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   LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11   

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LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11 (https://dejure.org/2012,20946)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2012 - 18 Sa 867/11 (https://dejure.org/2012,20946)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 18 Sa 867/11 (https://dejure.org/2012,20946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kopftuch, Religionsfreiheit, kirchliches Selbstbestimmungsrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 106 GewO, Art. 4 GG, Art. 140 GG, Art. 137 WRV
    Kopftuch, Religionsfreiheit, kirchliches Selbstbestimmungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Tragens eines islamischen Kopftuchs in einer Krankenanstalt in konfessioneller Trägerschaft der Evangelischen Kirche

  • hensche.de

    Kopftuch, Kirchenarbeitsrecht, Diskriminierung: Religion

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 140; GG Art. 4; GewO § 106; WRV Art. 137
    Untersagung des Tragens eines islamischen Kopftuchs in einer Krankenanstalt in konfessioneller Trägerschaft der Evangelischen Kirche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Konfessionelles Krankenhaus darf Tragen eines islamischen Kopftuches verbieten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot im evangelischen Krankenhaus

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Evangelisches Krankenhaus, das Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuches verbietet, verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11
    Aufgrund seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber eine im Arbeitsvertrag nur abstrakt umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung einseitig näher bestimmen soweit diese Leistungspflicht nicht durch Gesetz oder Vertrag festgelegt ist; der Regelung des § 106 Satz 1 GewO kommt insoweit klarstellende Bedeutung zu (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09).

    Eine Weisung entspricht billigem Ermessen, wenn der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat; dabei ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Arbeitgeber seine Entscheidung trifft (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09).

    Bei der Ausübung seines Weisungsrechts muss der Arbeitgeber die Glaubensfreiheit des Arbeitnehmers beachten, die durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG grundrechtlich geschützt ist; der Arbeitgeber muss auf einen beachtlichen Glaubens- oder Gewissenskonflikt, den der Arbeitnehmer offenbart, Rücksicht nehmen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

    Unter den Schutzbereich des Art. 4 GG fallen auch Verhaltensweisen, die nicht allgemein von den Gläubigen geteilt werden (BVerfG, Beschluss vom 19.10.1971 - 1 BvR 387/85; BAG, Urteil vom 24.02.201 - 2 AZR 636/09).

    Anderenfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

    Der Umstand, dass die Möglichkeit eines Glaubenskonfliktes für den Arbeitnehmer vorhersehbar war, nimmt jedoch dessen späterer Erklärung, er berufe sich nunmehr auf seine (geänderte) Glaubensüberzeugung, nichts von ihrer rechtlichen Beachtlichkeit; der aktuelle Glaubenskonflikt des Arbeitnehmers ist deshalb nicht weniger bedeutsam im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09).

    Es muss erkennbar sein, dass der Arbeitnehmer, der sich auf einen Glaubenskonflikt beruft, den von ihm ins Feld geführten Ge- oder Verboten seines Glaubens absolute Verbindlichkeit beimisst, dass es sich also um eine für ihn zwingende Verhaltensregel handelt, von der der Betroffene nicht ohne innere Not absehen kann (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009 - 5 Sa 270/08).

    Kollidiert somit das Grundrecht der Klägerin auf Glaubensfreiheit mit den kirchlichen Selbstbestimmungsrecht, sind die gegensätzlichen Rechtspositionen abzuwägen und grundrechtskonform auszugleichen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09).

    Die Intensität des umstrittenen Eingriffs ist ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass die Vertragspartner mit dem Abschluss des Vertrags in eine Begrenzung grundrechtlicher Freiheiten eingewilligt haben (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01).

    Zudem müsste, wenn man es dem Arbeitnehmer gestattet, sich später auf einen bei Abschluss des Arbeitsvertrages bereits vorhersehbaren Glaubenskonflikt zu berufen (so BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09), es konsequenterweise auch dem kirchlichen Arbeitgeber gestattet werden, im Rahmen der allgemeinen Grenzen des Weisungsrechts Freiheiten, die den Mitarbeitern eingeräumt worden sind, zu einem späteren Zeitpunkt mit Rücksicht auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht einzuschränken.

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11
    Auch die Frage, in welcher Kleidung der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung verrichtet, gehört zum Inhalt der Arbeitsleistung und ist Weisungen des Arbeitgebers zugänglich (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 bezgl. des Verbots ein Kopftuch zu tragen; LAG Hamm, Beschluss vom 22.10.1991 - 13 TaBV 36/91; Brose/Greiner/Preis, NZA 2011, 369, 371; Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 106 GewO Rn. 15).

    Bei der Ausübung seines Weisungsrechts muss der Arbeitgeber die Glaubensfreiheit des Arbeitnehmers beachten, die durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG grundrechtlich geschützt ist; der Arbeitgeber muss auf einen beachtlichen Glaubens- oder Gewissenskonflikt, den der Arbeitnehmer offenbart, Rücksicht nehmen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

    Auch das Tragen eines Kopftuchs aus religiöser Überzeugung fällt in den Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG), die durch die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG) noch verstärkt wird (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91; BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01).

    Wegen der Bedeutung, die Muslime dem Kopftuch beilegen, gilt es als Sinnbild einer bestimmten Glaubensüberzeugung, als Ausdruck des Bekenntnisses der Trägerin zum islamischen Glauben und damit als sichtbares Zeichen für die Ausübung ihrer Religion (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; BVerwG, Urteil vom 04.07.2002 - 2 C 21.01; Dieterich, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, Art. 4 GG Rn. 12).

    Anderenfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

    Die Intensität des umstrittenen Eingriffs ist ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass die Vertragspartner mit dem Abschluss des Vertrags in eine Begrenzung grundrechtlicher Freiheiten eingewilligt haben (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01).

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht eine Kündigung, die der Arbeitgeber gegenüber einer als Verkäuferin in einem Kaufhaus beschäftigten Arbeitnehmerin wegen des Tragens eines Kopftuchs hat aussprechen wollen, für unwirksam gehalten, weil nicht ersichtlich sei, inwiefern es bei einem weiteren Einsatz als Verkäuferin mit einem islamischen Kopftuch zu konkreten betrieblichen Störungen oder wirtschaftlichen Einbußen kommen würde (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11
    Konfessionelle Krankenhäuser sind als Einrichtungen in diesem Sinne anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83; Beschluss vom 11.10.1977 - 2 BvR 209/76).

    Darunter fällt auch die rechtliche Vorsorge für die Wahrnehmung kirchlicher Dienste durch den Abschluss entsprechender Arbeitsverträge (BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83).

    Die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts ermöglicht den Kirchen, vertragsrechtlich ihren Arbeitnehmern die Beachtung der wesentlichen Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre aufzuerlegen und der Gestaltung ihres Dienstes das besondere Leitbild einer kirchlichen Dienstgemeinschaft aller ihrer Mitarbeiter zugrundezulegen (BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83; Richardi, Arbeitsrecht in der Kirche, § 6 Rn.18).

    Dadurch könnte die Glaubwürdigkeit der Kirche, die auch daran gemessen wird, in welcher Weise kirchliche Mitarbeiter ihre Aufgaben erfüllen (BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83; Richardi, Arbeitsrecht in der Kirche, § 6 Rn.41), Schaden nehmen.

    Welche kirchlichen Grundverpflichtungen als Gegenstand des Arbeitsverhältnisses belang sind, richtet sich vielmehr nach den von der Kirche anerkannten Maßstäben; dies gilt jedenfalls, solange die kirchlichen Vorgaben nicht in Widerspruch zu Grundprinzipien der Rechtsordnung treten, wie sie im allgemeinen Willkürverbot, in dem Begriff der guten Sitten oder des ordre public ihren Niederschlag gefunden haben(BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83).

  • EGMR, 23.09.2010 - 425/03

    Obst gegen Deutschland

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11
    Nach der Auffassung des EGMR, der sich die Kammer anschließt, hat eine Abwägung zwischen den Rechten des Arbeitnehmers und den Rechten des kirchlichen Arbeitgebers stattzufinden (EGMR, Urteil vom 23.09.2010 - 425/03 [Obst] Rn. 43).

    Hierzu führt der EGMR aus (EGMR, Urteil vom 03.02.2011 - 18136/02 [Siebenhaar] Rn. 41, Urteile vom 23.09.2010 - 425/03 [Obst] Rn. 44 und 1620/03 [Schüth] Rn. 58), dass die Religionsgemeinschaften traditionell und weltweit in Form organisierter Strukturen existieren; wenn die Organisation einer solchen Gemeinschaft in Rede steht, ist also Artikel 9 im Lichte des Artikels 11 der Konvention auszulegen, der die Vereinigungsfreiheit vor jeglichem ungerechtfertigten staatlichen Eingriff schützt.

    Nach Auffassung des EGMR ist es nicht zu beanstanden, dass der Kirche das Recht zuerkannt wird, ihren Beschäftigen Loyalitätspflichten aufzuerlegen, sofern dafür Sorge getragen ist, dass die Kirche nicht ihren Beschäftigen unannehmbare Loyalitätspflichten auferlegen (EGMR, Urteile vom 23.09.2010 - 425/03 [Obst] Rn. 49 und 1620/03 [Schüth] Rn. 69).

  • LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10

    Kündigung und Religionsfreiheit - "Jesus hat sie lieb"

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11
    Bei der Ausübung seines Weisungsrechts muss der Arbeitgeber die Glaubensfreiheit des Arbeitnehmers beachten, die durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG grundrechtlich geschützt ist; der Arbeitgeber muss auf einen beachtlichen Glaubens- oder Gewissenskonflikt, den der Arbeitnehmer offenbart, Rücksicht nehmen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

    Anderenfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

    Es muss erkennbar sein, dass der Arbeitnehmer, der sich auf einen Glaubenskonflikt beruft, den von ihm ins Feld geführten Ge- oder Verboten seines Glaubens absolute Verbindlichkeit beimisst, dass es sich also um eine für ihn zwingende Verhaltensregel handelt, von der der Betroffene nicht ohne innere Not absehen kann (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009 - 5 Sa 270/08).

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 55/09

    Kündigung - Abmahnung - Verbot religiöser Bekundungen

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11
    Insoweit ist den Konventionsstaaten ein Beurteilungsspielraum eingeräumt (EGMR, Urteil vom 03.02.2011 - 18136/02 [Siebenhaar] Rn. 38 f.; BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 55/09).

    Auch das Verbot, ein Kopftuch zu tragen, kann diesem Hintergrund gerechtfertigt sein (BAG, Urteil vom 12.08.2010 - 2 AZR 593/09; Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 55/09; EGMR vom 10.11.2005 - 4474/98; vom 15.02.2001 - 42393/98).

  • EGMR, 03.02.2011 - 18136/02

    Kündigung einer bei der evangelischen Kirche angestellten Kindergärtnerin wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11
    Insoweit ist den Konventionsstaaten ein Beurteilungsspielraum eingeräumt (EGMR, Urteil vom 03.02.2011 - 18136/02 [Siebenhaar] Rn. 38 f.; BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 55/09).

    Hierzu führt der EGMR aus (EGMR, Urteil vom 03.02.2011 - 18136/02 [Siebenhaar] Rn. 41, Urteile vom 23.09.2010 - 425/03 [Obst] Rn. 44 und 1620/03 [Schüth] Rn. 58), dass die Religionsgemeinschaften traditionell und weltweit in Form organisierter Strukturen existieren; wenn die Organisation einer solchen Gemeinschaft in Rede steht, ist also Artikel 9 im Lichte des Artikels 11 der Konvention auszulegen, der die Vereinigungsfreiheit vor jeglichem ungerechtfertigten staatlichen Eingriff schützt.

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 543/10

    Kirchlicher Arbeitnehmer - Kündigung - Loyalitätsverstoß

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11
    Das Selbstbestimmungsrecht erstreckt sich nicht nur auf die eigentliche Kirche und ihre Untergliederungen, sondern auch auf selbständige Einrichtungen, die der Kirche in bestimmter Weise zugeordnet sind (BAG, Urteil vom 08.09.2011 - 2 AZR 543/10), und zwar ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, sofern diese Einrichtungen nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (Dieterich, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Auflage 2011, Art. 4 GG Rn. 34; Richardi, Arbeitsrecht in der Kirche, 5. Auflage 2009, § 6 Rn. 42 m. w. N.).

    Dazu gehört die Festlegung kirchenspezifischer Leistungstreuepflichten und Loyalitätsobliegenheiten (BAG, Urteil vom 08.09.2011 - 2 AZR 543/10; Richardi, Arbeitsrecht in der Kirche, § 6 Rn. 17 ff; Thüsing, Kirchliches Arbeitsrecht, 2006, 15 ff., 101 ff.).

  • ArbG Bochum, 31.03.2011 - 3 Ca 2843/10

    Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung bzgl. Verzugs der Annahme der

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 31.03.2011 - 3 Ca 2843/10 - abgeändert.

    Die Beklagte beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Bochum vom 31.03.2011, Az.: 3 Ca 2843/10, die Klage abzuweisen.

  • ArbG Köln, 06.03.2008 - 19 Ca 7222/07

    Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11
    Die Beklagte muss sich nicht entgegenhalten lassen, ein kirchlicher Arbeitgeber habe sich mit der Entscheidung, auch nichtchristliche Mitarbeiter einzustellen, bereits für eine Form religiösen Pluralismus entschieden (so aber Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 06.03.2008 - 19 Ca 7222/07).
  • BAG, 28.05.1997 - 5 AZR 125/96

    Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 593/09

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

  • EGMR, 15.02.2001 - 42393/98

    Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuches während des Unterrichtens an

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2008 - 14 Sa 431/08

    Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Ausübung des

  • EuGH - 387/85 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Hinde

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01

    Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf

  • LAG Hamm, 22.10.1991 - 13 TaBV 36/91

    Direktionsrecht: Kleidungsvorschriften für Mitarbeiter

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 Sa 270/08

    Kündigung, fristlos, Arbeitsverweigerung, beharrliche, Direktionsrecht, billiges

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Februar 2012 - 18 Sa 867/11 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 18/13

    Außereheliche geschlechtliche Beziehung eines katholischen Kirchenmusikers

    Denn es sind nicht Inhalt und Verhältnismäßigkeit der kirchlichen Loyalitätspflichten, sondern es ist die Verhältnismäßigkeit einer auf deren konkrete Verletzung gestützten arbeitsrechtlichen Maßnahme zu überprüfen (vgl. LAG Hamm 17. Februar 2012 - 18 Sa 867/11 - jurisRn. 82; Grabenwarter in: Straßburg und das kirchliche Arbeitsrecht S. 9 [18]; Plum NZA 2011, 1194, 1199).

    Diese allgemeine Leistungstreuepflicht ist keine Besonderheit kirchlicher Arbeitsverhältnisse, sondern jedem Schuldverhältnis immanent (vgl. LAG Hamm 17. Februar 2012 - 18 Sa 867/11 - jurisRn. 67; Joussen in: Straßburg und das kirchliche Arbeitsrecht S. 27 [29]).

    Es könnte der Eindruck entstehen, die Kirche nehme ihre Glaubensgrundsätze und ihrer Verkündigungsauftrag nicht mehr ernst (vgl. LAG Hamm 17. Februar 2012 - 18 Sa 867/11 - jurisRn. 69 und 74) und messe ihren zentralen Wertvorstellungen selbst keine allzu große Bedeutung bei (vgl. BAG 25. Mai 1988 - 7 AZR 506/87 - zu I 2 c der Gründe, AP GG Art. 140 Nr. 36).

  • ArbG Nürnberg, 28.03.2017 - 8 Ca 6967/14

    Weisung neutrale Kleidung zu tragen - Professionelles Erscheinungsbild

    Zu Gunsten der Klägerin kann davon ausgegangen werden, dass die Beklagte aus dieser Kleiderordnung keine weitergehenden Rechte ableiten kann als durch die Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts ( LAG Hamm, Urteil vom 17.02.2012, Az.: 18 Sa 867/11 = NZA 2014, 1407).
  • LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 886/22

    Persönlicher Geltungsbereich des Beschäftigungsverbots nach § 20a IfSG a.F.;

    Dabei ist zugunsten der Beklagten davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer, der die Arbeitsleistung nicht nach Maßgabe des rechtmäßig ausgeübten Direktionsrechts anbietet, den Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug setzt, da die Konkretisierung der Arbeitspflicht nach § 106 Satz 1 GewO Sache des Arbeitgebers ist (BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 5 AZR 182/09; LAG Hamm, Urteil vom 17.02.2012 - 18 Sa 867/11).
  • LAG Köln, 12.05.2021 - 11 Sa 465/20

    Festlegung; Arbeitszeit

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist bei der Ausübung des Direktionsrechtes zu beachten (LAG Hamm, Urt. v. 17.02.2012 - 18 Sa 867/11 - BeckOGK/Maschmann, 1.9.2018, GewO § 106 Rn. 54 m. w. N.).
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