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   LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14   

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https://dejure.org/2014,44624
LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14 (https://dejure.org/2014,44624)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14 (https://dejure.org/2014,44624)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 7 TaBV 73/14 (https://dejure.org/2014,44624)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Einigungsstelle - Bildungsmaßnahme - Differenzierung zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Bildungsmaßnahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einigungsstelle - Bildungsmaßnahme - Differenzierung zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Bildungsmaßnahme

  • IWW

    § 98 Abs. 1, Abs. 3 BetrVG, § ... 98 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 76 BetrVG, § 99 Abs. 1 ArbGG, § 99 ArbGG, § 97 Abs. 2 BetrVG, § 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 98 Abs. 3 BetrVG, § 92 Abs. 1, § 96 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Veranstaltung Modernes Verkaufen"

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 99 ArbGG; § 98 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 6 BetrVG
    Einigungsstelle; Bildungsmaßnahme; Differenzierung zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Bildungsmaßnahme

  • rechtsportal.de

    § 99 ArbGG ; § 98 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 6 BetrVG
    Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Veranstaltung Modernes Verkaufen"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 21/91

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahme

    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14
    Dagegen würde die Gewährung eines Mitbestimmungsrechts bei außerbetrieblichen Maßnahmen schon daran scheitern, dass der Arbeitgeber Inhalt und Ausgestaltung einer von einem externen Schulungsträger durchgeführten Maßnahme nicht beeinflussen kann (BAG, Beschluss vom 12.11.1991, 1 ABR 21/91, juris Rdnr. 22; Beschluss vom 18.04.2000, 1 ABR 28/99, juris Rdnr. 29 ff.; Beschluss vom 05.03.2013, 1 ABR 11/12, juris Rdnr. 15).

    So handelte es sich bei dem vom Bundesarbeitsgericht im genannten Beschluss vom 12.11.1991 aaO entschiedenen Fall um einen externen Bildungsträger, bei dem sich der Arbeitgeber einen beherrschenden Einfluss gesichert hatte, u.a. indem er Vorgaben für Inhalt und Ausgestaltung der Maßnahmen gegeben und über deren Inhalt mit dem Schulungsinstitut verhandelt hat.

  • LAG Hamm, 17.12.2013 - 7 TaBV 91/13

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14
    Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich also die Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsummieren lässt (vgl. nur LAG Hamm, Beschluss vom 18.12.2009, 13 TaBV 52/09 m. zahlreichen N. zur Rechtsprechung und Literatur; LAG Hamm, Beschluss vom 17.12.2013, 7 TaBV 91/13 bei juris).
  • LAG Hamm, 18.12.2009 - 13 TaBV 52/09

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14
    Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich also die Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsummieren lässt (vgl. nur LAG Hamm, Beschluss vom 18.12.2009, 13 TaBV 52/09 m. zahlreichen N. zur Rechtsprechung und Literatur; LAG Hamm, Beschluss vom 17.12.2013, 7 TaBV 91/13 bei juris).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Berufsbildung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14
    Dagegen würde die Gewährung eines Mitbestimmungsrechts bei außerbetrieblichen Maßnahmen schon daran scheitern, dass der Arbeitgeber Inhalt und Ausgestaltung einer von einem externen Schulungsträger durchgeführten Maßnahme nicht beeinflussen kann (BAG, Beschluss vom 12.11.1991, 1 ABR 21/91, juris Rdnr. 22; Beschluss vom 18.04.2000, 1 ABR 28/99, juris Rdnr. 29 ff.; Beschluss vom 05.03.2013, 1 ABR 11/12, juris Rdnr. 15).
  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14
    Dieses Mitbestimmungsrecht nach § 98 Abs. 3 BetrVG setzt zwingend voraus, dass der Betriebsrat eigene Vorschläger hinsichtlich des Teilnehmerkreises macht (so ausdrücklich BAG, Beschluss vom 20.04.2010, 1 ABR 78/08 und Fitting u.a., BetrVG 27. Aufl., § 98 Rdnr. 32 m.w.N.).
  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 28/99

    Betriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsausbildung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14
    Dagegen würde die Gewährung eines Mitbestimmungsrechts bei außerbetrieblichen Maßnahmen schon daran scheitern, dass der Arbeitgeber Inhalt und Ausgestaltung einer von einem externen Schulungsträger durchgeführten Maßnahme nicht beeinflussen kann (BAG, Beschluss vom 12.11.1991, 1 ABR 21/91, juris Rdnr. 22; Beschluss vom 18.04.2000, 1 ABR 28/99, juris Rdnr. 29 ff.; Beschluss vom 05.03.2013, 1 ABR 11/12, juris Rdnr. 15).
  • BAG, 04.12.1990 - 1 ABR 10/90

    Begriff der betrieblichen Berufsbildungsmaßnahme

    Auszug aus LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14
    Für die betriebliche Bildungsmaßnahme reicht es einerseits aus und ist andererseits aber auch erforderlich, dass der Arbeitgeber auf Inhalt und Organisation der Berufsbildung rechtlich oder tatsächlich einen beherrschenden Einfluss hat (BAG, Beschluss vom 04.12.1990, 1 ABR 10/90).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14

    Initiativrecht - technische Einrichtung

    Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich also die Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. nur LAG Hamm, Beschluss vom 16. Dezember 2014, 7 TaBV 73/14; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2014 - 9 TaBV 39/14; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. April 2014 - 4 TaBV 638/14; LAG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2014 - 5 TaBV 3/14; LAG Köln, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 11 TaBV 90/13 jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung und Literatur).
  • ArbG Nürnberg, 23.04.2021 - 8 BV 24/21

    Einigungsstelle - Corona Sonderzahlung

    Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich also die Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. LAG Hamm 16.12.2014 - 7 TaBV 73/14).
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