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   LAG Hamm, 10.08.2004 - 6 Sa 1182/04   

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https://dejure.org/2004,11241
LAG Hamm, 10.08.2004 - 6 Sa 1182/04 (https://dejure.org/2004,11241)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.08.2004 - 6 Sa 1182/04 (https://dejure.org/2004,11241)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. August 2004 - 6 Sa 1182/04 (https://dejure.org/2004,11241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf restliche Arbeitsvergütung; Angabe der Vergütungszeiträume bei einer Klage auf Zahlung von Arbeitsvergütung; Darlegungspflichten bei der Geltendmachung von Überstunden; Vereinbarung zur Einschränkung der richterlichen Freiheit der Beweiswürdigung durch einen ...

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ArbGG § 72 Abs. 2

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Überstunden werden nur bei Nachweis vergütet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20

    Überstundenvergütung eines Außendienstmitarbeiters - Darlegungs- und Beweislast -

    Beginn und Ende der darzulegenden Arbeitszeit umfasst aber auch die Darlegung von Beginn und Ende der Pausen, weil die Arbeitszeit mit dem Beginn der Pause endet und mit dem Ende der Pause wieder beginnt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 23. September 2020 - 7 Sa 357/19 - zu B II 2 der Gründe, juris; LAG Hamm 10. August 2004 - 6 Sa 1182/04 - zu II 1 der Gründe, juris).
  • ArbG Paderborn, 03.11.2016 - 2 Ca 357/16

    Fristlose Kündigung, Leitender Angestellter, Betriebsratsanhörung

    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht jedoch nicht, sich den unstreitigen oder streitigen Sachvortrag aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (vgl. BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 - NZA 2012, 939; LAG Hamm vom 10.08.2004 - 6 Sa 1182/04 - juris).
  • LAG München, 15.02.2007 - 4 Sa 1163/06

    Überstundenvergütung

    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt des Weiteren voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG, zuletzt etwa U. v. 25.05.2005, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung; U. v. 03.11.2004, AP Nr. 49 zu 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; U. v. 29.05.2002, AP Nr. 27 zu § 812 BGB - II. 3. b dd der Gründe - U. v. 17.04.2002, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; siehe auch z. B. LAG Schleswig Holstein, U. v. 31.05.2005, NZA-RR 2005, S. 458 f = LAGE Nr. 2 zu § 3 ArbZG; LAG Hamm, U. v. 10.08.2004, ArbRB 2005, S. 74; LAG Thüringen, U. v. 19.03.2002, LAGE Nr. 1 zu § 3 ArbZG).
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