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   LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12   

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https://dejure.org/2012,44897
LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12 (https://dejure.org/2012,44897)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12 (https://dejure.org/2012,44897)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. November 2012 - 14 Sa 1178/12 (https://dejure.org/2012,44897)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Drohung mit der Aufdeckung strafrechtlich relevanten Verhaltens im Kündigungsschutzprozess

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 626 Abs. 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Drohung mit der Aufdeckung strafrechtlich relevanten Verhaltens im Kündigungsschutzprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Whistleblowing mal anders: Wenn der Anwalt im Kündigungsschutzprozess "droht”

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Drohen des Rechtsanwalts im Kündigungsschutzprozess mit Whistleblowing

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • ArbG Siegen, 19.06.2012 - 2 Ca 281/12
    Auszug aus LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 19. Juni 2012 (2 Ca 281/12) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Siegen vom 19. Juni 2012 (2 Ca 281/12) die Klage abzuweisen.

  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12
    Die schuldhafte Verletzung dieser als Nebenpflicht zum Arbeitsvertrag bestehenden Verpflichtung ist an sich geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG, 4. April 1974, 2 AZR 452/73, AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, IV. der Gründe; KR-Griebeling, 9. Auflage, 2009, § 1 KSchG Rn. 494; KR-Fischermeier, a. a. O., § 626 BGB Rn. 457; ErfK-Müller-Glöge, 12. Auflage, 2012, § 626 BGB Rn. 154).
  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 83/79

    Arbeitsvertrag - Betriebsgeheimnis - Arbeitsverhältnis - Weitergabe -

    Auszug aus LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12
    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind einem nur begrenzten Personenkreis bekannte und nicht offenkundige Tatsachen, die nach dem Willen des Arbeitgebers in den Grenzen seines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden sollen (BAG, 16. März 1982, 3 AZR 83/79, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis, B. III. 1 a) der Gründe).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, 17. Mai 1984, 2 AZR 3/83, NZA 1985, 91 , 10. Juni 2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227 ).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

    Auszug aus LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12
    Der Versuch des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber durch den Vorwurf, er habe eine unbestimmte Anzahl (sogar) strafrechtlich relevanter Pflichtverletzungen eines leitenden Angestellten hingenommen, verbunden mit dem Hinweis, anderenfalls müssten strafrechtliche Schritte gegen ihn unternommen werden, zur Zurücknahme einer Abmahnung zu veranlassen, ist an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG, 14. November 1984, 7 AZR 133/83, AP BGB § 626 Nr. 89, II. 3. a) der Gründe).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12
    Entsprechendes gilt für die Drohung mit einer Presseveröffentlichung zu Geschäftspraktiken einer Bank, um eine drohende Versetzung bzw. Kündigung dadurch zu verhindern, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Unannehmlichkeiten in der Öffentlichkeit durch Information der Presse und nicht etwa als Folge eines künftigen Arbeitsgerichtsprozesses bereiten will (vgl. BAG, 11. März 1999, 2 AZR 507/98, NZA 1999, 587 ).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, 17. Mai 1984, 2 AZR 3/83, NZA 1985, 91 , 10. Juni 2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227 ).
  • LAG Sachsen, 21.01.2011 - 3 Sa 181/10

    Unbegründete außerordentliche Kündigung wegen Äußerungen zu Handgreiflichkeiten

    Auszug aus LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12
    Die Drohung gegenüber dem Arbeitgeber, eine Strafanzeige zu erstatten, kann einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB bilden (vgl. LAG Sachsen, 21. Januar 2011, 3 Sa 181/10, NZA-RR 2011, 290 ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2011 - 3 Sa 196/11

    Eigenkündigung, Kündigung, fristlos, außerordentlich, Androhung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12
    Die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB verbietet es einem Arbeitnehmer, den Arbeitgeber unter Druck zu setzen, um einen ihm nicht zustehenden Vorteil zu erreichen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 17. August 2011, 3 Sa 196/11, LAGE § 626 BGB 2000 Nr. 35, zu II. 4. ff. der Gründe).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. November 2012 - 14 Sa 1178/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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