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   LAG Hamm, 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01   

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https://dejure.org/2002,7082
LAG Hamm, 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01 (https://dejure.org/2002,7082)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01 (https://dejure.org/2002,7082)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 1 (11) Sa 1813/01 (https://dejure.org/2002,7082)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Fraktionen im Rat einer Stadt für Verbindlichkeiten

  • Judicialis

    GO NW § 56; ; BGB § 54; ; PartG § 37

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO NW § 56; BGB § 54; PartG § 37
    Zum Haftungsumfang von Fraktionen im Rat einer Stadt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 487
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen, 02.06.2009 - 4 B 287/09

    Geltendmachung der Mitwirkungsbefugnisse von Gemeinderatsfraktionen bei der

    Ob die Antragstellerin - neben ihrer durch § 35a Abs. 1 SächsGemO öffentlich-rechtlich ausgestalteten Organstruktur - zugleich als nichtrechtsfähiger Verein anzusehen ist, wie es die Antragstellerin unter Hinweis auf zivilgerichtliche Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.7.2003, NJW-RR 2004, 619; ähnlich LAG Hamm, Urt. v. 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01 -, juris; ähnlich Gern a. a. O., Rn. 460; Lunau/Zieschang, SächsVBl.
  • LG Berlin, 25.10.2021 - 26 S 8/20

    Parteifähigkeit einer BVV-Fraktion nach Ablauf der Wahlperiode

    Daher ist auch eine BVV-Fraktion als nicht rechtsfähiger Verein (§ 54 BGB), dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (§ 21 BGB), zu qualifizieren und damit gemäß § 50 Abs. 2 ZPO parteifähig (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 1 (11) Sa 1813/01 - juris Rn. 36 f.; ArbG Kiel, Urteil vom 17. April 2014 - 1 Ca 1872 c/13 - juris Rn. 17).

    Da die Frage eines Anspruchs der Klägerin gegen den Beklagten ungeklärt ist, besteht auch ungeachtet aller sonstiger eventuellen Abwicklungsmaßnahmen weiterhin Abwicklungsbedarf, und zwar mindestens bis zur Beendigung des hiesigen schwebenden Aktivprozesses (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 1 (11) Sa 1813/01 - juris Rn. 39).

  • ArbG Kiel, 17.04.2014 - 1 Ca 1872c/13

    Kündigung, Eingruppierung, Entgeltgruppe, Stufenzuordnung, Fraktion,

    Als Fraktion der Ratsversammlung der Landeshauptstadt K. ist die Beklagte ein nicht rechtsfähiger Idealverein im Sinne des § 54 BGB (LAG Hamm v. 12.12.2002, Az.: 1 (11) Sa 1813/01, zitiert nach juris; ArbG Kiel v. 27.03.2014, Az.: 5 Ca 1093 b/13) und damit gemäß § 50 Abs. 2 ZPO parteifähig.
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