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LAG Hamm, 13.10.2006 - 10 Sa 1044/06 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung Spesenbetrug Täuschung durch Unterlassen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB
Außerordentliche Kündigung Spesenbetrug Täuschung durch Unterlassen - Judicialis
Außerordentliche Kündigung Spesenbetrug Täuschung durch Unterlassen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung wegen eines Spesenbetrugs; Vorsätzlich falsches Ausstellen von Dokumentationen und der Abgabe von unrichtigen Angaben in Tätigkeitsberichten; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Spesenbetrugs im Zusammenhang mit einer Reisekostenabrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; StGB § 263
Unbegründete außerordentliche Kündigung bei Privatfahrten mit Firmenkreditkarte - keine Täuschung durch Unterlassen bei fehlender Offenbarungspflicht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 17.05.2006 - 6 Ca 567/06
- LAG Hamm, 13.10.2006 - 10 Sa 1044/06
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