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   LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15   

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LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15 (https://dejure.org/2015,50134)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15 (https://dejure.org/2015,50134)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 18 Sa 1307/15 (https://dejure.org/2015,50134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf Erhöhung der Arbeitszeit; Zulässigkeit des Unmöglichkeitseinwandes

  • Wolters Kluwer

    Entgegenstehen eines Anspruchs aus § 9 TzBfG durch endgültige Besetzung einer Arbeitsstelle mit einer anderen Person; Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Erhöhung der Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 9
    Verlängerung der Arbeitszeit; Teilzeit; freier Arbeitsplatz

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 9
    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf Erhöhung der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Berlin, 02.12.2003 - 3 Sa 1041/03

    Schadensersatz bei Verstoß des Arbeitgebers gegen § 9 TzBfG

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
    Die Frage der gleichen Eignung beurteilt sich nach der auszuübenden Tätigkeit (Hessisches LAG, Urteil vom 28.11.2014 - 14 Sa 465/12; LAG Berlin, Urteil vom 02.12.2013 - 3 Sa 1041/03).

    Dabei legt zunächst der Arbeitgeber das Anforderungsprofil für die Arbeitsstelle fest; ihm steht für die Feststellung der Eignung ein Beurteilungsspielraum zu (LAG Berlin, Urteil vom 02.12.2003 - 3 Sa 1041/03; LAG München, Urteil vom 07.05.2008 - 11 Sa 1000/07; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.09.2011 - 3 Sa 71/11).

    Die Darlegungslast ist allerdings abgestuft (so auch LAG Berlin, Urteil vom 02.12.2003 - 3 Sa 1041/03), da der Arbeitgeber das Anforderungsprofil der Stelle bestimmt und somit als sachnähere Partei konkreter zu den Eignungserfordernissen und etwaigen Defiziten vortragen kann.

    Insoweit wird - im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gem. § 241 Abs. 2 BGB zu Recht - die Auffassung vertreten (LAG Berlin, Urteil vom 02.12.2003 - 3 Sa 1041/03; Düwell/Pakirnus in: Düwell/Göhle-Sander/Kohte, Juris PK - Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kap. 7.6 - § 9 TzBfG Rdnr. 27), dass ein Einarbeitungsvorsprung eines Bewerbers als zu berücksichtigender Qualifikationsunterschied dann ausscheidet, wenn die erforderliche Einarbeitungszeit im konkreten Fall nicht die betriebsübliche Dauer überschreitet.

  • LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12

    Aufstockungsanspruch; Fehlzeiten; Schadensersatz; betriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
    Die Frage der gleichen Eignung beurteilt sich nach der auszuübenden Tätigkeit (Hessisches LAG, Urteil vom 28.11.2014 - 14 Sa 465/12; LAG Berlin, Urteil vom 02.12.2013 - 3 Sa 1041/03).

    Eine gleiche Eignung liegt vor, wenn der Teilzeitbeschäftigte im Vergleich zum Mitbewerber über insgesamt dieselben persönlichen und fachlichen Fähigkeiten, theoretischen und praktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt und im bisherigen Berufsleben dieselben Leistungen erbracht hat (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.09.2011 - 3 Sa 71/11, Urteil vom 24.09.2008 - 6 Sa 3/08; Hessisches LAG, Urteil vom 28.11.2014 - 14 Sa 465/12).

    Der Schadensersatz richtet sich auf die entgangene Vergütung, also auf die Differenz zwischen dem Entgelt nach Maßgabe der kürzeren Arbeitszeit und dem Entgelt nach Maßgabe der gemäß § 9 TzBfG verlängerten Arbeitszeit; der Anspruch folgt aus §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 und 2, 283 BGB (Hessisches LAG, Urteil vom 28.11.2014 - 14 Sa 465/12).

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2011 - 3 Sa 71/11

    Arbeitszeiterhöhung, Arbeitsplatz, Zuschnitt, Anforderungsprofil, Eignung,

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
    Eine gleiche Eignung liegt vor, wenn der Teilzeitbeschäftigte im Vergleich zum Mitbewerber über insgesamt dieselben persönlichen und fachlichen Fähigkeiten, theoretischen und praktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt und im bisherigen Berufsleben dieselben Leistungen erbracht hat (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.09.2011 - 3 Sa 71/11, Urteil vom 24.09.2008 - 6 Sa 3/08; Hessisches LAG, Urteil vom 28.11.2014 - 14 Sa 465/12).

    Dabei legt zunächst der Arbeitgeber das Anforderungsprofil für die Arbeitsstelle fest; ihm steht für die Feststellung der Eignung ein Beurteilungsspielraum zu (LAG Berlin, Urteil vom 02.12.2003 - 3 Sa 1041/03; LAG München, Urteil vom 07.05.2008 - 11 Sa 1000/07; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.09.2011 - 3 Sa 71/11).

  • LAG Thüringen, 26.01.2012 - 6 Sa 393/10

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf Arbeitszeitverlängerung nach §

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
    Ist eine Stelle endgültig mit einer anderen Person besetzt und kann dem Arbeitnehmer, der Ansprüche aus § 9 TzBfG geltend macht, der Arbeitsplatz aus diesem Grund nicht übertragen werden, so ist die Erfüllung des Anspruchs aus § 9 TzBfG dem Arbeitgeber rechtlich unmöglich im Sinne des § 275 Abs. 1 und 4 BGB; der Unmöglichkeitseinwand steht dem Anspruch aus § 9 TzBfG entgegen, so dass dem Arbeitnehmer nurmehr Schadensersatzansprüche zustehen (so BAG, Urteil vom 16.09.2008 - 9 AZR 781/07; Thüringer LAG, Urteil vom 26.01.2012 - 6 Sa 393/10; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2010 - 12 Sa 44/09; LAG Hamm, Urteil vom 06.11.2008 - 16 Sa 875/08; Hessisches LAG, Urteil vom 12.09.2007 - 18 Sa 231/07; anderer Ansicht: Düwell/Pakirnus, a.a.O., § 9 TzBfG Rdnr. 46 f.; LAG Hamm, Urteil vom 25.02.2014 - 14 Sa 1174/13; jeweils m.w.N. zum Meinungsstand).

    Dann fehlt es an dem Tatbestandsmerkmal des entsprechenden freien Arbeitsplatzes (Thüringer LAG, Urteil vom 26.01.2012 - 6 Sa 393/10).

  • LAG Hamm, 25.02.2014 - 14 Sa 1174/13

    Arbeitsplatz; Arbeitszeit; Besetzung; Leiharbeit; Teilzeit; Unmöglichkeit;

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
    Ist eine Stelle endgültig mit einer anderen Person besetzt und kann dem Arbeitnehmer, der Ansprüche aus § 9 TzBfG geltend macht, der Arbeitsplatz aus diesem Grund nicht übertragen werden, so ist die Erfüllung des Anspruchs aus § 9 TzBfG dem Arbeitgeber rechtlich unmöglich im Sinne des § 275 Abs. 1 und 4 BGB; der Unmöglichkeitseinwand steht dem Anspruch aus § 9 TzBfG entgegen, so dass dem Arbeitnehmer nurmehr Schadensersatzansprüche zustehen (so BAG, Urteil vom 16.09.2008 - 9 AZR 781/07; Thüringer LAG, Urteil vom 26.01.2012 - 6 Sa 393/10; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2010 - 12 Sa 44/09; LAG Hamm, Urteil vom 06.11.2008 - 16 Sa 875/08; Hessisches LAG, Urteil vom 12.09.2007 - 18 Sa 231/07; anderer Ansicht: Düwell/Pakirnus, a.a.O., § 9 TzBfG Rdnr. 46 f.; LAG Hamm, Urteil vom 25.02.2014 - 14 Sa 1174/13; jeweils m.w.N. zum Meinungsstand).

    Die Revision ist gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG im Hinblick auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25.02.2014 - 14 Sa 1174/13 zugelassen worden.

  • ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 12.08.2015 - 4 Ca 504/15 - abgeändert.

    Die Beklagte beantragt, unter Aufhebung des am 12.08.2015 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Paderborn, Az.: 4 Ca 504/15, die Klage abzuweisen.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
    Dies gilt auch in Ansehung der Beschäftigungspflicht, die den Arbeitgeber als vertragliche Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis trifft (§ 241 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 GG - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, vgl. BAG GS, Beschluss vom 27.02.2985 - GS 1/84).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2010 - 12 Sa 44/09

    Ablehnung eines Aufstockungsantrages gemäß § 9 TzBfG

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
    Ist eine Stelle endgültig mit einer anderen Person besetzt und kann dem Arbeitnehmer, der Ansprüche aus § 9 TzBfG geltend macht, der Arbeitsplatz aus diesem Grund nicht übertragen werden, so ist die Erfüllung des Anspruchs aus § 9 TzBfG dem Arbeitgeber rechtlich unmöglich im Sinne des § 275 Abs. 1 und 4 BGB; der Unmöglichkeitseinwand steht dem Anspruch aus § 9 TzBfG entgegen, so dass dem Arbeitnehmer nurmehr Schadensersatzansprüche zustehen (so BAG, Urteil vom 16.09.2008 - 9 AZR 781/07; Thüringer LAG, Urteil vom 26.01.2012 - 6 Sa 393/10; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2010 - 12 Sa 44/09; LAG Hamm, Urteil vom 06.11.2008 - 16 Sa 875/08; Hessisches LAG, Urteil vom 12.09.2007 - 18 Sa 231/07; anderer Ansicht: Düwell/Pakirnus, a.a.O., § 9 TzBfG Rdnr. 46 f.; LAG Hamm, Urteil vom 25.02.2014 - 14 Sa 1174/13; jeweils m.w.N. zum Meinungsstand).
  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
    Ist eine Stelle endgültig mit einer anderen Person besetzt und kann dem Arbeitnehmer, der Ansprüche aus § 9 TzBfG geltend macht, der Arbeitsplatz aus diesem Grund nicht übertragen werden, so ist die Erfüllung des Anspruchs aus § 9 TzBfG dem Arbeitgeber rechtlich unmöglich im Sinne des § 275 Abs. 1 und 4 BGB; der Unmöglichkeitseinwand steht dem Anspruch aus § 9 TzBfG entgegen, so dass dem Arbeitnehmer nurmehr Schadensersatzansprüche zustehen (so BAG, Urteil vom 16.09.2008 - 9 AZR 781/07; Thüringer LAG, Urteil vom 26.01.2012 - 6 Sa 393/10; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2010 - 12 Sa 44/09; LAG Hamm, Urteil vom 06.11.2008 - 16 Sa 875/08; Hessisches LAG, Urteil vom 12.09.2007 - 18 Sa 231/07; anderer Ansicht: Düwell/Pakirnus, a.a.O., § 9 TzBfG Rdnr. 46 f.; LAG Hamm, Urteil vom 25.02.2014 - 14 Sa 1174/13; jeweils m.w.N. zum Meinungsstand).
  • LAG Hessen, 12.09.2007 - 18 Sa 231/07

    Schadenersatz - "entsprechender Arbeitsplatz" iSd § 9 TzBfG - unterbliebene

    Auszug aus LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
    Ist eine Stelle endgültig mit einer anderen Person besetzt und kann dem Arbeitnehmer, der Ansprüche aus § 9 TzBfG geltend macht, der Arbeitsplatz aus diesem Grund nicht übertragen werden, so ist die Erfüllung des Anspruchs aus § 9 TzBfG dem Arbeitgeber rechtlich unmöglich im Sinne des § 275 Abs. 1 und 4 BGB; der Unmöglichkeitseinwand steht dem Anspruch aus § 9 TzBfG entgegen, so dass dem Arbeitnehmer nurmehr Schadensersatzansprüche zustehen (so BAG, Urteil vom 16.09.2008 - 9 AZR 781/07; Thüringer LAG, Urteil vom 26.01.2012 - 6 Sa 393/10; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2010 - 12 Sa 44/09; LAG Hamm, Urteil vom 06.11.2008 - 16 Sa 875/08; Hessisches LAG, Urteil vom 12.09.2007 - 18 Sa 231/07; anderer Ansicht: Düwell/Pakirnus, a.a.O., § 9 TzBfG Rdnr. 46 f.; LAG Hamm, Urteil vom 25.02.2014 - 14 Sa 1174/13; jeweils m.w.N. zum Meinungsstand).
  • LAG Hamm, 06.11.2008 - 16 Sa 875/08

    Berücksichtigung eines die Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit

  • LAG München, 07.05.2008 - 11 Sa 1000/07

    Erhöhung der Wochenarbeitszeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 3/08

    Arbeitszeit, Arbeitszeiterhöhung, Befristung, Wirksamkeit,

  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Dezember 2015 - 18 Sa 1307/15 - wird zurückgewiesen.
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