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LAG Hamm, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20 |
Volltextveröffentlichung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Elternzeit
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- BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17
Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs
Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
e) Dieses Fristenregime der §§ 17 Satz 2 MuSchG aF, 24 Satz 2 MuSchG, 17 Abs. 2 BEEG geht als Spezialregelung dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG vor (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 -).Wie bereits oben ausgeführt, geht das Fristenregime der §§ 17 Satz 2 MuSchG aF, 24 Satz 2 MuSchG, 17 Abs. 2 BEEG dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG vor (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 -).
Dazu ist es ausreichend, dass dem Arbeitnehmer - abweichend von seinem Urlaubsverlangen - nur der gekürzte Urlaub gewährt wird oder für ihn erkennbar ist, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht ausüben will (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).
Ist danach das für den originären Erholungsurlaub geltende Regelungsregime auf den Abgeltungsanspruch nicht mehr anwendbar, ist auch das Kürzungsrecht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG betroffen (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht vor, während und nach dem Ende der Elternzeit ausüben (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).
- BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15
Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit
Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
Von dieser Übertragung sind diejenigen Ansprüche, die bereits nach § 17 Satz 2 MuSchG aF übertragen wurden, mitumfasst, wenn sich - wie vorliegend - die Elternzeit unmittelbar an das Beschäftigungsverbot des § 6 Abs. 1 MuSchG aF (nunmehr: § 3 Abs. 1 MuSchG) anschließt (BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 -).e) Dieses Fristenregime der §§ 17 Satz 2 MuSchG aF, 24 Satz 2 MuSchG, 17 Abs. 2 BEEG geht als Spezialregelung dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG vor (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 -).
Wie bereits oben ausgeführt, geht das Fristenregime der §§ 17 Satz 2 MuSchG aF, 24 Satz 2 MuSchG, 17 Abs. 2 BEEG dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG vor (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 52/15 -).
- BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung
Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
Der Mitteilung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen kommt aber regelmäßig nicht der Bedeutungsgehalt zu, der Arbeitgeber wolle den ausgewiesenen Urlaub auch dann gewähren, wenn er ihn nicht schuldet (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - BAG 10. März 1987 - 8 AZR 610/84 -).
- BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84
Urlaubsanspruch
Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
Der Mitteilung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen kommt aber regelmäßig nicht der Bedeutungsgehalt zu, der Arbeitgeber wolle den ausgewiesenen Urlaub auch dann gewähren, wenn er ihn nicht schuldet (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - BAG 10. März 1987 - 8 AZR 610/84 -). - BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
Vertragsklauseln, die zum Zeitpunkt ihres Abschlusses noch hinreichend transparent waren, können nicht wegen nachträglicher Änderung der Gesetzeslage wegen Intransparenz unwirksam werden (BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 -). - BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 214/19
Tariflicher Mehrurlaub - Befristung
Auszug aus LAG Hamm, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
Deshalb geht auch der Hinweis des Beklagten auf die "15-Monats- Rechtsprechung" des BAG (BAG 25. August 2020 - 9 AZR 214/19 -) ins Leere.