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   LAG Hamm, 08.09.2016 - 11 Sa 78/16   

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https://dejure.org/2016,28680
LAG Hamm, 08.09.2016 - 11 Sa 78/16 (https://dejure.org/2016,28680)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.09.2016 - 11 Sa 78/16 (https://dejure.org/2016,28680)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. September 2016 - 11 Sa 78/16 (https://dejure.org/2016,28680)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mindestlohnwirksamkeit einer Zulage

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MiLoG § 1 Abs. 1, Abs. 2
    Mindestlohnwirksamkeit; Anrechenbarkeit einer Zulage

  • rechtsportal.de

    MiLoG § 1 Abs. 1, Abs. 2
    Mindestlohnwirksamkeit einer Zulage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulage zum pauschalen Ausgleich reduzierter Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kann mindestlohnwirksam sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mindestlohnwirksamkeit und die Anrechenbarkeit einer Zulage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2016, 2732
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2016 - 11 Sa 78/16
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn wird erfüllt durch die vom Arbeitgeber im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis als Gegenleistung für die Arbeit erbrachten Entgeltzahlungen, soweit diese dem Arbeitnehmer endgültig verbleiben ( BAG PM 24/16 v. 25.05.2016 zu BAG Urt. 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 - ).

    Die Erfüllungswirkung fehlt nur solchen Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (z.B. § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen ( BAG PM 24/16 v. 25.05.2016 zu BAG Urt. 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 - ).

    Das BAG hat die Erfüllungswirkung der monatlichen Zahlungen i.S.d. § 1 Abs. 1, Abs. 2 MiLoG bejaht, die nach der Betriebsvereinbarung geleisteten Zahlungen waren mindestlohnwirksam (anzurechnen) (BAG PM 24/16 v. 25.05.2016 zu BAG Urt. 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 - LAG Berlin-Brandenburg 12.01.2016 - 19 Sa 1851/15 - NZA-RR 2016, 237 ).

  • ArbG Herne, 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15

    Mindestlohn, Zulage, Anrechnung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2016 - 11 Sa 78/16
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt - unter geringfügiger Reduzierung des Berufungsantrags -, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 1193, 40 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 477, 36 EUR brutto seit dem 03.06.2015, aus 119, 34 EUR brutto seit dem 06.07.2015, aus 119, 34 EUR seit dem 10.08.2015, aus 358, 02 EUR seit dem 27.10.2015 und aus 119, 34 EUR seit dem 19.11.2015 zu zahlen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2016 - 19 Sa 1851/15

    Anrechnung von voraussetzungslos zweimal jährlich gezahlten Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2016 - 11 Sa 78/16
    Das BAG hat die Erfüllungswirkung der monatlichen Zahlungen i.S.d. § 1 Abs. 1, Abs. 2 MiLoG bejaht, die nach der Betriebsvereinbarung geleisteten Zahlungen waren mindestlohnwirksam (anzurechnen) (BAG PM 24/16 v. 25.05.2016 zu BAG Urt. 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 - LAG Berlin-Brandenburg 12.01.2016 - 19 Sa 1851/15 - NZA-RR 2016, 237 ).
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 08.09.2016 - 11 Sa 78/16
    Zulagen und Zuschläge sind anzurechnen, wenn der Zweck der Leistung des Arbeitgebers dem Zweck des Mindestlohns funktionell gleichwertig ist ( BAG 16.04.2014 - 4 AZR 802/11 - NZA 2014, 1277; ErfK-Franzen, 16.Aufl. 2016, § 1 MiLoG § 1 Rn. 12, Lakies, MiLoG, 2015, § 1 MiLoG Rn. 40 ).
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. September 2016 - 11 Sa 78/16 - wird zurückgewiesen.
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