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   LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08   

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https://dejure.org/2009,7786
LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08 (https://dejure.org/2009,7786)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08 (https://dejure.org/2009,7786)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - 10 TaBV 37/08 (https://dejure.org/2009,7786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Anwaltskosten; ordnungsgemäße Betriebsratsbeschlüsse; Erforderlichkeit der Anwaltsbeauftragung; Betriebsratsbeschluss bei Beauftragung eines Anwalts durch Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 40 Abs. 1, 65 Abs. 1, 67 Abs. 2, 78 a BetrVG
    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Anwaltskosten; ordnungsgemäße Betriebsratsbeschlüsse; Erforderlichkeit der Anwaltsbeauftragung; Betriebsratsbeschluss bei Beauftragung eines Anwalts durch Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsratsbeschluss zur Beauftragung eines Anwalts durch Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 1; ; BetrVG § 65 Abs. 1; ; BetrVG § 67 Abs. 2; ; BetrVG § 78 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratsbeschluss zur Beauftragung eines Anwalts durch Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99

    Kosten anwaltlicher Tätigkeit für ein Mitglied der Jugend- und

    Auszug aus LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08
    Ein solcher Beschluss ist sowohl zur Verfahrenseinleitung als auch zur wirksamen Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich (BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33; BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11; BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 30; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl., § 11 Rn. 45 m.w.N.).

    Sowohl die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens wie die Beauftragung eines Rechtsanwalts setzt insoweit einen ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats voraus (BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33; BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11; BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 77; BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 56/04 - AP InsO § 55 Nr. 10 m.w.N.).

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass auch der Auszubildende, der an einem Verfahren nach § 78 a BetrVG beteiligt ist, keinen Kostenerstattungsanspruch hat (BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33).

    Nach Abschluss des Verfahrens 1 BV 26/05 Arbeitsgericht Detmold konnte die fehlende Beschlussfassung des Betriebsrats auch nicht mehr nachgeholt werden (BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/78 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68; BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33).

  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08
    Davon kann jedoch dann nicht ausgegangen werden, wenn über ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist und die Rechtsauffassung des Betriebsrats vertretbar erscheint (BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67; BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 77; BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 56/04 - AP InsO § 55 Nr. 10 m.w.N.).

    Sowohl die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens wie die Beauftragung eines Rechtsanwalts setzt insoweit einen ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats voraus (BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33; BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11; BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 77; BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 56/04 - AP InsO § 55 Nr. 10 m.w.N.).

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08
    a) Hierunter fallen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch solche Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31; BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 m.w.N.).

    Davon kann jedoch dann nicht ausgegangen werden, wenn über ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist und die Rechtsauffassung des Betriebsrats vertretbar erscheint (BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67; BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 77; BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 56/04 - AP InsO § 55 Nr. 10 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09

    Sachaufwand des Betriebsrats; Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Für Konstellationen wie hier, wo es um die kostenauslösende Einschaltung von Rechtsanwälten für die Vertretung der JAV in Verfahren nach § 78 a BetrVG geht, hat die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm am 16.01.2009 ( 10 TaBV 37/08) bereits zutreffend entschieden, dass ein entsprechender Beschluss, wie § 67 Abs. 2 BetrVG zeigt, ausschließlich vom Betriebsrat und nicht von der JAV stammen muss.
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