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   LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03   

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LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03 (https://dejure.org/2003,4143)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03 (https://dejure.org/2003,4143)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - 10 TaBV 94/03 (https://dejure.org/2003,4143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren Honorarforderung eines Rechtsanwalts Nichtigkeit von Anwaltsverträgen bei Interessenkollisionen Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 40 Abs. 1 BetrVG§ 43 a Abs. 4 BRAO
    Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren Honorarforderung eines Rechtsanwalts Nichtigkeit von Anwaltsverträgen bei Interessenkollisionen Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten eines vom Betriebsrat mit Prozessvertretung beauftragten Rechtsanwalts; Gleichzeitige Vertretung des Betriebsrates und des von Kündigung betroffenen Betriebsratsmitglieds; Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitenden Interessen

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 1; ; BRAO § 43 a Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1; BRAO § 43a Abs. 4
    Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren Honorarforderung eines Rechtsanwalts, Nichtigkeit von Anwaltsverträgen bei Interessenkollisionen, Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 262
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
    Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die dem Betriebsrat entstehenden Auslagen entfällt nur dann, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos war (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31; BAG, Beschluss vom 20.10.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 m.w.N.).

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Auslagen des Betriebsrates zählen grundsätzlich auch die Kosten einer Prozessvertretung des Betriebsrates und seiner Mitglieder durch einen Rechtsanwalt, wenn der Betriebsrat bei pflichtgemäßer Abwägung der zu berücksichtigenden Umstände die Zuziehung eines Rechtsanwaltes für erforderlich erachten konnte (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 04.12.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18; BAG, Beschluss vom 20.10.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67).

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
    Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die dem Betriebsrat entstehenden Auslagen entfällt nur dann, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos war (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31; BAG, Beschluss vom 20.10.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 m.w.N.).

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Auslagen des Betriebsrates zählen grundsätzlich auch die Kosten einer Prozessvertretung des Betriebsrates und seiner Mitglieder durch einen Rechtsanwalt, wenn der Betriebsrat bei pflichtgemäßer Abwägung der zu berücksichtigenden Umstände die Zuziehung eines Rechtsanwaltes für erforderlich erachten konnte (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 04.12.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18; BAG, Beschluss vom 20.10.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67).

  • BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59

    Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
    Auch das Einverständnis der Beteiligten mit dem Vorgehen eines Rechtsanwalts kann einen bestehenden Interessengegensatz nicht aufheben (Henssler/Prütting/Eylmann, BRAO, 1977, § 43 a Rz. 108, 113, 119; Feuerich/Braun, BRAO, 5. Aufl., § 43 a Rz. 66, 68; BGH, Urteil vom 24.06.1960 - BGHSt 15, 332, 336 = NJW 1961, 929).
  • LAG Köln, 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00

    Kosten des Betriebsrats, Bewilligung desselben Rechtsanwalts durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
    Mit der angefochtenen Entscheidung und mit dem Landesarbeitsgericht Köln ist auch die Beschwerdekammer der Auffassung, dass ein Rechtsanwalt widerstreitende Interessen im Sinne des § 43 a Abs. 4 BRAO vertritt, wenn er gleichzeitig die Vertretung des Betriebsrates in einem Verfahren nach § 103 BetrVG und das Mandat für das zu kündigende Betriebsratsmitglied übernimmt (LAG Köln, Beschluss vom 15.11.2000 - LAGE BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = NZA-RR 2001, 253; ebenso: Fitting, a.a.O., § 40 Rz. 29; Wiese/Weber, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 40 Rz. 96).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.07.2003 (NJW 2003, 2520 = MDR 2003, 1081 = BB 2003, 2199), der Beschwerdekammer erst nach Durchführung des Anhörungstermins vom 10.10.2003 nachträglich bekannt geworden, gibt zu keiner anderen Beurteilung Anlass.
  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 63/76

    Beteiligung - Beschlußverfahren - Ersetzung der Zustimmung - Kündigung -

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
    Demgegenüber soll mit der Beteiligung des von einem Antrag des Arbeitgebers nach § 103 BetrVG betroffenen Betriebsratsmitglieds lediglich dessen individualrechtlicher Kündigungsschutz gewährleistet werden (vgl. BAG, Beschluss vom 03.04.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 16).
  • BayObLG, 26.07.1989 - RReg. 3 St 50/89

    Voraussetzungen eines pflichtwidrigen Dienens

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
    Da § 356 ZPO ein abstraktes Gefährdungsdelikt enthält (BayObLG, Urteil vom 26.07.1989 - NJW 1989, 2903; Schöncke/Schröder/Cramer, StGB, 26. Aufl., § 356 Rz. 3) und die Schutzrichtungen des § 356 StGB und des § 43 a Abs. 4 BRAO nicht differieren (Henssler/Prütting/Eylmann, a.a.O., § 43 a Rz. 112), kommt es auch für den vorliegend zu beurteilenden Interessengegensatz nach Auffassung der Beschwerdekammer nicht darauf an, ob widerstreitende Interessen im konkreten Einzelfall vorgelegen haben.
  • BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76

    Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Auslagen des Betriebsrates zählen grundsätzlich auch die Kosten einer Prozessvertretung des Betriebsrates und seiner Mitglieder durch einen Rechtsanwalt, wenn der Betriebsrat bei pflichtgemäßer Abwägung der zu berücksichtigenden Umstände die Zuziehung eines Rechtsanwaltes für erforderlich erachten konnte (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 04.12.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18; BAG, Beschluss vom 20.10.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67).
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85

    Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
    Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die dem Betriebsrat entstehenden Auslagen entfällt nur dann, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos war (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31; BAG, Beschluss vom 20.10.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 m.w.N.).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
    Nachdem der Betriebsrat seinen etwaigen, sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG ergebenden Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber an seine ehemaligen Verfahrensbevollmächtigten, die Antragsteller, abgetreten hat, war der Betriebsrat am vorliegenden Verfahren auch nicht mehr zu beteiligen (BAG, Beschluss vom 15.01.1992 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 41; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 40 Rz. 147).
  • BAG, 25.08.2004 - 7 ABR 60/03

    Anwaltsgebühren - Vertretung widerstreitender Interessen

    Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Oktober 2003 - 10 TaBV 94/03 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • AG Duisburg, 08.10.2007 - 62 IN 32/07

    Gleichzeitige anwaltliche Vertretung eines Drittschuldners und eines

    c) Der Verstoß gegen das Verbot des § 43a Abs. 4 BRAO hat unter den vorliegenden Umständen zur Folge, dass nicht nur der Anwaltsvertrag, sondern auch die auf ihm beruhende Vollmacht zur Vertretung in der Gläubigerversammlung nichtig ist (§§ 134, 139 BGB; LG Hamburg NZI 2007, 415 f.; Frind NZI 2007, 374, 377; vgl. auch LAG Köln NZA-RR 2001, 253; LAG Hamm NZA-RR 2004, 262 f.; OLG Koblenz NZG 2007, 458, 459 = NJW-RR 2007, 1003).
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