Rechtsprechung
   LAG Hamm, 09.05.2022 - 14 Ta 130/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10992
LAG Hamm, 09.05.2022 - 14 Ta 130/22 (https://dejure.org/2022,10992)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2022 - 14 Ta 130/22 (https://dejure.org/2022,10992)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2022 - 14 Ta 130/22 (https://dejure.org/2022,10992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,10992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, § 121 ZPO
    Bedarfsgemeinschaft, besondere Belastungen, Freibetrag, Ehegatten, Kinder, Le-bensgefährte, Lebensgefährtin, Unterhaltslast, Beiordnung, Mandatsniederlegung

  • IWW
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 28 ; SGB XII § 31
    Beiordnung eines Rechtsanwalts trotz Mandatsniederlegung nach abgelehnter Prozesskostenhilfe; Besondere Belastungen im Sinne des § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ZPO ; Unterhaltslasten für Kinder aus Lebensgemeinschaft als besondere Belastungen im Rahmen der Prozesskostenhilfe

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2638
  • NZA 2022, 1080
  • NZA-RR 2022, 435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 18.12.2018 - 14 Ta 552/18

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstandes mit den

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2022 - 14 Ta 130/22
    Es ist ihr jedoch nicht zuzumuten, ihre Lebensgemeinschaft zu beenden, um freiwerdende Mittel für die Prozesskosten einsetzen zu können (vgl. LAG Hamm 18. Dezember 2018 - 14 Ta 552/18 - juris, Rn. 40 m. w. N. zur Rechtsprechung ).

    Die tatsächliche Unterhaltslast richtet sich nicht nach der faktischen Notwendigkeit eines Antrages auf Leistungen nach dem SGB II für ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (vgl. LAG Hamm 18. Dezember 2018 - 14 Ta 552/18 - juris, Rn. 45 ).

    d) Grundlage für die Anrechnung tatsächlicher Unterhaltsleistungen in einer Bedarfsgemeinschaft der Partei mit ihrer Lebensgefährtin oder Lebensgefährten und deren Kindern sind die Freibeträge des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a) und b) ZPO (vgl. hierzu und zum Folgenden LAG Hamm 18. Dezember 2018 - 14 Ta 552/18 - juris, Rn. 41 ff. m. w. N. zur - auch gegensätzlichen - Rechtsprechung ).

    Das gemäß dieser Bestimmung anzurechnende Einkommen ist dabei grundsätzlich wie das Einkommen der antragstellenden Partei selbst nach § 115 ZPO zu berechnen (vgl. näher LAG Hamm 18. Dezember 2018 - 14 Ta 552/18 - juris, Rn. 46 ).

  • OLG Celle, 12.04.2012 - 10 WF 111/12

    Beschwerderecht eines Rechtsanwalt gegen die Versagung der Beiordnung i.R.

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2022 - 14 Ta 130/22
    Hat der Rechtsanwalt selbst das Mandat gekündigt, so hat er dadurch zum Ausdruck gebracht, zu einer Vertretung nicht mehr bereit zu sein; ging dagegen die Mandatsbeendigung von der Partei aus, handelt es sich bei dem Anwalt erklärtermaßen nicht mehr um einen solchen ihrer Wahl (vgl. OLG Celle 12. April 2012 - 10 WF 111/12 - juris, Rn. 13; OLG Stuttgart 28. Juli 2005 - 15 WF 117/05 - juris, Rn. 7; Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 10. Auflage, 2022, Rn. 648 ).

    bb) Ob sich möglicherweise im Falle einer vorwerfbaren wesentlichen Verzögerung der Bescheidung des Prozesskostenhilfegesuchs durch das Gericht unter dem Gesichtspunkt eines "fairen Verfahrens" etwas Abweichendes ergibt (offen gelassen von OLG Celle 12. April 2012 - 10 WF 111/12 - juris, Rn. 15 ), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2022 - 14 Ta 130/22
    Der Grundsatz der fairen Verfahrensgestaltung verwehrt es den Gerichten, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (vgl. BVerfG 26. April 1988 - 1 BvR 669/87 - juris, Rn. 8; 3. Juni 2003 - 1 BvR 1355/02 - juris, Rn. 15 ).
  • BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2022 - 14 Ta 130/22
    Der Grundsatz der fairen Verfahrensgestaltung verwehrt es den Gerichten, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (vgl. BVerfG 26. April 1988 - 1 BvR 669/87 - juris, Rn. 8; 3. Juni 2003 - 1 BvR 1355/02 - juris, Rn. 15 ).
  • LAG Hamm, 10.12.2001 - 14 Ta 743/01

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2022 - 14 Ta 130/22
    Gibt der Kündigungsschutzkläger bei seiner Prozesskostenhilfeerklärung an, derzeit von der Unterstützung oder von Krediten aus dem Familien- und Freundeskreis zu leben, so kann dies für eine vorübergehende Zeit ohne zusätzlichen Beleg akzeptiert werden (vgl. LAG Hamm 10. Dezember 2001 - 14 Ta 743/01 - juris, Rn. 2 f. ).
  • ArbG Paderborn, 27.01.2022 - 1 Ca 1187/21

    Prozesskostenhilfe, Berechnung des einzusetzenden Einkommens, Berücksichtigung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2022 - 14 Ta 130/22
    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 27. Januar 2022 (1 Ca 1187/21) abgeändert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht