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   LAG Hamm, 11.10.2007 - 13 TaBV 36/07   

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https://dejure.org/2007,7674
LAG Hamm, 11.10.2007 - 13 TaBV 36/07 (https://dejure.org/2007,7674)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2007 - 13 TaBV 36/07 (https://dejure.org/2007,7674)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 13 TaBV 36/07 (https://dejure.org/2007,7674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsrat; Beschlussfassung; ordnungsgemäß; Einleitung; Beschlussverfahren; Beauftragung; Rechtsanwalt; Vollmandat; Restmandat

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 21b BetrVG; § 24 Nr. 4 BetrVG
    Betriebsrat; Beschlussfassung; ordnungsgemäß; Einleitung; Beschlussverfahren; Beauftragung; Rechtsanwalt; Vollmandat; Restmandat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsstilllegung; Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Aufstellung eines Sozialplans; Notwendigkeit eines wirksamen Beschlusses des Betriebsrats für die Einleitung eines Beschlussverfahrens und die Vollmachtserteilung ...

  • Judicialis

    BetrVG § 21b; ; BetrVG § 24 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Anträge des Betriebsrats im Beschlussverfahren bei unwirksamer Beschlussfassung - Mitwirkung ausgeschiedener Betriebsratsmitglieder bei Fortführung des Betriebs bis zum Ablauf individueller Kündigungsfristen trotz Stillegungsabsicht - Vollmandat der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2007 - 13 TaBV 36/07
    Denn wie das Bundesarbeitsgericht (AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11; AP ZPO § 89 Nr. 1) zu Recht festgestellt hat, besteht mit Erlass einer gerichtlichen Prozessentscheidung keine genehmigungsfähige Rechtslage mehr; nachträgliche Erklärungen der Beteiligten würden nämlich nicht den Mangel beseitigen, sondern nur der zutreffenden gerichtlichen Entscheidung die Grundlage entziehen (so auch: GmS-OBG NJW 1984, 2149).
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2007 - 13 TaBV 36/07
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11; NZA 2004, 746; Beschl. v. 06.12.2006 - 7 ABR 62/05) bedarf die Einleitung eines Beschlussverfahrens und die Vollmachtserteilung an die Verfahrensbevollmächtigten eines wirksamen Beschlusses des Betriebsrats.
  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2007 - 13 TaBV 36/07
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11; NZA 2004, 746; Beschl. v. 06.12.2006 - 7 ABR 62/05) bedarf die Einleitung eines Beschlussverfahrens und die Vollmachtserteilung an die Verfahrensbevollmächtigten eines wirksamen Beschlusses des Betriebsrats.
  • ArbG Marburg, 10.12.2004 - 2 BV 4/04
    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2007 - 13 TaBV 36/07
    Aufgrund eines am 12.05.2004 geschlossenen Vergleichs vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in dem Beschlussverfahren ArbG Paderborn - 2 BV 4/04 = LAG Hamm - 13 TaBV 37/04, in dem sich die Beteiligten auf die Einrichtung einer Einigungsstelle verständigten, fanden in der Folgezeit drei Sitzungen der Einigungsstelle statt, die am 23.08.2004 mit einem Spruch endete.
  • LAG Hamm, 21.10.2005 - 13 TaBV 77/05

    Betriebsrats; Beschlussfassung; ordnungsgemäß; Einleitung; Beschlussverfahren;

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2007 - 13 TaBV 36/07
    Der Betriebsrat verzichtet bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschlussverfahrens 13 TaBV 77/05 Landesarbeitsgericht Hamm auf die Einsetzung einer neuen Einigungsstelle.
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2007 - 13 TaBV 36/07
    Von einer Stilllegung des Betriebs im Sinne des § 21b BetrVG kann nur die Rede sein, wenn die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern für einen nach seiner Dauer unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum tatsächlich aufgehoben wird (z.B. BAG AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43; Fitting, § 21b Rn. 6f. m.w.N.).
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