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   LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08   

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LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08 (https://dejure.org/2008,19291)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08 (https://dejure.org/2008,19291)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 9 Sa 1435/08 (https://dejure.org/2008,19291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Altersteilzeit, Zuschuss zur Rentenversicherung, Höhe bis zur Beitragsbemessungsgrenze, Auslegung einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Altersteilzeit, Zuschuss zur Rentenversicherung, Höhe bis zur Beitragsbemessungsgrenze, Auslegung einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Wegfall einer übertariflichen Zulage - § 9 MTV

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08
    Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis als Ganzes beziehen, sondern kann auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen begrenzt seien (BAG 13.03.2007 - 1 AZR 232/06; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 361/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 96; BAG 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4).

    Auch einzelne Ansprüche aus einem Schuldverhältnis sind Rechtsverhältnisse in diesem Sinn (BAG 13.03.2007 - 1 AZR 232/06; BAG 27.01.2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 zu II 2 b der Gründe).

    Auch in einem solchen Fall kann aber ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 13.03.2007 - 1 AZR 232/06; BAG 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4 zu B I 2 der Gründe).

    Zudem gilt der Vorrang der Leistungsklage vor der Feststellungsklage nicht für Klagen auf künftige Leistung nach §§ 257 bis 259 ZPO; zwischen diesen Klagen und einer Feststellungsklage kann der Gläubiger vielmehr wählen (BAG 13.03.2007 - 1 AZR 232/06; BAG 19.06.2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98, 76, zu I 2 a der Gründe).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08
    Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis als Ganzes beziehen, sondern kann auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen begrenzt seien (BAG 13.03.2007 - 1 AZR 232/06; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 361/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 96; BAG 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4).

    Auch in einem solchen Fall kann aber ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 13.03.2007 - 1 AZR 232/06; BAG 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4 zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZN 793/07

    Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 02.10.2007 - 1 AZN 793/07; BAG 14.04.2005 - 1 AZN 840/04 - BAGE 114, 200, zu 2 c aa der Gründe).

    Entscheidungserheblich ist sie, wenn die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts von ihr abhängt (BAG 02.10.2007 - 1 AZN 793/07).

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 901/93

    Eingruppierung eines Maschinenführers in Buchbinderei

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08
    Eine solche Feststellungsklage nicht nur im Bereich des öffentlichen Dienstes, sondern auch für die Privatwirtschaft anerkannt (BAG 03.11.2004 - 5 AZR 73/04; BAG 30.11.1994 - 4 AZR 901/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 27).
  • LAG Nürnberg, 27.11.2002 - 3 Sa 123/02

    Höhe des arbeitgeberseitigen Aufstockungsbetrages zur Rentenversicherung während

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08
    cc) Das hier gefundene Auslegungsergebnis stimmt mit demjenigen des LAG Nürnberg im Urteil vom 27.11.2002 - 3 Sa 123/02 - überein.
  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 73/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08
    Eine solche Feststellungsklage nicht nur im Bereich des öffentlichen Dienstes, sondern auch für die Privatwirtschaft anerkannt (BAG 03.11.2004 - 5 AZR 73/04; BAG 30.11.1994 - 4 AZR 901/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 27).
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08
    Er muss bei - wie im Streitfall - teils fälligen, teils noch nicht fälligen Ansprüchen auch keine Aufteilung in einen Leistungs- und Feststellungsantrag vornehmen (BAG 20.01.2004 - 9 AZR 43/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08
    Auch einzelne Ansprüche aus einem Schuldverhältnis sind Rechtsverhältnisse in diesem Sinn (BAG 13.03.2007 - 1 AZR 232/06; BAG 27.01.2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 262/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 26.8.2008 1 AZR 349/07; BAG 13.03.2007 - 1 AZR 262/06 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 183 zu I der Gründe mwN).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08
    Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis als Ganzes beziehen, sondern kann auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen begrenzt seien (BAG 13.03.2007 - 1 AZR 232/06; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 361/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 96; BAG 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94

    Streikteilnahme und Gleitzeit

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 349/07

    Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 16.09.1997 - 9 AZN 133/97

    Grundsatzbeschwerde - Tarifauslegung

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 67/09

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Altersteilzeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Dezember 2008 - 9 Sa 1435/08 - aufgehoben.
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