Rechtsprechung
LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Abfindung, Aufhebungsvertrag, betriebsbedingte Kündigung, Bezugnahmeklausel, betriebliche Übung, einfache Differenzierungsklausel, Gleichheitssatz, negative Koalitionsfreiheit, Regelungslücke, Tarifbindung, Tarifsozialplan, Sanierungstarifvertrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG
Abfindung, Aufhebungsvertrag, betriebsbedingte Kündigung, Bezugnahmeklausel, betriebliche Übung, einfache Differenzierungsklausel, Gleichheitssatz, negative Koalitionsfreiheit, Regelungslücke, Tarifbindung, Tarifsozialplan, Sanierungstarifvertrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit durch Gewährung höherer und/oder zusätzlicher Abfindungsansprüche an Gewerkschaftsmitglieder; Auslegung eines Sanierungstarifvertrages hinsichtlich der Erstattung von Sanierungsbeiträgen im Falle betriebsbedingter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit durch Gewährung höherer und/oder zusätzlicher Abfindungsansprüche an Gewerkschaftsmitglieder; Auslegung eines Sanierungstarifvertrages hinsichtlich der Erstattung von Sanierungsbeiträgen im Falle betriebsbedingter ...
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 22.03.2011 - 2 Ca 435/10
- LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11
- BAG - 4 AZR 629/12 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- ArbG Rheine, 20.05.2015 - 5 Ca 673/15
Sanierungstarifvertrag, Arbeitnehmerbeitrag, Verzichtszeitraum
Im Hinblick auf eine eindeutige, rechtssichere Handhabung, wann im Falle des Ausscheidens eines Arbeitnehmers ihm sein Sanierungsbeitrag zu erstatten ist, war eine klare Unterscheidung zwischen betriebsbedingten Kündigungen und anderen Ausscheidungsgründen eine vernünftige, sachgerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 12.06.2012, 14 Sa 1275/11, Rn. 114, juris).Die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte verpflichtet die Arbeitsgerichte dazu, solchen Tarifverträgen die Durchsetzung zu verweigern, die zu gleichheits- und sachwidrigen Differenzierungen führen und deshalb Art. 3 GG verletzten (LAG Hamm, Urteil vom 12.06.2012, 14 Sa 1275/11, Rn. 118, juris).
Jedenfalls haben die Tarifvertragsparteien bei der Aufstellung tariflicher Vorschriften nicht tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten außer Acht gelassen, die so wesentlich sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung berücksichtigt werden müssen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 12.06.2012, 14 Sa 1275/11, Rn. 118, juris).
- ArbG München, 20.12.2012 - 3 Ca 8890/12
Ungleichbehandlung von Nichtgewerkschaftsmitgliedern bei Betriebsänderung
Auf diesen Aspekt hat etwas das LAG Hamm in seiner Entscheidung vom 12.06.2012 (14 Sa 1275/11) hingewiesen und ausgeführt, es scheine jedenfalls zweifelhaft, dass Sanierungsbeiträge von Nichtorganisierten für deutliche finanzielle Vorteile von Organisierten herangezogen werden könnten.Die ungleiche Behandlung kann im vorliegenden Fall nur durch eine derartige Anpassung nach oben beseitigt werden (so ausdrücklich LAG Hamm vom 12.06.2012, 14 Sa 1275/11; andere Auffassung allerdings Sächsisches LAG vom 10.03.2011, 6 Sa 324/10).
- LAG München, 27.03.2014 - 3 Sa 106/13
Abfindung, Transferentgelt, Stichtagsregelung hinsichtlich der …
Denn Sinn und Zweck einer arbeitsvertraglichen Einbeziehung der Tarifverträge ist die Anwendung der Tarifnormen mit all ihren Voraussetzungen im Arbeitsverhältnis, und nicht, dem Arbeitnehmer in Bezug auf den Tarifvertrag den Status eines Mitglieds der tarifschließenden Gewerkschaft einzuräumen (vgl. BAG…, Urteil vom 09.05.2007 - 4 ARZ 275/06 -, Rn. 28, NZA 2007, 1439 f.;… Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 -, Rn. 30, NZA 2009, 1028 ;… Urteil vom 22.09.2010 - 4 AZR 117/09 -, Rn. 24, AP GG Art. 9 Nr. 144; LAG Hamm, Urteil vom 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11 -, BeckRS 2012, 72518 unter II. 3. der Gründe).