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   LAG Hamm, 12.01.2012 - 11 Sa 1269/11   

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https://dejure.org/2012,3791
LAG Hamm, 12.01.2012 - 11 Sa 1269/11 (https://dejure.org/2012,3791)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2012 - 11 Sa 1269/11 (https://dejure.org/2012,3791)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 11 Sa 1269/11 (https://dejure.org/2012,3791)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Sachgrund der Vertretung; Wirksamkeit der Befristung über 13 Jahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09

    Befristungskontrolle - Unionsrecht

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 11 Sa 1269/11
    Wirksame Befristung zur Vertretung, Abgrenzung zur Fallgestaltung der Vorlageentscheidung BAG 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 - .

    Hierzu hat sie auf das Vorabentscheidungsersuchen des BAG an den EuGH vom 17.11.2010 verwiesen (BAG 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 -).

    Für die streitgegenständliche Vertretungskonstellation kann angesichts der konkreten Personalausstattung bei der Beklagten nicht gesagt werden, dass "in Wirklichkeit der damit gedeckte Bedarf kein zeitweiliger, sondern ganz im Gegenteil ein ´ständiger und dauernder" wäre" ( vgl. hierzu BAG 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 - AP TzBfG § 14 Nr. 74, insbesondere Rn. 28 ).

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 11 Sa 1269/11
    Auch im Urteil vom 29.06.2011 habe das BAG zunächst festgestellt, dass die Wirksamkeit einer auflösenden Bedingung und die Wirksamkeit einer zeitlichen Höchstbefristung rechtlich getrennt zu beurteilen seien ( BAG 29.06.2011 - 7 AZR 6/10 - ).

    Es ist anerkannt, dass die Arbeitsvertragsparteien in einer solchen Weise zwei Beendigungstatbestände für ihren Arbeitsvertrag vereinbaren können, es handelt sich um eine Kombination aus einer Zweckbefristung bzw. auflösenden Bedingung mit einer kalendermäßigen Befristung, § 3 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. bzw. § 21 TzBfG einerseits und § 3 Abs. 1 Satz 2 1. Alt. TzBfG andererseits ( vgl. BAG 29.06.2011 - 7 AZR 6/10 - ).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 115/04

    Befristung - Wunsch des Arbeitnehmers - Verzicht auf Befristungskontrolle -

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 11 Sa 1269/11
    Da sich die zu überprüfende Zeitbefristung auf den 28.02.2011 als wirksam erweist, kann die Klägerin nicht beanspruchen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiterbeschäftigt zu werden ( vgl. BAG 15.03.1989 AP BGB 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 126; BAG 19.01.2005 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 260 ).
  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 11 Sa 1269/11
    Damit ist den Anforderungen der Rechtsprechung an den Sachgrund der Vertretung genügt ( vgl. BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09 - BAG 15.02.2006 AP TzBfG § 14 Vertretung Nr. 1 ).
  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05

    Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 11 Sa 1269/11
    Damit ist den Anforderungen der Rechtsprechung an den Sachgrund der Vertretung genügt ( vgl. BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09 - BAG 15.02.2006 AP TzBfG § 14 Vertretung Nr. 1 ).
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 768/07

    Befristung - Vertretung - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 11 Sa 1269/11
    Eine solche sei nach überwiegender Auffassung zulässig ( beispielsweise BAG 22.04.2009 - 7 AZR 768/07 - ).
  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Januar 2012 - 11 Sa 1269/11 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 14.02.2013 - 11 Sa 1168/12

    Vorgeschobener Befristungsgrund der Vertretung bei Mehrarbeit einer

    Die erkennende Kammer hat in ihrem Urteil vom 12.01.2012 einen institutionellen Rechtsmissbrauch trotz einer Gesamtbefristungsdauer vom Jahr 1997 bis zum 28.02.2011 verneint, weil die befristet beschäftigte Klägerin dort - anders als im Fall Kücük - in unmittelbarer Stellvertretung eine bestimmte Arbeitnehmerin auf einem nur singulär bestehenden Arbeitsplatz unmittelbar vertreten hat ( Arbeitsplatz einer Diplom-Designerin im Medienlabor des Fachbereichs Architektur an einer Hochschule / LAG Hamm 12.01.2012 - 11 Sa 1269/11 - n.rkr. Az. BAG 7 AZR 260/12).
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