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   LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15   

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https://dejure.org/2015,35023
LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15 (https://dejure.org/2015,35023)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15 (https://dejure.org/2015,35023)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2015 - 17 Sa 1222/15 (https://dejure.org/2015,35023)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG,... § 1 KSchG, § 11 Bundesdatenschutzgesetz, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 64 Abs. 2 b, c, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 32 Abs. 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz, § 3 Abs. 3, 4, 5 Bundesdatenschutzgesetz, § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, § 3 Abs. 6 Bundesdatenschutzgesetz, § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, § 87 Abs. 1, 6 BetrVG, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Artikel 2 Abs. 1 GG, § 35 Abs. 2 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetz, § 35 Abs. 3 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz, § 11 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, §§ 6, 7 Bundesdatenschutzgesetz, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, §§ 242, 1004 BGB, Art. 1, 2 GG, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des ordentlich nicht kündbaren Arbeitsverhältnisses eines Busfahrers wegen der Weigerung, während seiner Fahrten das RIBAS-Display einzusetzen

  • hensche.de

    Kündigung: verhaltensbedingt, Unkündbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; TV-N NRW § 20 Abs. 4
    Fristlose Kündigung des ordentlich nicht kündbaren Arbeitsverhältnisses eines Busfahrers wegen der Weigerung, während seiner Fahrten das RIBAS-Display einzusetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Busfahrer bei Teilnahmeverweigerung an Datenerhebung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überwachung am Arbeitsplatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
    Durch ihn sollen länger Beschäftigte, ältere Arbeitnehmer, die im Allgemeinen weniger schnell einen Zugang zu dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden, einen besonderen Arbeitsplatzschutz erhalten (BAG 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 - Rdnr. 31, BB 2015, 2682).

    Ansonsten wirkte sich der besondere Sonderkündigungsschutz zum Nachteil des Arbeitnehmers aus (BAG 13.05.2015 a.a.O. Rdnr. 44).

    Ist etwa die Gefahr einer Wiederholung des Pflichtverstoßes für den Lauf der ordentlichen Kündigungsfrist auszuschließen, aber nicht darüber hinaus, kann ausnahmsweise gerade der Ausschluss der ordentlichen Kündigung dazu führen, dass ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist besteht (BAG 13.05.2015 a.a.O. Rdnr. 45; 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 - Rdnr. 38, ZTR 2002, 81; 13.04.2000 - 2 AZR 259/99 - Rdnr. 37, EZA § 626 BGB n.F. Nr. 180).

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
    (a) Als Rechtsvorschrift im Sinne des § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz ist auch eine Betriebsvereinbarung anzusehen (BAG 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rdnr. 49, NZA 2014, 541; ErfK/Franzen, 16. Aufl., § 4 BDSG Rdnr. 2; Wybitul, NZA 2014, 225).

    Der Gesetzgeber genügt insoweit seiner Pflicht, die Arbeitnehmer als Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren, indem er die Betriebsparteien in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen (BAG 15.04.2014 a.a.O. Rdnr. 40).

    Eine Regelung ist verhältnismäßig im engeren Sinn, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BAG 15.04.2014 a.a.O. Rdnr. 41).

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.11.2010 (9 AZR 573/09, BAGE 136, 156) führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses berühre deshalb nicht das Recht auf eine Einsicht in die Personalakte (BAG 16.11.2010 a.a.O. Rdnr. 42).

  • ArbG Bochum, 27.05.2015 - 5 Ca 24/15

    Verweigerung der Teilnahme am RIBAS - System, Busfahrer, Kündigung, Abmahnung.

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 27.05.2015 - 5 Ca 24/15 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    - Az: 5 Ca 24/15 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
    Im zweiten Schritt ist festzustellen, ob unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls eine weitere Beschäftigung zumutbar ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr. 16, BAGE 134, 349).

    Als mildere Reaktionen sind insbesondere Abmahnung und ordentliche Kündigung anzusehen, wenn sie schon geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 10.06.2010 a.a.O. Rdnr. 34).

  • LAG Sachsen, 14.01.2014 - 1 Sa 266/13

    Unbegründete Klage auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte nach

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
    Aus dem Recht auf Akteneinsichtnahme auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt demnach ein Beseitigungsanspruch erst und nur dann, wenn eine konkrete Gefährdungslage besteht, also die Abmahnung dem Arbeitnehmer noch schaden kann (LAG Sachsen 14.01.2014 - 1 Sa 266/13 - Rdnr. 23, ZTR 2014, 294; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2014 - 8 Sa 379/12 - Rdnr. 21, 23).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 233/11

    Personenbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz eines Ersatzmitglieds des

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
    Ein Anspruch ist nur ausnahmsweise dann gegeben, wenn objektive Anhaltspunkte dafür gegeben sind, eine Abmahnung könne dem Arbeitnehmer auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schaden (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 233/11 - Rdnr. 51, NZA 2012, 1449).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
    Ist etwa die Gefahr einer Wiederholung des Pflichtverstoßes für den Lauf der ordentlichen Kündigungsfrist auszuschließen, aber nicht darüber hinaus, kann ausnahmsweise gerade der Ausschluss der ordentlichen Kündigung dazu führen, dass ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist besteht (BAG 13.05.2015 a.a.O. Rdnr. 45; 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 - Rdnr. 38, ZTR 2002, 81; 13.04.2000 - 2 AZR 259/99 - Rdnr. 37, EZA § 626 BGB n.F. Nr. 180).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
    Ist etwa die Gefahr einer Wiederholung des Pflichtverstoßes für den Lauf der ordentlichen Kündigungsfrist auszuschließen, aber nicht darüber hinaus, kann ausnahmsweise gerade der Ausschluss der ordentlichen Kündigung dazu führen, dass ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist besteht (BAG 13.05.2015 a.a.O. Rdnr. 45; 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 - Rdnr. 38, ZTR 2002, 81; 13.04.2000 - 2 AZR 259/99 - Rdnr. 37, EZA § 626 BGB n.F. Nr. 180).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 Sa 379/12

    Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
    Aus dem Recht auf Akteneinsichtnahme auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt demnach ein Beseitigungsanspruch erst und nur dann, wenn eine konkrete Gefährdungslage besteht, also die Abmahnung dem Arbeitnehmer noch schaden kann (LAG Sachsen 14.01.2014 - 1 Sa 266/13 - Rdnr. 23, ZTR 2014, 294; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2014 - 8 Sa 379/12 - Rdnr. 21, 23).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

  • BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Oktober 2015 - 17 Sa 1222/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 TaBV 62/16

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Teilnahmerechts des

    Eine Regelung ist verhältnismäßig im engeren Sinn, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (Grundsätze nach BAG, Beschlüsse vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), NZA 2014, 551; vom 26.08.2008 - 1 ABR 16/07, NZA 2008, 1187; LAG Hamm, Urteil vom 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15, LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 62).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2016 - 4 Sa 427/15

    Kündigung wegen Täuschung über den Umfang geleisteter Arbeit

    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG v. 19.04.2012 - 2 AZR 233/11 - AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG v. 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.2012 - 8 Sa 379/12 -, zitiert nach juris; LAG München v. 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 -, zitiert nach juris; LAG Hamm v. 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15 - zitiert nach juris; LAG Sachsen v. 14.01.2014 - 1 Sa 266/13 - zitiert nach juris).
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