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   LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22   

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https://dejure.org/2023,1066
LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22 (https://dejure.org/2023,1066)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2023 - 18 Sa 909/22 (https://dejure.org/2023,1066)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - 18 Sa 909/22 (https://dejure.org/2023,1066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 46g ArbGG, § 233 ZPO
    Fehlende Kenntnisse des Rechtsanwalts hinsichtlich der Nutzung des beA, Wie-dereinsetzung in den vorigen Stand

  • IWW

    § ... 46g S. 1 ArbGG, § 46g S. 3, 4 ArbGG, § 339 ZPO, § 59 ArbGG, § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 91a ZPO, § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO, § 98 S. 2 ZPO, § 341 ZPO, § 59 S. 1 ArbGG, §§ 59 ArbGG, 339 ZPO, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB, § 46g ArbGG, § 46g S. 3 und 4 ArbGG, § 46g S. 3 ArbGG, Art. 19 Abs. 4 GG, Art.20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 GG, §46c Abs. 6 ArbGG, § 233 ZPO, § 46c Abs. 6 ArbGG, § 233 S. 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 31a Abs. 6 BRAO, § 91a Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 1 ZPO, § 574 Abs. 2, 3 ZPO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 339
    Zurückweisung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil, da der Prozessbevollmächtigte den Einspruch nicht über das beA übermittelt hat

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22
    Der Abschluss eines die Kostenfrage offenlassenden gerichtlichen Vergleichs stellt ein Erledigungsereignis im Sinne des § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO dar (BGH, Beschluss v. 08.12.2006 - V ZR 249/05; Vollkommer, in: Zöller, 34. Auflage 2022, § 91a ZPO Rn. 4, 58 Stichwort "Vergleich").

    Denn diese Norm kommt nicht zur Anwendung, wenn die Parteien sie ausgeschlossen und die Kostentragung einer gerichtlichen Entscheidung unterstellt haben (BGH, Beschluss v. 08.12.2006 - V ZR 249/05 m. w. N.).

    Auch der Inhalt eines abgeschlossenen Vergleichs und der Umfang des wechselseitigen Nachgebens kann berücksichtigt werden (BGH, Beschl. v. 08.12.2006 - V ZR 249/05; OLG Schleswig, Beschl. v. 26.05.2005 - 11 U 69/04; Vollkommer, in: Zöller, § 91a ZPO Rn. 58 Stichwort "Vergleich").

  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22
    Die elektronische Einreichungspflicht nach § 46g ArbGG begegnet ausgehend von den vorstehenden rechtlichen Maßgaben keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 13.10.2021 - 6 Sa 337/20; vgl. hinsichtlich Art. 12 GG: BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17).

    Rechtsanwälte sind nicht nur nach § 31a Abs. 6 BRAO verpflichtet, die für die Nutzung des beA erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten, vielmehr müssen sie sich auch die Kenntnisse zur Nutzung dieser technischen Einrichtungen aneignen (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 19.9.2019 - 5 Ta 94/19; BVerfG, Beschluss v. 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17), damit sie die zugestellten Dokumente auch zur Kenntnis nehmen und Schriftsätze im Notfall auch ohne das Sekretariat fristwahrend versenden können.

  • BAG, 20.04.2005 - 2 AZR 201/04

    Altersgruppen bei betriebsbedingter Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22
    Da bei der Ausübung des Ermessens der bisherige Sach- und Streitstand zu berücksichtigen ist, kommt es für die Kostenentscheidung auf den Verfahrensausgang an, der ohne die Erledigung zu erwarten gewesen wäre; in der Regel hat derjenige die Kosten zu tragen, dem sie auch nach den allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen der ZPO aufzuerlegen gewesen wären (BAG, Beschl. v. 20.04.2005 - 2 AZR 201/04).

    Das Gericht braucht in rechtlich schwierig gelagerten Fällen nicht jede für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsame Rechtsfrage zu überprüfen; eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten ist ausreichend (BAG, Beschl. v. 20.04.2005 - 2 AZR 201/04; Vollkommer, in: Zöller, 34. Aufl. 2022, § 91a ZPO Rn. 26a).

  • BAG, 12.09.2012 - 5 AZN 1743/12

    Wiederaufnahme - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22
    Das Verschulden eines Prozessbevollmächtigten wird der Partei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet (BAG, Urteil v. 22.3.2012 - 2 AZR 224/11; BAG, Beschluss v. 12.9. 2012 - 5 AZN 1743/12).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 5 Ta 94/19

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, keine Belege, Elektronischer

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22
    Rechtsanwälte sind nicht nur nach § 31a Abs. 6 BRAO verpflichtet, die für die Nutzung des beA erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten, vielmehr müssen sie sich auch die Kenntnisse zur Nutzung dieser technischen Einrichtungen aneignen (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 19.9.2019 - 5 Ta 94/19; BVerfG, Beschluss v. 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17), damit sie die zugestellten Dokumente auch zur Kenntnis nehmen und Schriftsätze im Notfall auch ohne das Sekretariat fristwahrend versenden können.
  • BAG, 21.06.2006 - 3 AZB 65/05

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidungen

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22
    Ergeht eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO durch das Landesarbeitsgericht, ist nicht die sofortige Beschwerde nach § 91a Abs. 2 ZPO, sondern lediglich die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 ZPO statthaft; die Rechtsbeschwerde ist an die in § 574 Abs. 1 genannten Voraussetzungen gebunden (BAG, Beschl. v. 21.06.2006 - 3 AZB 65/05).
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22
    Es ist die Pflicht des Rechtsanwalts, für einen ordnungsgemäßen Zustand der aus seiner Kanzlei ausgehenden elektronischen Dokumente zu sorgen (BAG, Urteil v. 30.7.2020 - 2 AZR 43/20).
  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22
    Das Verschulden eines Prozessbevollmächtigten wird der Partei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet (BAG, Urteil v. 22.3.2012 - 2 AZR 224/11; BAG, Beschluss v. 12.9. 2012 - 5 AZN 1743/12).
  • OLG Schleswig, 26.05.2005 - 11 U 69/04

    Berücksichtigung eines die Hauptsache erledigenden Vergleichs bei

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22
    Auch der Inhalt eines abgeschlossenen Vergleichs und der Umfang des wechselseitigen Nachgebens kann berücksichtigt werden (BGH, Beschl. v. 08.12.2006 - V ZR 249/05; OLG Schleswig, Beschl. v. 26.05.2005 - 11 U 69/04; Vollkommer, in: Zöller, § 91a ZPO Rn. 58 Stichwort "Vergleich").
  • BGH, 12.01.2010 - VI ZB 64/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen für die Unterzeichnung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22
    Für die Wirksamkeit bzw. das Datum der Zustellung an einen Rechtsanwalt kommt es jedoch nicht auf den Eingang in dessen Kanzlei, sondern darauf an, dass der Rechtsanwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen (BGH, Beschluss v. 12.01.2010 - VI ZB 64/09; LAG Düsseldorf , Urteil v. 24.04.2006 - 14 Sa 57/06).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2006 - 14 Sa 57/06

    Unzulässige Berufung bei Versäumung der Berufungsfrist - Empfangsbekennntis durch

  • BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 133/20

    Bindung an übereinstimmende Erledigungserklärungen

  • ArbG Lübeck, 09.06.2020 - 3 Ca 2203/19

    Elektronischer Rechtsverkehr und ordnungsgemäße Klageerhebung im

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2021 - 6 Sa 337/20

    Elektronischer Rechtsverkehr, Nutzungspflicht (aktive), Nutzungspflicht

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