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   LAG Hamm, 13.02.2019 - 5 Ta 25/19   

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https://dejure.org/2019,3756
LAG Hamm, 13.02.2019 - 5 Ta 25/19 (https://dejure.org/2019,3756)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2019 - 5 Ta 25/19 (https://dejure.org/2019,3756)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 5 Ta 25/19 (https://dejure.org/2019,3756)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Frist für die Nachprüfung der Prozesskostenhilfebewilligung bei Verzögerung der Entscheidung durch die Prozesspartei

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Nachträgliche Anordnung von Raten; Nachprüfungszeitraum

  • rechtsportal.de

    Wahrung der Frist für die Nachprüfung der Prozesskostenhilfebewilligung bei Verzögerung der Entscheidung durch die Prozesspartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 21.04.2008 - 18 Ta 257/08

    Prozesskostenhilfe; Abänderungsentscheidung zum Nachteil der Partei nach Ablauf

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2019 - 5 Ta 25/19
    Liegt der Umstand, weshalb die Entscheidung des Arbeitsgerichtes selbst ausserhalb des Vierjahreszeitraums getroffen worden ist, darin begründet, dass die Partei die Entscheidung verzögert hat, bleibt die Festsetzung zulässig (Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.02.2012, 11 Ta 31/1, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 21.04.2008, 18 Ta 257/08, juris).

    Liegt aber der Umstand, weshalb die Entscheidung des Arbeitsgerichtes selbst außerhalb des Vierjahreszeitraums getroffen worden ist, darin begründet, dass die Partei die Entscheidung verzögert hat, bleibt die Festsetzung zulässig (die erkennende Kammer, Beschluss vom 04.07.2013, 5 Ta 524/12, n.v.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.02.2012, 11 Ta 31/1, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 21.04.2008, 18 Ta 257/08, juris; Zöller-Geimer, ZPO, 32. Aufl., 2018, § 120a Rz. 19).

  • OLG Saarbrücken, 16.06.1993 - 6 WF 32/93

    Anrechnung von Nullraten; Monatsraten

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2019 - 5 Ta 25/19
    Des ausdrücklichen Verbotes einer nachteiligen Abänderung von Zahlungen nach Ablauf von vier Jahren bedürfte es nicht, wenn der Nachprüfungszeitraum und der Ratenzeitraum identisch wären, da dann eine Abänderung gar nicht mehr in Betracht käme (allg. Meinung, siehe nur Zöller-Geimer, a.a.O., § 115 Rz. 45; Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 8. Aufl., 2016, Rz. 358 m.w.N.; insbesondere zu einem annähernd identischen Fall schon OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.06.1993, 6 WF 32/93, juris).
  • LAG Hamm, 29.12.2023 - 5 Ta 299/23

    Nachprüfungsverfahren keine Aufhebung wenn Belege für Belastungen nur teilweise

    Insoweit ist anerkannt, dass dann, wenn der Umstand, weshalb die Entscheidung des Arbeitsgerichtes selbst außerhalb des Vierjahreszeitraums getroffen worden ist, darin begründet liegt, dass die Partei die Entscheidung verzögert hat, die Festsetzung zulässig ist (die erkennende Kammer, Beschluss vom 03.11.2023, 5 Ta 237/23, n.v.; vom 13.02.2019, 5 Ta 25/19.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2021 - 4 WF 99/21

    Zeitliche Grenzen für die Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe

    Ungeachtet dessen besteht jedoch Einigkeit, dass bei rechtzeitiger Einleitung des Überprüfungsverfahrens vor Fristablauf auch noch nach Fristablauf eine Entscheidung zu Lasten des Beteiligten ergehen kann, wenn dieser mangels Mitwirkung die eingetretene Verzögerung des Überprüfungsverfahrens maßgeblich zu verantworten hat (vgl. LAG Hamm LAG Hamm Entscheidung v. 13.2.2019 - 5 Ta 25/19, BeckRS 2019, 2567; LAG Berlin-Brandenburg NZA-RR 2019, 214; OLG Koblenz MDR 2013, 488; OLG Frankfurt AGS 2014, 241; Dürbeck/Gottschalk PKH/VKH, 9. Aufl. 2020, Rn. 988; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 120a Rn. 31; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 120a ZPO, Rn. 13; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 18. Aufl. 2021 Rn. 12, ZPO § 120a Rn. 12; Johannsen/Henrich/Althammer/Markwardt, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, ZPO § 120a Rn. 7).
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