Rechtsprechung
LAG Hamm, 13.01.2012 - 10 Sa 1225/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Arbeitsentgelt; Nachtschichtzulage; Betriebsratsmitglied; Benachteiligung; Direktionsrecht; sachliche Gründe; billiges Ermessen; Konkretisierung; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Schichtplänen; Wechsel von Nachtschicht in Wechselschicht; Versetzung; Maßregelung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 315, 611, 612a BGB; § 106 GewO; § 37 Abs. 2 und 4 BetrVG
Arbeitsentgelt; Nachtschichtzulage; Betriebsratsmitglied; Benachteiligung; Direktionsrecht; sachliche Gründe; billiges Ermessen; Konkretisierung; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Schichtplänen; Wechsel von Nachtschicht in Wechselschicht; Versetzung; Maßregelung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsentgelt; Anspruch auf Nachtschichtzulage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf dauernden Nachtschicht-Einsatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Nachtschichtzulage; Arbeitsentgelt
Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 12.05.2011 - 3 Ca 58/11
- LAG Hamm, 13.01.2012 - 10 Sa 1225/11
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 19.12.2013 - 12 Sa 682/13
Nachtzuschläge bei Betriebsratstätigkeit in der Tagschicht
Anders als in Fällen, wo das Betriebsratsmitglied aus anderen Gründen als wegen der Amtstätigkeit seine Schichtzeiten verändert hat (vgl. zu einer solchen Konstellation etwa LAG Hamm [Westfalen], Urteil vom 13. Januar 2012 - 10 Sa 1225/11, juris-Rz. 43 f.), erfolgte die Änderung der Lage der Arbeitszeit des Klägers unstreitig allein aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung der Betriebsparteien und der Überlegung, seine Arbeitszeit so zu legen, dass er als Ansprechpartner auch für diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung stünde, die täglich ihre Arbeit erst ab 10 Uhr aufnehmen.Doch ändert der Umstand einer konsensualen Direktionsrechtsausübung nichts daran, dass er bei hypothetischer Betrachtung weiterhin wie die vergleichbaren Kollegen seiner Abteilung überwiegend in der Nachtschicht eingesetzt worden wäre, hätten nicht die Betriebsparteien eine Verschiebung seiner Arbeitszeiten als Betriebsratsvorsitzender auf die Tagschicht für notwendig erachtet (vgl. aber LAG Hamm [Westfalen], Urteil vom 13. Januar 2012 - 10 Sa 1225/11, juris-Rz. 44 und zur Darlegungslast: BAG…, Urteil vom 07. Februar 1985 - 6 AZR 72/82, BAGE 48, 76, juris-Rz. 24; LAG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 Sa 414/08, juris-Rz. 38).