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   LAG Hamm, 17.01.2019 - 11 Sa 357/18   

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LAG Hamm, 17.01.2019 - 11 Sa 357/18 (https://dejure.org/2019,602)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2019 - 11 Sa 357/18 (https://dejure.org/2019,602)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 11 Sa 357/18 (https://dejure.org/2019,602)
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  • BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 123/84

    Bereitschaftsdienst: Umfang und Grenzen, Direktionsrecht des Arbeitgebers,

    Auszug aus LAG Hamm, 17.01.2019 - 11 Sa 357/18
    Es besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf (weitere) Ableistung der Rufbereitschaft, sondern nur die Pflicht des Arbeitnehmers, im Anordnungsfall den Dienst leisten zu müssen ( BAG 04.12.1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT SR 2c BAT Bereitschaftsdienst Nr. 1 und BAG 17.03.1988 - 6 AZR 268/85 - AP BAT § 15 Nr. 11 jeweils zur entsprechenden Rechtslage unter Geltung des BAT; LAG Hamm 20.10.1998 - 7 Sa 1286/98 - zu § 15 Abs. 6 BAT-KF; Breier u.a., aaO; Groeger-Laber aaO ).

    Der Text der Ausschreibung vom 22.10.1986, dass mit der Tätigkeit die Teilnahme an der Rufbereitschaft notwendig sei, weicht nicht von der tarifvertraglich begründeten Rechtslage ab: Der Arbeitnehmer ist im Rahmen begründeter tariflicher Notwendigkeiten zur Ableistung von Rufbereitschaften verpflichtet, ohne dass aus dieser Festlegung eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anordnung von Rufbereitschaften resultiert ( s.o. / BAG 04.12.1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT SR 2c BAT Bereitschaftsdienst Nr. 1 und BAG 17.03.1988 - 6 AZR 268/85 - AP BAT § 15 Nr. 11 ).

  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85

    Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeit - Rettungssanitäter

    Auszug aus LAG Hamm, 17.01.2019 - 11 Sa 357/18
    Es besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf (weitere) Ableistung der Rufbereitschaft, sondern nur die Pflicht des Arbeitnehmers, im Anordnungsfall den Dienst leisten zu müssen ( BAG 04.12.1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT SR 2c BAT Bereitschaftsdienst Nr. 1 und BAG 17.03.1988 - 6 AZR 268/85 - AP BAT § 15 Nr. 11 jeweils zur entsprechenden Rechtslage unter Geltung des BAT; LAG Hamm 20.10.1998 - 7 Sa 1286/98 - zu § 15 Abs. 6 BAT-KF; Breier u.a., aaO; Groeger-Laber aaO ).

    Der Text der Ausschreibung vom 22.10.1986, dass mit der Tätigkeit die Teilnahme an der Rufbereitschaft notwendig sei, weicht nicht von der tarifvertraglich begründeten Rechtslage ab: Der Arbeitnehmer ist im Rahmen begründeter tariflicher Notwendigkeiten zur Ableistung von Rufbereitschaften verpflichtet, ohne dass aus dieser Festlegung eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anordnung von Rufbereitschaften resultiert ( s.o. / BAG 04.12.1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT SR 2c BAT Bereitschaftsdienst Nr. 1 und BAG 17.03.1988 - 6 AZR 268/85 - AP BAT § 15 Nr. 11 ).

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

    Auszug aus LAG Hamm, 17.01.2019 - 11 Sa 357/18
    Ohne besondere Anhaltspunkte darf er auch bei langjähriger Gewährung von Vergünstigungen nicht annehmen, die Übung sei Vertragsinhalt geworden und werde unabhängig von einer zugrunde liegenden normativen Regelung unbefristet beibehalten ( BAG 29.09.2004 - 5 AZR 528/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 67 ).
  • LAG Hamm, 20.10.1998 - 7 Sa 1286/98

    Voraussetzungen für Anspruch auf Heranziehung zum Rufdienst eines Krankenpflegers

    Auszug aus LAG Hamm, 17.01.2019 - 11 Sa 357/18
    Es besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf (weitere) Ableistung der Rufbereitschaft, sondern nur die Pflicht des Arbeitnehmers, im Anordnungsfall den Dienst leisten zu müssen ( BAG 04.12.1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT SR 2c BAT Bereitschaftsdienst Nr. 1 und BAG 17.03.1988 - 6 AZR 268/85 - AP BAT § 15 Nr. 11 jeweils zur entsprechenden Rechtslage unter Geltung des BAT; LAG Hamm 20.10.1998 - 7 Sa 1286/98 - zu § 15 Abs. 6 BAT-KF; Breier u.a., aaO; Groeger-Laber aaO ).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.01.2019 - 11 Sa 357/18
    Nach dem unterbreiteten Lebenssachverhalt ergibt sich für die Kammer bei einer Würdigung aller von den Parteien mitgeteilten Umstände keine überwiegende Wahrscheinlichkeit und auch keine "einfache" Wahrscheinlichkeit, dass die streitgegenständliche Wahrnehmung des Direktionsrechts durch die Beklagte aus Gründen des Alters der betroffenen Arbeitnehmer erfolgt ist ( zu diesen Anforderungen gemäß § 286 ZPO bei Anwendung des § 22 AGG: BAG 23.07.2015 - 6 AZR 457/14 - NZA 2015, 1380; BAG 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 - NZA 2015, 734 ).
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.01.2019 - 11 Sa 357/18
    Nach dem unterbreiteten Lebenssachverhalt ergibt sich für die Kammer bei einer Würdigung aller von den Parteien mitgeteilten Umstände keine überwiegende Wahrscheinlichkeit und auch keine "einfache" Wahrscheinlichkeit, dass die streitgegenständliche Wahrnehmung des Direktionsrechts durch die Beklagte aus Gründen des Alters der betroffenen Arbeitnehmer erfolgt ist ( zu diesen Anforderungen gemäß § 286 ZPO bei Anwendung des § 22 AGG: BAG 23.07.2015 - 6 AZR 457/14 - NZA 2015, 1380; BAG 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 - NZA 2015, 734 ).
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