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   LAG Hamm, 14.12.2006 - 11 Sa 1237/06   

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https://dejure.org/2006,7993
LAG Hamm, 14.12.2006 - 11 Sa 1237/06 (https://dejure.org/2006,7993)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.12.2006 - 11 Sa 1237/06 (https://dejure.org/2006,7993)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 11 Sa 1237/06 (https://dejure.org/2006,7993)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Mitbestimmung nach LPVG NW bei Befristung durch gerichtlichen Vergleich

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 16, 17, 22 TzBfG; §§ 66, 72 LPVG NW
    Mitbestimmung nach LPVG NW bei Befristung durch gerichtlichen Vergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Personalrates nach Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein Westfalen (LPVG NW) bei Befristung durch gerichtlichen Vergleich; Unwirksamkeit einer vor Erteilung der Zustimmung des Personalrates vereinbarten Befristung wegen Verletzung des ...

  • Judicialis

    TzBfG § 16; ; TzBfG § 17; ; TzBfG § 22; ; LPVG NW § 66; ; LPVG NW § 72

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages bei fehlender Mitbestimmung des Personalrats auch bei Vertragsschluß durch gerichtlichen Vergleich - unbeachtlicher Verzicht auf Rüge der Nichtbeteiligung des Personalrates

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 12.12.2005 - 2 Sa 1054/05

    Befristung in gerichtlichem Vergleich, Zustimmung Personalrat

    Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 11 Sa 1237/06
    Da das Recht des Arbeitnehmers, die Unwirksamkeit einer mit ihm vereinbarten Befristung durch eine Befristungskontrollklage nach § 17 TzBfG gerichtlich überprüfen zu lassen, zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht ist, ist ein in den gerichtlichen Vergleich über die Vereinbarung einer Befristung aufgenommener "Verzicht" auf eine "Rüge der Nichtbeteiligung des Personalrates" rechtlich unbeachtlich (a.A. LAG Köln 12.12.2005 - 2 Sa 1054/05 - n.rkr. Az. BAG 7 AZR 287/06).

    Der anders lautenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vermag die Kammer wegen der zwingenden Ausgestaltung des arbeitnehmerschützenden Befristungsrechts durch § 22 TzBfG nicht zu folgen (LAG Köln 12.12.2005 - 2 Sa 1054/05 - ZTR 2006, 509 - nicht rechtskräftig: BAG 7 AZR 287/06).

    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und auch im Hinblick auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12.122005 (2 Sa 1054/05 ZTR 2006, 509) hat die Kammer gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, 2 ArbGG die Revision zugelassen.

  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 287/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung - Klageverzicht -

    Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 11 Sa 1237/06
    Da das Recht des Arbeitnehmers, die Unwirksamkeit einer mit ihm vereinbarten Befristung durch eine Befristungskontrollklage nach § 17 TzBfG gerichtlich überprüfen zu lassen, zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht ist, ist ein in den gerichtlichen Vergleich über die Vereinbarung einer Befristung aufgenommener "Verzicht" auf eine "Rüge der Nichtbeteiligung des Personalrates" rechtlich unbeachtlich (a.A. LAG Köln 12.12.2005 - 2 Sa 1054/05 - n.rkr. Az. BAG 7 AZR 287/06).

    Der anders lautenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vermag die Kammer wegen der zwingenden Ausgestaltung des arbeitnehmerschützenden Befristungsrechts durch § 22 TzBfG nicht zu folgen (LAG Köln 12.12.2005 - 2 Sa 1054/05 - ZTR 2006, 509 - nicht rechtskräftig: BAG 7 AZR 287/06).

  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 241/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitwirkung an Forschungsprojekt

    Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 11 Sa 1237/06
    Der anders lautenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vermag die Kammer wegen der zwingenden Ausgestaltung des arbeitnehmerschützenden Befristungsrechts durch § 22 TzBfG nicht zu folgen (LAG Köln 12.12.2005 - 2 Sa 1054/05 - ZTR 2006, 509 - nicht rechtskräftig: BAG 7 AZR 287/06).

    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und auch im Hinblick auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12.122005 (2 Sa 1054/05 ZTR 2006, 509) hat die Kammer gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, 2 ArbGG die Revision zugelassen.

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 707/00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung von Arbeitsverträgen

    Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 11 Sa 1237/06
    Die von dem Landesgesetzgeber gewollte Möglichkeit der Einflussnahme des Personalrats auf die Gestaltung des Vertrages besteht nicht mehr, wenn der Vertrag bereits geschlossen ist (BAG 20.02.2002 AP LPVG NW § 72 Nr. 23 m.w.N.).
  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 308/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 11 Sa 1237/06
    Dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts entspricht es, dass eine ohne die Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam ist (BAG 08.07.1998 AP LPVG NW § 72 Nr. 18).
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Hamm, 14.12.2006 - 11 Sa 1237/06
    Vielmehr enthalten Folgeverträge in einem solchen Fall den konkludent vereinbarten Vorbehalt, der nachfolgende Vertrag solle nur dann maßgeblich sein, wenn nicht bereits aufgrund einer vorherigen unwirksamen Befristung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit besteht (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Dezember 2006 - 11 Sa 1237/06 - aufgehoben.
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