Rechtsprechung
LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 49/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Betriebsratswahl, Wahlvorschlag, Listenkennwort
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Betriebsratswahl, Wahlvorschlag, Listenkennwort
- IWW
§ 87 Abs. 1 ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 520 ZPO, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 19 BetrVG, § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 19 Abs. 2BetrVG, § 14 Abs. 3 BetrVG, § 14 Abs. 5 BetrVG, § 14 Abs. 4 BetrVG, § 19 Abs. 1, letzter Halbsatz BetrVG, § 308 ZPO, § 92 Abs. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Belegschaftsliste mit der Bezeichnung "IG Metall Kompetenz für Gute Arbeit"
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 19 BetrVG; §§ 7, 8 WO BetrVG; § 14 BetrVG
Betriebsratswahl; Wahlvorschlag; Listenkennwort - rechtsportal.de
§ 19 BetrVG ; §§ 7, 8 WO BetrVG ; § 14 BetrVG
Zulässigkeit einer Belegschaftsliste mit der Bezeichnung "IG Metall Kompetenz für Gute Arbeit" - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegen, 24.06.2014 - 2 BV 20/13
- LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 49/14
- BAG, 26.10.2016 - 7 ABR 4/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11
Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 49/14
Die Wahl des Betriebsrates im September 2013 war notwendig geworden, da die vorherige, in der Zeit vom 08. - 11.03.2010 durchgeführte Betriebsratswahl letztinstanzlich vom Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 15.05.2013 - 7 ABR 40/11 - für unwirksam erklärt worden war.Die Verwendung des Kennwortes "IG Metall Kompetenz für gute Arbeit" sei nicht unzulässig gewesen, auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur vormaligen Betriebsratswahl vom 15.05.2013, 7 ABR 40/11.
Im Verfahren 7 ABR 40/11 habe das Bundesarbeitsgericht schließlich das auch seinerzeit von der Mehrheitsliste verwendete Kennwort "IG Metall" mit weiterem Zusatz nicht beanstandet, sondern lediglich bei der anderen Liste, die im Wesentlichen nunmehr unter "DGM" kandiert habe.
Wenn auch die Unzulässigkeit eines Listenkennwortes nicht ausdrücklich erwähnt ist, so ergibt sich doch aus der Vorschrift des § 7 Abs. 2 Satz 1 WO BetrVG, dass der Wahlvorschlag auf das Kennwort hin zu überprüfen ist (so ausdrücklich BAG, Beschluss vom 15.05.2013, 7 ABR 40/11 Rdnr. 19).
bb) Als Belegschaftsliste im Sinne des § 14 Abs. 3 BetrVG hätte die Liste 2 wegen Verwendung eines unzulässigen Kennwortes zurückgewiesen werden müssen, gegebenenfalls unter dem Namen der zwei Listenführer zugelassen werden können (vgl. BAG, Beschluss vom 15.05.2013 aaO. Rdnr. 31).
Die Beschwerdekammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 15.05.2013 aaO., in welcher ausdrücklich festgehalten worden ist, dass ein Kennwort unter Verwendung von "IG Metall" bei einem Nicht-Gewerkschaftsvorschlag im Sinne von § 14 Abs. 5 BetrVG unzulässig ist.
- BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04
Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 49/14
Auch in einer Entscheidung vom 25.05.2005 zum Aktenzeichen 7 ABR 39/04 sei das Bundesarbeitsgericht von einem gesetzeskonformen Belegschaftsvorschlag ausgegangen, obschon auch dort das Kennwort "IG Metall" verwendet sei.An dieser Feststellung ändert auch die Heranziehung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.05.2005, 7 ABR 39/04, NZA 2006, S. 116 ff. nichts.
- BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63
Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes …
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 49/14
Wird beantragt, eine Betriebsratswahl für unwirksam zu erklären, so liegt darin nicht nur eine Wahlanfechtung, sondern es ist auf Grund eines derartigen Antrags auch zu prüfen, ob eine Wahlnichtigkeit vorliegt (…Fitting u.a., BetrVG 27.A., § 19 Rdnr. 9;… Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 14. Aufl. 2014, § 19 Rdnr. 82; BAG, Beschluss v. 24.01.1964 - 1 ABR 14/63 - Beschluss v. 10.06.1983 - 6 ABR 50/82 - zu II.2.a) d. Gründe m.w.N.).
- BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 49/14
Wird beantragt, eine Betriebsratswahl für unwirksam zu erklären, so liegt darin nicht nur eine Wahlanfechtung, sondern es ist auf Grund eines derartigen Antrags auch zu prüfen, ob eine Wahlnichtigkeit vorliegt (…Fitting u.a., BetrVG 27.A., § 19 Rdnr. 9;… Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 14. Aufl. 2014, § 19 Rdnr. 82; BAG, Beschluss v. 24.01.1964 - 1 ABR 14/63 - Beschluss v. 10.06.1983 - 6 ABR 50/82 - zu II.2.a) d. Gründe m.w.N.). - BAG, 12.06.2013 - 7 ABR 77/11
Betriebsratswahl - Stimmabgabevermerk
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 49/14
Die erkennende Beschwerdekammer folgt hierzu der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wie sie zuletzt im Beschluss vom 12.06.2013, 7 ABR 77/11 zum Tragen gekommen ist. - BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 49/14
Die DGM ist eine Gewerkschaft im Rechtssinne (vgl. BAG, Beschluss vom 28.03.2006, 1 ABR 58/04), die im Sinne des § 19 Abs. 2BetrVG im Betrieb vertreten ist; die Anfechtungsfrist von zwei Wochen ist eingehalten. - BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07
Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands
Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 49/14
Sie umfasst alle Umstände, die geeignet sind, seine Gültigkeit in Frage zu stellen und die bei Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunde erkannt werden können (BAG, Beschluss vom 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rdnr. 25).
- BAG, 26.10.2016 - 7 ABR 4/15
Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste - Kennwort
gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Dezember 2014 - 7 TaBV 49/14 - werden zurückgewiesen.