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   LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 320/12   

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https://dejure.org/2013,10616
LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 320/12 (https://dejure.org/2013,10616)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2013 - 14 Ta 320/12 (https://dejure.org/2013,10616)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 14 Ta 320/12 (https://dejure.org/2013,10616)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beiordnung, Beweiserhebung, Bewilligungszeitpunkt, Erfolgsaussicht, Hinweispflicht, Kündigungsschutz, Mutwilligkeit, offensichtliche Mutwilligkeit, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzgleichheit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beiordnung, Beweiserhebung, Bewilligungszeitpunkt, Erfolgsaussicht, Hinweispflicht, Kündigungsschutz, Mutwilligkeit, offensichtliche Mutwilligkeit, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzgleichheit

  • IWW

    Art. 3, Art. 20 GG § 11 a ArbGG § 114 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die gerichtliche Hinweispflicht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die gerichtliche Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 320/12
    Verweigert werden darf die Prozesskostenhilfe nur dann, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, 13. März 1990, 2 BvR 94/88, NJW 1991, 413; 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG, 13. März 1990, a. a. O.; 13. Juli 2005, a. a. O.).

    Die Verfahrensweise des Arbeitsgerichts, über das Prozesskostenhilfegesuch erst nach Erteilung der Auskunft zu entscheiden, stellt eine unzulässige Betrachtung im Nachhinein dar und verkennt damit die Anforderungen aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtstaatsprinzip (vgl. BVerfG, 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).

  • LAG Hamm, 07.02.2011 - 14 Ta 510/10

    Mutwillige Rechtsverfolgung durch Zahlungsklage bei unterlassener

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 320/12
    Offensichtlich mutwillig ist eine Rechtsverfolgung, wenn auf den ersten Blick ohne nähere Prüfung erkennbar ist, dass sie erfolglos sein wird (vgl. LAG Hamm, 14. Januar 1971, 8 Ta 65/70, MDR 1971, 336; 7. Februar 2011, 14 Ta 510/10, juris; LAG Düsseldorf, 29. Oktober 1986, 14 Ta 245/86, LAGE ArbGG 1979 § 11 a Nr. 4).

    Von einer offensichtlichen Mutwilligkeit kann daher nur dann gesprochen werden, wenn trotz eines möglichen Hinweises des Gerichts eine Korrektur des Rechtsschutzbegehrens nicht mehr möglich ist (vgl. LAG Hamm, 7. Februar 2011, a. a. O.; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge/Schlewing, a. a. O., Rn. 69 f.).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 320/12
    Verweigert werden darf die Prozesskostenhilfe nur dann, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, 13. März 1990, 2 BvR 94/88, NJW 1991, 413; 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG, 13. März 1990, a. a. O.; 13. Juli 2005, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 01.07.2015 - 14 Ta 6/15

    Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren der sofortigen Beschwerde wegen

    Bis zu diesem Zeitpunkt der Bewilligungsreife sind z. B. Verschlechterungen der Erfolgsaussicht zu berücksichtigen ( vgl. LAG Hamm, 15. Januar 2013, 14 Ta 320/12, juris, Rn. 29; 22. Juli 2013, 14 Ta 138/13, juris, Rn. 22, 70 ).
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    Nach Auffassung der erkennenden Beschwerdekammer kommt es aufgrund der verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife an, nur bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Verschlechterung der Erfolgsaussicht zu berücksichtigen (vgl. LAG Hamm, 15. Januar 2013, 14 Ta 320/12, juris).
  • LAG Hamm, 17.06.2013 - 14 Ta 77/13

    Hinweispflicht des Gerichts bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und

    Das Arbeitsgericht ist verpflichtet, vor einer Entscheidung, mit der es Prozesskostenhilfe zurückweist, auf Mängel der Klagebegründung, die eine Erfolgsaussicht in Frage stellen oder eine Mutwilligkeit der Klageerhebung begründen können, zeitnah hinzuweisen, statt zunächst einen Antrag unbearbeitet zu lassen und erst kurz vor bzw. nach Instanzbeendigung das Prozesskostenhilfegesuch aus diesem Grund abzulehnen (vgl. LAG Hamm, 21. Juni 2011, a. a. O.; 15. Januar 2013, 14 Ta 320/12, juris).
  • LAG Köln, 30.07.2015 - 4 Ta 82/15

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im

    Auszugehen ist zunächst von dem Grundsatz, dass eine Rechtsverfolgung in der Regel mutwillig ist, wenn eine wirtschaftlich leitungsfähige, also nicht bedürftige Partei bei sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Prozesslage von ihr Abstand nehmen oder ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde, weil ihr ein kostengünstigere Weg offensteht und dieser Weg ebenso erfolgversprechend ist (vgl. dazu z. B. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 20.04.2012 - 26 Ta 535/12; Landesarbeitsgericht Hamm 15.01.2013 - 14 Ta 320/12 - mit zahlreichend weiteren Nachweisen).
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