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   LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12   

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https://dejure.org/2013,33475
LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12 (https://dejure.org/2013,33475)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2013 - 5 Sa 513/12 (https://dejure.org/2013,33475)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 5 Sa 513/12 (https://dejure.org/2013,33475)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung eines Lehrers; Sexuelle Belästigung; Anhörung Personalrat - Sozialdaten

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung eines Lehrers; Sexuelle Belästigung; Anhörung Personalrat - Sozialdaten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Außerordentliche Kündigung eines Lehrers; Sexuelle Belästigung; Anhörung Personalrat - Sozialdaten

  • IWW

    § 626 BGB § 74 Abs. 2, Abs. 4 LPVG NRW §§ 415, 417 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit fristloser Kündigungen eines Lehrers seitens des Arbeitgebers; Sexuelle Belästigung einer Schülerin als wirksamer Kündigungsgrund

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchulG NRW § 2; SchulG NRW § 46; BetrVG § 102
    Außerordentliche Kündigung eines angestellten und ordentlich unkündbaren Lehrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12
    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung ausgesprochen und im Verfahren keine Tatkündigung nachgeschoben hat (BAG Urt. v. 23.06.2009, 2 AZR 474/07, juris, m.w.N.).

    Die Mitteilung, einem Arbeitnehmer solle wegen des Verdachts einer Handlung gekündigt werden, gibt dem Betriebsrat weit stärkeren Anlass für ein umfassendes Tätigwerden im Anhörungsverfahren als eine Anhörung wegen einer als erwiesen behaupteten Handlung (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, 2 AZR 474/07, BAGE 131, 155).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2011 - 26 Sa 1269/10

    Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Züchtigung und Belästigung von

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12
    (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.07.2011, 26 Sa 1269/10, juris).

    (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.07.2011, 26 Sa 1269/10, juris).

  • ArbG Bielefeld, 06.03.2012 - 5 Ca 2455/11

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers aus wichtigem Grund

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 06.03.2012 - 5 Ca 2455/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 06.03.2012 - AZ.: 5 Ca 2455/11 abzuändern und.

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12
    (ständige Rechtsprechung, siehe nur BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, 2 AZR 283/08, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12
    (ständige Rechtsprechung, siehe nur BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, 2 AZR 283/08, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12
    (BAG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 -, NZA 2007, 922) Etwas anderes gilt aber dann, wenn es sich um einen Vertragsverstoß handelt, der so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitnehmer regelmäßig die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres genauso erkennbar ist, wie der Umstand, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist.
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12
    Der Wirksamkeit einer auf verhaltensbedingte Gründe gestützten Kündigung steht die fehlende Mitteilung der genauen Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers an den Betriebsrat aber dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt und der Betriebsrat die ungefähren Daten kennt und von daher die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers ausreichend beurteilen kann (ständige Rechtsprechung BAG, Urt. v. 06.10.2005, 2 AZR 280/04, NZA 2006, 431 m.w.N.).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG Urt. v. 21.06.2012, 2 AZR 694/11, NZA 2013, 199; BAG Urt. v. 09.06.2011, 2 AZR 323/10, NZA 2011, 1342 m.w.N.).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12
    Zwar stellt der Verdacht einer strafbaren Handlung einen eigenständigen Kündigungsgrund dar, der nicht in der Kündigung wegen einer erwiesenen Tat quasi als minus enthalten ist (BAG, Urt. v. 23.04.2008, 2 ABR 71/07, NZA 2008, 1081).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10

    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

    Auszug aus LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12
    Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 01. Juli 2010 - 4 U 7/10 -, NJW-RR 2011, 496 m.w.N.) Durch dieses Verfahren kann Gedanken des Opferschutzes Rechnung getragen werden, wobei der Prozessgegner jederzeit die Möglichkeit behält, die Einvernahme von Zeugen durch einen entsprechenden Beweisantritt zu erzwingen.
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 16a D 11.624

    Hauptschullehrer; Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen; Lösung (verneint);

  • LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1236/11

    Zurückweisung einer

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Anwendung von ZPO § 288

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Mai 2013 - 5 Sa 513/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 02.09.2015 - 11 Sa 357/15

    Lehrer; Straftäter; Resozialisierung

    Er muss insbesondere die geistige und sittliche Entwicklung der ihm anvertrauten Schüler fördern und schützen (LAG Hamm, Urteil vom 08.05.2013 - 5 Sa 513/12 - m.w.N.).
  • ArbG Bielefeld, 28.07.2020 - 5 Ca 1725/19

    Schmerzensgeld

    Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.07.2010 - 4 U 7/10 -, NJW-RR 2011, 496 m.w.N.) Durch dieses Verfahren kann Gedanken des Opferschutzes Rechnung getragen werden, wobei der Prozessgegner jederzeit die Möglichkeit behält, die Einvernahme von Zeugen durch einen entsprechenden Beweisantritt zu erzwingen (dazu insgesamt BAG, Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, NZA 2015, 353; LAG Hamm, Urteil vom 08.05.2013 - 5 Sa 513/12).
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