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   LAG Hamm, 08.08.2011 - 1 Ta 374/11   

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https://dejure.org/2011,19017
LAG Hamm, 08.08.2011 - 1 Ta 374/11 (https://dejure.org/2011,19017)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2011 - 1 Ta 374/11 (https://dejure.org/2011,19017)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2011 - 1 Ta 374/11 (https://dejure.org/2011,19017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterbevollmächtigung eines Verbandsvertreters durch anwaltliche Prozessvertreter eines Insolvenzverwalters; Postulationsfähigkeit, ordnungsgemäße Prozessvertretung; Versäumnisurteil

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 11 Abs. 2 ArbGG; § 11 Abs. 3 ArbGG; § 79 ZPO; § 335 Abs. 1 Nr. 5 ZPO
    Unterbevollmächtigung eines Verbandsvertreters durch anwaltliche Prozessvertreter eines Insolvenzverwalters; Postulationsfähigkeit, ordnungsgemäße Prozessvertretung; Versäumnisurteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils ist in den Fällen des § 79 Abs. 3 ZPO zurückzuweisen bei Zurückweisung des Bevollmächtigten oder Untersagung der weiteren Vertretung erst im Termin; Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils bei fehlender ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils bei fehlender Postulationsfähigkeit eines Parteivertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 70/00

    Rechtsfolgen der Bestellung einer Untervollmacht durch einen nicht

    Auszug aus LAG Hamm, 08.08.2011 - 1 Ta 374/11
    Geht man davon aus, dass ein anwaltlicher Prozessvertreter einer anderen Person - auch einem Verbandsvertreter - Untervollmacht dann erteilen kann, wenn diese nach § 11 Abs. 2 S. 2 ArbGG postulationsfähig ist (so BCF/Bader a.a.O. Rn. 12; ErfK/Koch 11. Auflage § 11 ArbGG Rn. 4; GMPM-G/Germelmann, ArbGG 7. Auflage § 11 Rn. 34; unklar GK-ArbGG/Bader § 11 Rn. 149; a.A. für das amtsgerichtliche Verfahren: Zöller/Vollkommer, ZPO 28. Auflage § 79 Rn. 5; § 81 Rn. 6), kommt es darauf an, ob der Unternehmensverband Westfalen-Mitte e.V. in Gestalt des Assessors Dr. B1 (§ 11 Abs. 2 S. 3 ArbGG) für den Beklagten - der Unterbevollmächtigte vertritt in der Regel die Partei, nicht den Hauptbevollmächtigten (BGH 09.07.2002 - X ZR 70/00, NJW-RR 2003, 51) - als sein Mitglied oder aufgrund sonstiger Satzungsbestimmungen als Terminsvertreter im Gütetermin auftreten konnte.
  • LAG München, 19.04.2018 - 3 Sa 52/18

    Postualtionsfähigkeit, Versäumnisurteil, Einspruch, Zurückweisungsbeschluss

    Der Katalog des § 11 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ist abschließend (vgl. GK-ArbGG/Bader, Stand Dezember 2015, § 11 Rn. 62; LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2011 - 1 Ta 374/11 - unter II. 1. der Gründe m.w.N.).
  • SG Berlin, 21.09.2011 - S 55 AS 22521/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretung durch postulationsfähigen

    Ausgeschlossen sind demnach also auch Assessoren ohne Anwaltszulassung oder außerhalb ihrer Tätigkeit für die in § 73 Abs. 2 SGG genannten Einrichtungen (so auch LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2011, 1 Ta 374/11, und Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, RdNr 4 zu § 11 ArbGG als Parallelvorschrift zu § 73 SGG).
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