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   LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05   

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LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05 (https://dejure.org/2006,7343)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05 (https://dejure.org/2006,7343)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 18 Sa 1398/05 (https://dejure.org/2006,7343)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erkrankung im Ausland, Erschütterung des Beweiswerts einer in der Türkei ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Zurückbehaltungsrecht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2. Satzhälfte EFZG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2, 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG, §§ 37 a Abs. 1, 71 Abs. 1 und 2 BAT
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erkrankung im Ausland, Erschütterung des Beweiswerts einer in der Türkei ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Zurückbehaltungs-recht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2. Satzhälfte EFZG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Endgültiges Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers bezüglich der Entgeltfortzahlungsverpflichtung bei Nichtnachkommen der Anzeigeverpflichtung seitens des Arbeitnehmers; Folgen eines Nichtnachkommens der Anzeigeverpflichtungen und Nachweisverpflichtungen durch den ...

  • Judicialis

    EFZG § 3 Abs. 1; ; EFZG § 4 Abs. 1; ; EFZG § 5 Abs. 2; ; EFZG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; BAT § 37 a Abs. 1; ; BAT § 71 Abs. 1; ; BAT § 71 Abs. 2

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Erkrankung im Ausland

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Erkrankung im Ausland - Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers bei Verletzung von Anzeige- und Nachweisverpflichten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 499/96

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung im Ausland

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05
    Die Bescheinigung muss jedoch erkennen lassen, dass der ausländische Arzt zwischen der bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden hat und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht entsprechende Beurteilung vorgenommen hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 565; BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - NZA 1998, 372).

    Im Rahmen der gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann der Arbeitnehmer den Beweis, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, mit allen zulässigen Beweismitteln der Zivilprozessordnung führen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - a.a.O.).

    Das Leistungsverweigerungsrecht erlischt rückwirkend (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 726/96 - NZA 1998, 369; BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - NZA 1998, 772; ErfK-Dörner, a.a.O., § 7 EFZG Rdnr. 19).

    a) Auch in den Fällen, in denen die Erfüllung der Pflichten aus § 5 Abs. 2 EFZG, § 37 a Abs. 1, Unterabs. 3 BAT unmöglich geworden ist, z.B. wenn der Arbeitnehmer bei einer Auslandserkrankung dem Arbeitgeber die dort vorgeschriebenen Informationen nicht in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung hat zukommen lassen oder wenn der Arbeitnehmer nach Hause zurückgekehrt ist und nicht aus dem Ausland der gesetzlichen Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit angezeigt hat, wandelt sich das vorläufige Zurückbehaltungsrecht nicht in ein endgültiges Zurückbehaltungsrecht um (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - DB 1998, 582; HzA-Vossen, Entgeltfortzahlung, Gruppe 2 Rdnr. 375, 376; Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge, § 7 EFZG Rdnr. 19; Kunz/Wedde, § 7 EFZG Rdnr. 20; anderer Auffassung: Feichtinger/Malkmus, § 7 EFZG Rdnr. 20; Schmitt, a.a.O., § 7 EFZG Rdnr. 27).

    Insoweit entfällt das vorläufige Zurückbehaltungsrecht wegen Verletzung dieser Verpflichtungen spätestens, wenn es - wie im vorliegenden Fall der Klägerin - gelungen ist, das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - DB 1998, 582; BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 726/96 - DB 1998, 580).

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab ersten Tag der Erkrankung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05
    Die Klägerin war für das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit darlegungs- und beweispflichtig (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 726/96 - NZA 1998, 370; BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652).

    Das Leistungsverweigerungsrecht erlischt rückwirkend (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 726/96 - NZA 1998, 369; BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - NZA 1998, 772; ErfK-Dörner, a.a.O., § 7 EFZG Rdnr. 19).

    Insoweit entfällt das vorläufige Zurückbehaltungsrecht wegen Verletzung dieser Verpflichtungen spätestens, wenn es - wie im vorliegenden Fall der Klägerin - gelungen ist, das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - DB 1998, 582; BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 726/96 - DB 1998, 580).

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05
    Die Klägerin war für das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit darlegungs- und beweispflichtig (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 726/96 - NZA 1998, 370; BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652).

    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, als erwiesen ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564; BAG, BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - a.a.O.; siehe auch BGH, Urteil vom 16.10.2001 - VI ZR 408/00 - NZA 2002, 40; Schmitt, EFZG, 5. Aufl., § 5 Rdnr. 100; Marienhagen/Künzel, Stand 2004, EFZG, § 5 Rdnr. 15 ff; ErfK-Dörner, 6. Aufl., § 5 EFZG Rdnr. 32).

    Die Bescheinigung muss jedoch erkennen lassen, dass der ausländische Arzt zwischen der bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden hat und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht entsprechende Beurteilung vorgenommen hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 565; BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - NZA 1998, 372).

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05
    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, als erwiesen ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564; BAG, BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - a.a.O.; siehe auch BGH, Urteil vom 16.10.2001 - VI ZR 408/00 - NZA 2002, 40; Schmitt, EFZG, 5. Aufl., § 5 Rdnr. 100; Marienhagen/Künzel, Stand 2004, EFZG, § 5 Rdnr. 15 ff; ErfK-Dörner, 6. Aufl., § 5 EFZG Rdnr. 32).

    Die Bescheinigung muss jedoch erkennen lassen, dass der ausländische Arzt zwischen der bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden hat und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht entsprechende Beurteilung vorgenommen hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 565; BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - NZA 1998, 372).

    a) Bestreitet der Arbeitgeber trotz der vorgelegten ordnungsgemäß erteilten ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, muss er den Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 -).

  • LAG Hamm, 20.02.2001 - 11 Sa 1104/00

    Durchgreifende Zweifel an der sachlichen Richtigkeit einer ärztlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05
    aa) Das Berufungsgericht verkennt nicht, dass die wiederholte Erkrankung eines ausländischen Arbeitnehmers im Heimaturlaub oder im Anschluss an den Heimaturlaub den Beweiswert einer ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern kann (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 20.02.1985; LAG Hamm, Urteil vom 20.02.2001 - 11 Sa 1104/00 - LAGE § 3 EFZG Nr. 4).
  • BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00

    Erstattungsfähigkeit des an den Geschäftsführer einer GmbH aufgrund bestrittener

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05
    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, als erwiesen ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564; BAG, BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - a.a.O.; siehe auch BGH, Urteil vom 16.10.2001 - VI ZR 408/00 - NZA 2002, 40; Schmitt, EFZG, 5. Aufl., § 5 Rdnr. 100; Marienhagen/Künzel, Stand 2004, EFZG, § 5 Rdnr. 15 ff; ErfK-Dörner, 6. Aufl., § 5 EFZG Rdnr. 32).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2010 - 11 Sa 178/10

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit - Erschütterung des Beweiswerts einer

    Der Arbeitnehmer kann durch andere Beweismittel die Tatsache beweisen, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag (LAG Hamm, Urt. v. 15. Februar 2006 - 18 Sa 1398/05 - zitiert nach juris , Rn. 36).

    Trotz dieser vorgelegten Bescheinigung, die nicht notwendig in deutscher Sprache abgefasst sein muss ( Geyer/Knorr/Krasney , Stand: Februar 2010, § 5 EFZG Rn. 28; LAG Hamm, Urt. v. 15. Februar 2006 - 18 Sa 1398/05 - zitiert nach juris , Rn. 37), können im Einzelfall Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bestehen.

  • LAG Köln, 11.01.2024 - 8 Sa 300/23

    Rückforderung geleisteter Entgeltfortzahlung - Beweiswert einer türkischen

    Eine bestimmte Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht vorgeschrieben (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15. Februar 2006 - 18 Sa 1398/05 -, Rn. 36, juris; vgl. Schmitt, EFZG, 9. Aufl., § 5 Rdnr. 108).
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Wenn dieses "vereinfachte Verfahren" durchgeführt wird, entfällt entsprechend dem Sinn und Zweck von Art. 18 Abs. 2 der EWG-Verordnung Nr. 574/72 die in § 5 Abs. 1 EFZG vorgesehene Übersendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (vgl. Berenz DB 1995, 1462, 1463; Vossen, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, 1997, Rn. 326; Kunz/Wedde, EFZR Entgeltfortzahlungsrecht, 2. Auflage 2005, § 5 EFZG Rn. 81; vgl. auch zum Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei: LAG Köln v. 04.01.1989 - 2 (7) Sa 105/87 - NZA 1989, 599 sowie LAG Hamm v. 05.02.2006 - 18 Sa 1398/05 - zitiert nach juris, Rn. 51).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 15 U 80/12

    Irreführung der Marktgegenseite durch unvollständige Referenzliste

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt - dem 30. Oktober 2013 als dem Tag, bis zu dem Schriftsätze hätten eingereicht werden können (vgl. etwa LAG Hamm, Urteil vom 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05, juris) - liegt kein Wettbewerbsverstoß von Seiten des Klägers mehr vor.
  • LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12

    Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit im EU-Land

    Entsprechendes gilt für die gesamten Verpflichtungen des Arbeitnehmers aus § 5 Abs. 2 EFZG (vgl. auch LAG Hamm 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05).
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