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   LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13   

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LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13 (https://dejure.org/2013,31399)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13 (https://dejure.org/2013,31399)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - 1 Sa 1006/13 (https://dejure.org/2013,31399)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Bildungskosten; Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Rückzahlungsklausel; Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag; Entreicherung des Arbeitnehmers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung von Bildungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • LAG Hamm, 13.10.2006 - 2 Ta 6/06

    Rechtsweg: Stipendienvertrag über das kooperative Studium nach dem Soester

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13
    Den Tarifvertragsparteien ist es insbesondere verwehrt, Rechtsverhältnisse von Praktikanten zu regeln, die aufgrund der einschlägigen hochschulrechtlichen Bestimmungen als Teil des Studiums nach den dazu erlassenen Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung abzulegen sind (BAG 19.06.1974 - 4 AZR 436/73 - BAGE 26, 198; LAG Hamm 13.10.2006 - 2 Ta 6/06 - NZA-RR 2007, 97).

    Mit der Regelung sollte dem Missverständnis vorgebeugt werden, angesichts des weiten Begriffs der Berufsbildung in § 1 BBiG sollten auch Studiengänge an Hochschulen dem Regelungsbereich des Berufsausbildungsgesetzes unterworfen werden (vgl. BAG 16.10.2002 - 9 AZR 306/00, BB 2003, 692; LAG Hamm 13.10.2006 - NZA-RR 2007, 97).

    Auch vor Inkrafttreten dieser nur klarstellenden Regelung war anerkannt, dass auf Studiengänge an Hochschulen das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung findet (vgl. LAG Hamm 13.10.2006 - 2 Ta 6/06 - NZA-RR 2007, 97).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13
    Der Arbeitgeber setzt in solchen Fällen seine eigenen wirtschaftlichen Interessen an einer Absicherung der in die Ausbildung getätigten Investitionen einseitig durch (vgl. BAG 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 - NZA 2006, 1042).

    Der Beklagte übersieht in seiner Argumentation, dass Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer zu einer Beteiligung an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Fortbildung für den Fall verpflichten, dass er aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, grundsätzlich zulässig sind (BAG 18.03.2008, 9 AZR 186/07, NZA 2008, 1004; 11.04.2006, 9 AZR 610/05, NZA 2006, 2134; 24.06.2004, 6 AZR 383/03 ; BAGE 111, 157; LAG Hamm 14.01.2011 - 7 Sa 1386/10 - EzB BGB § 307 Nr. 22a), weil auf der Seiten des Arbeitgebers das Interesse schützenswert ist, eine vom Arbeitnehmer erworbene und auf seine Kosten erfolgte Qualifikation für seinen Betrieb nutzen zu können.

    Dies lässt es berechtigt erscheinen, einem auf Kosten des Arbeitgebers fortgebildeten Arbeitnehmer im Falle eines Ausscheidens aus dem Betrieb an den finanziellen Aufwendungen zu beteiligen (BAG 11.04.2006 - 9 AZR 610/05, NZA 2006, 2134; 19.02.2004 - 6 AZR 552/02, BAGE 109, 345; LAG Hamm 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11, § 611 BGB 2002 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13
    Zu Recht hat das Arbeitsgericht darauf hingewiesen, dass die Bestimmung des § 305 Abs. 2 BGB angesichts des Wortlauts des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB, der die Anwendung der Regelungen in § 305 Abs. 2, Abs. 3 BGB auf Arbeitsverträge gerade ausschließt, nicht heranzuziehen ist (BAG 24.09.2008 - 6 AZR 76/07, NZA 2009, 154).

    Es entspricht ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung und ist höchstrichterlich anerkannt, dass dynamische Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge als Gestaltungsinstrumente im Arbeitsleben weit verbreitet sind und ihre Aufnahme in Formularverträge nicht überraschend ist, weil damit zu rechnen ist, dass ein Arbeitgeber in einem von ihm verwandten Formulararbeitsvertrag auf die für ihn geltenden oder die betrieblich und fachlich einschlägigen Tarifverträge verweist (vgl. BAG 21.11.2012 - 4 AZR 85/11 - NZA 2013, 512; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - BAGE 129, 1; 24.09.2008 - 6 AZR 76/07, NZA 2009, 154).

    Das mag insbesondere dann der Fall sein, wenn ihnen ein "Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt" innewohnt, von dem auszugehen sein dürfte, wenn zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt ein deutlicher Widerspruch besteht (BAG 27.07.2005 - 7 AZR 443/04; vgl. Däubler/Dorndorf/Bonin/Deinert/Däubler AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht 2. Aufl. § 305c Rn. 22; offen lassend für eine Bezugnahmeklausel BAG 24.09.2008 - 6 AZR 76/07, NZA 2009, 154).

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenze - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13
    Das mag insbesondere dann der Fall sein, wenn ihnen ein "Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt" innewohnt, von dem auszugehen sein dürfte, wenn zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt ein deutlicher Widerspruch besteht (BAG 27.07.2005 - 7 AZR 443/04; vgl. Däubler/Dorndorf/Bonin/Deinert/Däubler AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht 2. Aufl. § 305c Rn. 22; offen lassend für eine Bezugnahmeklausel BAG 24.09.2008 - 6 AZR 76/07, NZA 2009, 154).

    Da § 30 TVN-BA die als anspruchsbegründende tarifvertragliche Bestimmung unmittelbare Regelungen trifft, die den Vertragspartnern keine weiteren Möglichkeiten der Vertragsgestaltung an die Hand geben (vgl. zu dieser Einschränkung ErfKom-Preis 13. Auf. 2013, § 310 BGB Rn 13; BAG 27.07.2005 - 7 AZR 443/04, NZA 2006, 40, 46), bestehen auch keine sonstigen Zweifel daran, dass eine Inhaltskontrolle der tarifvertraglichen Bestimmungen hier nicht in Betracht kommt.

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13
    Es entspricht ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung und ist höchstrichterlich anerkannt, dass dynamische Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge als Gestaltungsinstrumente im Arbeitsleben weit verbreitet sind und ihre Aufnahme in Formularverträge nicht überraschend ist, weil damit zu rechnen ist, dass ein Arbeitgeber in einem von ihm verwandten Formulararbeitsvertrag auf die für ihn geltenden oder die betrieblich und fachlich einschlägigen Tarifverträge verweist (vgl. BAG 21.11.2012 - 4 AZR 85/11 - NZA 2013, 512; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - BAGE 129, 1; 24.09.2008 - 6 AZR 76/07, NZA 2009, 154).

    Da die im Zeitpunkt der jeweiligen Anwendung greifenden und in Bezug genommenen Regelungen bestimmbar sind, wahrt dies das Transparenzgebot in ausreichendem Maße (BAG 21.11.2012 - 4 AZR 85/11 - NZA 2013, 512; BAG 23.03.2011 - 10 AZR 831/09- AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 88; BAG 10.12.2008 - 4 AZR 801/07- BAGE 129, 1).

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13
    Es entspricht ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung und ist höchstrichterlich anerkannt, dass dynamische Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge als Gestaltungsinstrumente im Arbeitsleben weit verbreitet sind und ihre Aufnahme in Formularverträge nicht überraschend ist, weil damit zu rechnen ist, dass ein Arbeitgeber in einem von ihm verwandten Formulararbeitsvertrag auf die für ihn geltenden oder die betrieblich und fachlich einschlägigen Tarifverträge verweist (vgl. BAG 21.11.2012 - 4 AZR 85/11 - NZA 2013, 512; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - BAGE 129, 1; 24.09.2008 - 6 AZR 76/07, NZA 2009, 154).

    Da die im Zeitpunkt der jeweiligen Anwendung greifenden und in Bezug genommenen Regelungen bestimmbar sind, wahrt dies das Transparenzgebot in ausreichendem Maße (BAG 21.11.2012 - 4 AZR 85/11 - NZA 2013, 512; BAG 23.03.2011 - 10 AZR 831/09- AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 88; BAG 10.12.2008 - 4 AZR 801/07- BAGE 129, 1).

  • LAG Hamm, 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11

    Rückforderung von Fort- und Weiterbildungskosten; unangemessene Benachteili-gung;

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13
    Dies lässt es berechtigt erscheinen, einem auf Kosten des Arbeitgebers fortgebildeten Arbeitnehmer im Falle eines Ausscheidens aus dem Betrieb an den finanziellen Aufwendungen zu beteiligen (BAG 11.04.2006 - 9 AZR 610/05, NZA 2006, 2134; 19.02.2004 - 6 AZR 552/02, BAGE 109, 345; LAG Hamm 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11, § 611 BGB 2002 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5).

    Zwar mag dies in einzelvertraglich vereinbarten Rückzahlungsklauseln problematisch sein (vgl. LAG Hamm 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11 - LAGE § 611 BGB 2002 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5; aA BAG 23.04.1986 - 5 AZR 159/85 - NZA 1986, 741) Doch ist es arbeitsgerichtlich anerkannt, dass jedenfalls die Tarifvertragsparteien die Grenzen ihrer Gestaltungsfreiheit nicht überschreiten, sehen sie eine vergröbernde, auf eine Drittelung abstellende Regelung vor (vgl. BAG 06.09.1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

  • LAG Hamm, 10.09.1999 - 5 Sa 1868/98

    Arbeitgeber - Hinweispflicht auf tarifliche Änderungen

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13
    Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass es sich bei der Bekanntgabeverpflichtung des § 8 TVG um eine reine Ordnungsvorschrift handelt (BAG 30.09.1970 AP BAT § 70 Nr. 2; LAG Hamm 10.09.1999 - 5 Sa 1868/98 - MDR 2000, 463).

    1 Nr. 10 NachwG genügt, wenn der Arbeitgeber im Nachweisdokument über die arbeitsvertraglichen Bedingungen auf die einschlägigen Tarifverträge hinweist (vgl. LAG Hamm 10.09.1999 - 5 Sa 1868/98 - MDR 2000, 463; ErfKom-Franzen, 13. Aufl. 2013, § 8 TVG Rn 4).

  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00

    Rückzahlung von Studiengebühren

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13
    Denn eine Klausel, die den Arbeitnehmer auch dann zur Rückzahlung der Fortbildungskosten verpflichtet, wenn der Arbeitgeber außerstande ist, dem Arbeitnehmer eine seiner Ausbildung entsprechenden Tätigkeit zuzuweisen, wäre unwirksam (BAG 18.11.2008 - 3 AZR 192/07, NZA 2009 435; 05.12.2002 - 6 AZR 537/00, AP Nr. 11 zu § 5 BBiG; LAG Hamm 14.01.2011 - 7 Sa 1615/10 - EzB BGB § 307 Nr. 22b).

    Ein Festhalten am Arbeitsverhältnis zur Vermeidung der Rückzahlungspflicht ist in einer solchen Situation nicht mehr durch berechtigte Interessen des Arbeitgebers gedeckt (BAG 05.12.2002 - 6 AZR 537/00, AP Nr. 11 zu § 5 BBiG).

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85

    Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13
    Zwar mag dies in einzelvertraglich vereinbarten Rückzahlungsklauseln problematisch sein (vgl. LAG Hamm 09.03.2012 - 7 Sa 1500/11 - LAGE § 611 BGB 2002 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5; aA BAG 23.04.1986 - 5 AZR 159/85 - NZA 1986, 741) Doch ist es arbeitsgerichtlich anerkannt, dass jedenfalls die Tarifvertragsparteien die Grenzen ihrer Gestaltungsfreiheit nicht überschreiten, sehen sie eine vergröbernde, auf eine Drittelung abstellende Regelung vor (vgl. BAG 06.09.1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 306/00

    Werkstudentenprivileg - Freiversuch

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 831/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT und Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 634/06

    Rückforderung einer Zuwendung

  • BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73

    Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 271/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifvertragliche Ausschlussfrist - Fälligkeit -

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 867/06

    Urlaubsgeld - Beamtenrecht - Nachwirkung

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

  • BGH, 17.06.2003 - XI ZR 195/02

    "Verwaltungsprivatrecht"; Rückforderung einer Subvention; Wegfall der

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 429/01

    Berufsakademiestudent: Auszubildender im Sinne der §§ 1, 13 MTV für die

  • BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69

    Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

  • LAG Hamm, 14.01.2011 - 7 Sa 1615/10

    Darlegungslast der Arbeitnehmerin für Zeugnisberichtigungsanspruch bei Abweichung

  • LAG Hamm, 14.01.2011 - 7 Sa 1386/10

    Rückforderung von Fortbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses;

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02

    Erstattung verauslagter Ausbildungskosten

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

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