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   LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1693/19   

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LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1693/19 (https://dejure.org/2020,10861)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2020 - 17 Sa 1693/19 (https://dejure.org/2020,10861)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 17 Sa 1693/19 (https://dejure.org/2020,10861)
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  • LAG Köln, 28.03.2019 - 8 Sa 584/18

    Eingruppierung; Krankenpflegerin; Praxisanleiterin

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1693/19
    Daraus folgt, dass ein einheitlicher Arbeitsvorgang anzunehmen ist, soweit die Klägerin Tätigkeiten einer Praxisanleiterin verrichtet ( LAG Köln 28. März 2019 - 8 Sa 584/18 - Rn. 69 zu der wortgleichen Vorschrift Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 2 nach Anlage 32 - Anlage D iVm. mit Anhang B AVR C; Beck OK/Steuernagel, TVöD Entgeltordnungen, EntgeltO VKA EG P 8 Rn. 14 ).

    So hat auch das Landesarbeitsgericht Köln ( 28. März 2019 aaO Rn. 93 ) angenommen, dass die fachpraktische Anleitung vor Ort, soweit Schüler anwesend sind, untrennbar mit der Pflegetätigkeit der dortigen Klägerin verbunden ist, dass nur in diesem Umfang eine Aufspaltung zwischen Pflegetätigkeit und Praxisanleitung nicht der tatsächlichen Arbeitsorganisation entspricht.

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 305/10

    Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Innere Medizin)

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1693/19
    Der vorliegende Fall ist nicht vergleichbar mit dem von der Klägerin angeführten Fall, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum 18. April 2012 (4 AZR 305/10) zugrunde lag.

    Werde die Funktion ausgeübt, sei grundsätzlich von einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen, seien nicht abgrenzbare Tätigkeiten in anderen Bereichen oder Funktionen feststellbar (BAG 18. April 2012 aaO Rn 23, 24).

  • ArbG Dortmund, 18.09.2019 - 9 Ca 1279/19
    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1693/19
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 18.09.2019 - 9 Ca 1279/19 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 18. September 2019 - 9 Ca 1279/19 - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr ab dem 1. Januar 2017 Entgelt nach der Entgeltgruppe P 8 der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Teil B XI Nr. 1 zu zahlen.

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1693/19
    Es handelt sich bei der Klage auf Feststellung des Anspruchs auf Vergütung aus einer bestimmten Entgeltgruppe um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen, wenn durch die Entscheidung Rechtsfrieden geschaffen wird und die Parteien nicht über weitere Faktoren streiten, die die Vergütungshöhe bestimmen ( BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 14; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15 ).

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde ( BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 14; 17. Mai 2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 16; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 15 ff. ).

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1693/19
    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde ( BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 14; 17. Mai 2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 16; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 15 ff. ).
  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1693/19
    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde ( BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 14; 17. Mai 2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 16; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 15 ff. ).
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1693/19
    Das Bundesarbeitsgericht hat auch die Tätigkeit "als Rettungsassistent, der in einer Rettungsleitstelle tätig ist" als Funktionsmerkmal angesehen und erkannt, dass die Tarifvertragsparteien durch dieses für die Gerichte mit bindender Wirkung bestimmt haben, dass bei diesen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen alle Tätigkeiten tarifrechtlich einheitlich bewertet werden sollen und deshalb auch als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind ( BAG 29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - Rn. 42 ).
  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1693/19
    Es handelt sich bei der Klage auf Feststellung des Anspruchs auf Vergütung aus einer bestimmten Entgeltgruppe um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen, wenn durch die Entscheidung Rechtsfrieden geschaffen wird und die Parteien nicht über weitere Faktoren streiten, die die Vergütungshöhe bestimmen ( BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 14; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15 ).
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 93/18

    Zulage gemäß Protokollnotiz 2 der Anlage 1 zum Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1693/19
    Formulieren die Tarifvertragsparteien zur Eingruppierung in einer bestimmten Entgeltgruppe "Arbeitnehmerinnen in folgenden Funktionen" ist die Eingruppierung nicht von einer bestimmten Tätigkeit, sondern von einem Funktionsmerkmal abhängig, so dass die gesamte Tätigkeit in dieser Funktion als ein einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen ist ( BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 93/18 - Rn. 15 ).
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