bleiben, ob sich ein Arbeitgeber, der - wie der Arbeitgeber des Klägers - den Arbeitnehmer nicht entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung beim ArbA informiert, dem Arbeitnehmer deswegen ggfs zum Schadensersatz verpflichtet ist (vgl hierzu etwa LAG Hamm vom 7. September 2004 - 19 Sa 1248/04 - und vom 23. Dezember 2004 - 11 Sa 1210/04 - LAG Düsseldorf vom 29. September 2004 - 12 Sa 1323/04 = NZA-RR 2005, 104).
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. September 2004 - 19 Sa 1248/04 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.06.2005 - 3 Sa 63/05

    Schadensersatz, Kündigung, Hinweispflicht, Informationspflicht,

    Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich weder aus §§ 280, 241 Abs. 2 BGB, noch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 3 SGB III, wonach der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Verpflichtung gem. § 37b SGB III, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden, informieren soll (vgl. im Ergebnis auch LAG Düsseldorf v. 19.09.2004 - 12 Sa 1323/04 - zit. nach Juris; LAG Hamm v. 07.09.2004 - 19 Sa 1248/04 - zit. nach Juris; ArbG Kiel v. 20.10.2004 - 6 Ca 2062 a/04; ArbG Verden - 3 Ca 1567/03 in BB 2004, 1632 ff.; ArbG Saarlouis v. 04.05.2004 - 1 Ca 173/04; Dr. Jan Vetter: Anmerkung zu LAG Düsseldorf v. 29.09.2004 in BB 2005, 891; Wolf, NZA - RR 2004, 337).

    Zudem ergibt sich bereits aus der im Gesetzestext enthaltenen Überschrift zu § 2 SGB III der öffentlich-rechtliche Charakter dieser Norm (LAG Hamm vom 7.9.2004 - 19 Sa 1248/04 zitiert nach Juris).

    Damit soll nicht die Verantwortung des Arbeitnehmers, sich über seine sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen zu erkundigen und diese wahrzunehmen, geschmälert werden (vgl. LAG Hamm vom 7.9.2004 - 19 Sa 1248/04 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 23.12.2004 - 11 Sa 1210/04

    Keine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wegen fehlender Information des

    Keine Schadensersatzverpflichtung des Arbeitgebers bei unterbliebenem Hinweis nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III - wie LAG Hamm 07.09.2004 19 Sa 1248/04, n.rkr: BAG 571/04.

    Die 19.Kammer des erkennenden Gerichts hat am 07.09.2004 ebenso entschieden und in der Begründung hervorgehoben: Weder nach §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 S.1 BGB noch nach §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III bestehe ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen eines unterbliebenen Hinweises; es handele sich bei § 2 Abs. 3 Nr. 3 SGB III um eine öffentlich-rechtliche Bestimmung zum Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit den Agenturen für Arbeit mit dem Ziel, den Eintritt einer Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden; § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III verfolge nicht den Zweck, dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erstattung einer Kürzung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung gemäß § 140 SGB III einzuräumen; der unterbliebene Hinweis könne für die Frage von Bedeutung sein, ob die Agentur für Arbeit den Anspruch des Arbeitslosen kürzen dürfe, was vor den Sozialgerichten auszutragen sei; wenn das SGB III eine Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für eine eingetretene Arbeitslosigkeit annehme, führe dies zu einer Erstattungspflicht des Arbeitgebers an die Agentur für Arbeit, nicht aber zu Ersatzansprüchen des Arbeitnehmers; eine unabhängig von § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III bestehende Aufklärungspflicht mit schadensersatzrechtlichen Rechtsfolgen komme nur nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, etwa wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes veranlasst habe oder ihn falsch über die arbeitsförderungsrechtlichen Rechtsfolgen eines Ausscheidens aus dem Betrieb informiert habe; diese Voraussetzungen seien jedoch nicht bereits dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen habe (LAG Hamm 19 Sa 1248/04 m. umf. Nachw. zum Meinungsstand - nicht rechtskräftig: Revision BAG 8 AZR 571/04).

  • LAG Düsseldorf, 02.03.2005 - 4 Sa 1919/04

    Schadensersatz wegen unterlassenen Hinweises auf Pflicht zur Arbeitslosmeldung

    Die Kammer verweist zur Begründung auf die den Parteien bekannte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.09.2004 - Aktenzeichen 12 Sa 1323/04 - zu II 1 der Entscheidungsgründe sowie die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (- 19 Sa 1248/04 -), in denen nach Ansicht der Kammer überzeugend dargelegt worden ist, dass die hier in Frage stehende sozialgesetzliche Regelung als Sollvorschrift nicht zu einem Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers führt.
  • LAG Berlin, 29.04.2005 - 13 SHa 724/05

    Schadensersatz; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Dies wird nicht nur durch den Wortlaut ("Sie sollen dabei insbesondere Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die ... Verpflichtung unverzüglicher Meldung bei Agentur für Arbeit informieren..."), die Überschrift des § 2 SGB III ( "Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit den Agenturen für Arbeit" ) und der Systematik des § 2 SGB III bestätigt, sondern auch dadurch, dass die sich aus dem allgemeinen Programmsatz ergebenden Rechtsfolgen konkret in anderen Normen ausformuliert werden, vorliegend im § 37 b SGB III. Dieser wendet sich jedoch nur an den Arbeitnehmer, nicht an den Arbeitgeber (ebenso BSG 27.05.03 BSGE 91, 90 ff zur Vorgängervorschrift; LAG Düsseldorf, a.a.O.; LAG Hamm 7.09.2004 - 19 Sa 1248/04 - ArbG Verden, a.a.O.; Wolf, NZA-RR 2004, 337).
  • LSG Bayern, 12.07.2007 - L 8 AL 386/06

    Minderung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen verspäteter Meldung;

    Insbesondere kann unentschieden bleiben, ob ein Arbeitgeber, der - wie der Arbeitgeber des Klägers - den Arbeitnehmer nicht bzw. nicht rechtzeitig entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung bei der AA informiert, dem Arbeitnehmer deswegen gegebenenfalls zum Schadensersatz verpflichtet ist (vgl hierzu etwa LAG Hamm vom 7. September 2004 - 19 Sa 1248/04 - und vom 23. Dezember 2004 - 11 Sa 1210/04 - LAG Düsseldorf vom 29. September 2004 - 12 Sa 1323/04 = NZA-RR 2005, 104).
  • SG Aachen, 12.01.2005 - S 11 AL 69/04

    Arbeitslosenversicherung

    Jedenfalls hat die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung einen derartigen Schadensersatzanspruch bislang abgelehnt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2004 - 12 Sa 1323/04; LAG Hamm, Urteil vom 07.09.2004 - 19 Sa 1248/04 m.w.N. - Az des Revisionsverfahrens: 8 AZR 571/04; ArbG Verden, Urteil vom 27.11.2003 - 3 Ca 1567/03, NZA-RR 2004, 108 f, mit zust. Anm. Heins/Höstermann, BB 2004, 1633 f; hierzu auch Geiger, a.a.O., S. 343 m.w.N.).
  • SG Aachen, 19.10.2005 - S 11 AL 123/04

    Arbeitslosenversicherung

    Ein Hinweis auf die bei Nichtbeachtung der Obliegenheit drohenden Nachteile ist nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund geboten, dass eine Minderung von Alg nach den §§ 37 b, 140 SGB III nicht durch einen Schadensersatzanspruch gegen den früheren Arbeitgeber kompensiert wird (BAG, Urteil vom 29.09.2005, 8 AZR 571/04, zitiert nach der Pressemitteilung; weiterhin auch in der Vorinstanz LAG Hamm, Urteil vom 07.09.2004, 19 Sa 1248/04 m.w.N sowie LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2004, 12 Sa 1323/04; ArbG Verden, Urteil vom 27.11.2003, 3 Ca 1567/03, NZA-RR 2004, 108 f, mit zust. Anm. Heins/Höstermann, BB 2004, 1633 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht