Rechtsprechung
LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine wirksame außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers bei pflichtwidriger Ankündigung einer Krankschreibung durch den Arbeitnehmer; Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche Kündigung aufgrund Interessenabwägung zugunsten des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche Kündigung aufgrund Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers; ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei grober Verletzung der Rücksichtnahmepflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 24.03.2010 - 3 Ca 1983/09
- LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
- LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07
Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung …
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Eine Umdeutung, die grundsätzlich einen entsprechenden mutmaßlichen Willen des Kündigenden und die Erkennbarkeit dieses Willens für den Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Kündigungszugangs erfordert (BAG vom 23.10.2008 - 2 AZR 388/07, AP Nr. 217 zu § 626 BGB m.w.N.), scheitert jedoch bereits daran, dass der Beklagten für eine ordentliche Kündigung die Zustimmung der zuständigen Integrationsbehörde nicht vorlag. - BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Zwar gilt das in § 314 Abs. 2 BGB konkretisierte Erfordernis einer Abmahnung grundsätzlich auch bei Störungen im Vertrauensbereich (BAG vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, AP Nr. 20 zu § 174 BGB ; BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 845/08, NZA 2010, 1348 ). - BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05
Interessenausgleich mit Namensliste - Form
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat nicht sämtliche objektiv bestehenden Kündigungsgründe mitteilen, sondern allein solche, die aus seiner subjektiven Sicht zum einen die Kündigung rechtfertigen und zum anderen für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind (zum Grundsatz der subjektiven Determinierung grundlegend BAG vom 13.07.1978 - 2 AZR 798/77, AP Nr. 18 zu § 18 BetrVG 1972; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch etwa Entsch. vom 06.07.2006 - 2 AZR 520/05, AP Nr. 80 zu § 1 KSchG 1969).
- BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77
Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des …
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat nicht sämtliche objektiv bestehenden Kündigungsgründe mitteilen, sondern allein solche, die aus seiner subjektiven Sicht zum einen die Kündigung rechtfertigen und zum anderen für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind (zum Grundsatz der subjektiven Determinierung grundlegend BAG vom 13.07.1978 - 2 AZR 798/77, AP Nr. 18 zu § 18 BetrVG 1972; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch etwa Entsch. vom 06.07.2006 - 2 AZR 520/05, AP Nr. 80 zu § 1 KSchG 1969). - LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 25 Sa 130/10
Fristlose Kündigung wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Kollegen - Grundsatz …
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Etwas anderes würde allenfalls dann gelten, wenn zwischen dem Fehlverhalten des Klägers und seiner/seinen Unterhaltspflicht(en) ein Zusammenhang bestände (vgl. BAG vom 27.02.1997 - 2 AZR 302/96, AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Berlin-Brandenburg vom 20.05.2010 - 25 Sa 130/10, zit. nach juris). - LAG Köln, 11.08.1998 - 3 Sa 100/98
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten, Umdeutung in eine ordentliche …
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Die Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung schließt in keinem Fall die Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung mit ein; auch eine Umdeutung ist insoweit nicht möglich (LAG Schleswig-Holstein vom 08.09.1998 - 1 Sa 111/98, LAGE Nr. 2 zu § 21 SchwbG 1986; LAG Köln vom 11.08.1998 - 4 Sa 100/98, NZA-RR 1999, 415). - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Die können vorliegen, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartbar ist oder wenn die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass ihre Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich und für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, AP Nr. 7 Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG vom 19.04.2007, a.a.0.). - BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Etwas anderes würde allenfalls dann gelten, wenn zwischen dem Fehlverhalten des Klägers und seiner/seinen Unterhaltspflicht(en) ein Zusammenhang bestände (vgl. BAG vom 27.02.1997 - 2 AZR 302/96, AP Nr. 36 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Berlin-Brandenburg vom 20.05.2010 - 25 Sa 130/10, zit. nach juris). - LAG Schleswig-Holstein, 08.09.1998 - 1 Sa 111/98
Keine Umdeutung der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen …
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Die Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung schließt in keinem Fall die Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung mit ein; auch eine Umdeutung ist insoweit nicht möglich (LAG Schleswig-Holstein vom 08.09.1998 - 1 Sa 111/98, LAGE Nr. 2 zu § 21 SchwbG 1986; LAG Köln vom 11.08.1998 - 4 Sa 100/98, NZA-RR 1999, 415). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Deshalb hatte der Kläger sich in seiner elfjährigen Beschäftigungszeit noch kein so hohes Maß an Vertrauen erworben, das durch den Kündigungssachverhalt nicht sofort und vollständig verbraucht worden ist (vgl. hierzu: BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227 ). - BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08
Außerordentliche Kündigung - Umdeutung
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung
- BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92
Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach
- BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung …
- BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung
- LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11
Ankündigung einer Erkrankung als Druckmittel zur Erlangung einer Zeitgutschrift
Das Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.12.2011 - 15 Sa 1516/10 - die Berufungen von Kläger und Beklagter zurückgewiesen mit der Begründung, dass der Kläger eine grobe und schwerwiegende Pflichtverletzung seines Arbeitsverhältnisses dadurch begangen habe, dass er anlässlich der Aufforderung zur Vornahme einer Zeitgutschrift von zwei Arbeitsstunden gegenüber seinem Vorgesetzten Schichtführer erklärt habe, am nächsten Tag sowieso krank zu werden und dass der Kläger diese Aussage als Druckmittel eingesetzt habe, die Zeitgutschrift zu erlangen. - LAG Hamm, 21.06.2012 - 8 Sa 315/12
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Verstoß gegen Rücksichtnahmepflicht …
Soweit das Arbeitsgericht demgegenüber unter Hinweis auf die Entscheidung der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 16.12.2010 (15 Sa 1516/10) eine Abmahnung in Fällen der vorliegenden Art für entbehrlich hält, trägt der Hinweis auf die zitierte Entscheidung nicht das gefundene Ergebnis.