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LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für Angestellten des öffentlichen Dienstes geltenden Tarifverträge; Einschränkung des ordentlichen Kündigungsrechts ; Beschäftigung von 39 Jahren in durchgängigem Angestelltenverhältnis; Trunksucht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 11.08.1999 - 8 Ca 888/99
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 13.11.2014 - 17 Sa 1123/14
Keine Fiktion einer Zustimmung des Personalrats vor Ablauf der zweiwöchigen Frist …
Sie rügt das erstinstanzliche Urteil als fehlerhaft und führt unter Verweisung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.04.1976 (2 AZR 179/75) und des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13.01.2000 (17 Sa 1712/99) aus:.Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (31.01.2000 - 17 Sa 1712/99 - ) zur Begründung ihrer Rechtsauffassung verweist, so ist darauf hinzuweisen, dass sich das Landesarbeitsgericht Hamm mit der Frage auseinanderzusetzen hatte, ob der Personalrat vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist nach den personalvertretungsrechtlichen Regeln der Mitbestimmung bei einer ordentlichen Kündigung zu beteiligen ist.