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   LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17   

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https://dejure.org/2018,3063
LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17 (https://dejure.org/2018,3063)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17 (https://dejure.org/2018,3063)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 1 Sa 1476/17 (https://dejure.org/2018,3063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn eines befristeten Anschlussarbeitsverhältnisses "nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn eines befristeten Anschlussarbeitsverhältnisses "nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung der Vereinbarung über sachgrundlos befristetes Anschlussarbeitsverhältnis nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 235
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07

    Berufsausbildungsverhältnis - Prüfungstermin nach vereinbarter Ausbildungszeit -

    Auszug aus LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17
    In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wird eine "Weiterarbeit" im Sinne dieser Bestimmung angenommen, wenn der Auszubildende an dem auf die rechtliche Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses folgenden Arbeitstag oder ansonsten im Anschluss erscheint und auf Weisung oder mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers eine Tätigkeit aufnimmt (vgl. BAG 14.01.2009 - 3 AZR 427/07; 13.03.2007 - 9 AZR 494/06; ErfKom-Schlachter, 18. Aufl. 2018, § 24 BBiG Rn. 3f).

    Das wiederum erfordert, dass der Auszubildende nach Ablauf der Ausbildungszeit weiter "beschäftigt" oder aber das Berufsausbildungsverhältnis "fortgesetzt" wird, was verlangt, dass der Auszubildende weiterhin an seiner betrieblichen Ausbildungsstätte erscheint und dort tätig wird (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 427/07; 13.03.2007 - 9 AZR 494/06; ErfKom-Schlachter, 18. Aufl. 2018, § 24 BBiG Rn. 3f).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06

    Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17
    In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wird eine "Weiterarbeit" im Sinne dieser Bestimmung angenommen, wenn der Auszubildende an dem auf die rechtliche Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses folgenden Arbeitstag oder ansonsten im Anschluss erscheint und auf Weisung oder mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers eine Tätigkeit aufnimmt (vgl. BAG 14.01.2009 - 3 AZR 427/07; 13.03.2007 - 9 AZR 494/06; ErfKom-Schlachter, 18. Aufl. 2018, § 24 BBiG Rn. 3f).

    Das wiederum erfordert, dass der Auszubildende nach Ablauf der Ausbildungszeit weiter "beschäftigt" oder aber das Berufsausbildungsverhältnis "fortgesetzt" wird, was verlangt, dass der Auszubildende weiterhin an seiner betrieblichen Ausbildungsstätte erscheint und dort tätig wird (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 427/07; 13.03.2007 - 9 AZR 494/06; ErfKom-Schlachter, 18. Aufl. 2018, § 24 BBiG Rn. 3f).

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 433/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungsplans -

    Auszug aus LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17
    Erst dann, wenn alle Auslegungsmethoden ausgeschöpft sind und gleichwohl ein unklares oder mehrdeutiges Ergebnis verbleibt, gelangt die Unklarheitenregelung zur Anwendung (BAG 21.02.2017 - 3 AZR 297/15; 08.12.2015 - 3 AZR 433/14 - Rn. 23; Palandt-Grüneberg, BGB, 77. Aufl. 2018 § 305c Rn. 15).
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17
    Erst dann, wenn alle Auslegungsmethoden ausgeschöpft sind und gleichwohl ein unklares oder mehrdeutiges Ergebnis verbleibt, gelangt die Unklarheitenregelung zur Anwendung (BAG 21.02.2017 - 3 AZR 297/15; 08.12.2015 - 3 AZR 433/14 - Rn. 23; Palandt-Grüneberg, BGB, 77. Aufl. 2018 § 305c Rn. 15).
  • LAG Nürnberg, 04.05.1993 - 5 Sa 396/93

    Berufsausbildungsverhältnis; Prüfungsergebnis

    Auszug aus LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17
    Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des LAG Nürnberg vom 04.05.1993 - 5 Sa 396/93 (LAGE § 14 BBiG Nr. 2) beruft, ist diese Entscheidung für den Ausgang des hiesigen Rechtsstreits ohne Bedeutung.
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17
    Aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen lassen sich am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind und was sie wirklich gewollt haben (BAG 06.08.2003 - 7 AZR 180/03; 30.10.1991 - 7 AZR 497/89).
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17
    Aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen lassen sich am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind und was sie wirklich gewollt haben (BAG 06.08.2003 - 7 AZR 180/03; 30.10.1991 - 7 AZR 497/89).
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 382/01

    Fristberechnung einer Probezeit

    Auszug aus LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17
    Deshalb ist bei der Fristberechnungen der erste Arbeitstag des Arbeitsverhältnisses nach § 187 Abs. 2 BGB mit einzurechnen, das heißt der Tag der ersten geschuldeten Arbeitsleistung (BAG 27.06.2002 - 2 AZR 382/01; MüKo-Grote, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2015, § 187 Rn 6).
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