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   LAG Hamm, 17.03.2005 - 16 Sa 912/04   

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https://dejure.org/2005,7521
LAG Hamm, 17.03.2005 - 16 Sa 912/04 (https://dejure.org/2005,7521)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2005 - 16 Sa 912/04 (https://dejure.org/2005,7521)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2005 - 16 Sa 912/04 (https://dejure.org/2005,7521)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beweiskraft einer Urkunde Zugang eines Kündigungsschreibens

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 416, 286 ZPO
    Beweiskraft einer Urkunde Zugang eines Kündigungsschreibens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung der Arbeitnehmerin; Feststellung der Urheberschaft einer Unterschrift; Umfang der formellen Beweiskraft der unter § 416 Zivilprozessordnung (ZPO) fallenden Privaturkunden; Erfordernis des Zugangs für die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 547
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.2005 - 16 Sa 912/04
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters verlangt keine unumstößliche Gewissheit und keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet (ständige Rechtsprechung vgl. beispielsweise BGH, vom 28.01.2003 - VI ZR 139/02 - MDR 2003, 566 m.w.N.; siehe auch BAG, vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - RZK I 6 e Nr. 20; v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - NZA 1997, 705).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.2005 - 16 Sa 912/04
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters verlangt keine unumstößliche Gewissheit und keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet (ständige Rechtsprechung vgl. beispielsweise BGH, vom 28.01.2003 - VI ZR 139/02 - MDR 2003, 566 m.w.N.; siehe auch BAG, vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - RZK I 6 e Nr. 20; v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - NZA 1997, 705).
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.2005 - 16 Sa 912/04
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters verlangt keine unumstößliche Gewissheit und keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet (ständige Rechtsprechung vgl. beispielsweise BGH, vom 28.01.2003 - VI ZR 139/02 - MDR 2003, 566 m.w.N.; siehe auch BAG, vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - RZK I 6 e Nr. 20; v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - NZA 1997, 705).
  • LAG Hamm, 15.04.2011 - 10 Sa 2274/10

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei vorsätzlicher Aneignung von Bargeld

    Entscheidend ist nicht, ob eine 100prozentige absolute, über jeden denkbaren Zweifel erhabene Gewissheit gewonnen werden konnte, sondern ob angesichts der Unzulänglichkeit der menschlichen Erkenntnismöglichkeiten eine Behauptung mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit für wahr erachtet werden kann (BAG 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - AP EWG-Verordnung Nr. 574/72 Art. 18 Nr. 3, unter B. II. 2. a) der Gründe; LAG Niedersachen, 25.10.2004 - 5 TaBV 96/03 - NZA-RR 2005, 530; LAG Hamm 17.03.2005 - 16 Sa 912/04 - NZA-RR 2005, 547 m.w.N.).
  • ArbG Bonn, 25.01.2023 - 5 Ca 1237/22

    Abgabe und Zugang einer verkörperten Willenserklärung unter Anwesenden

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die die Kammer für überzeugend hält, erstreckt sich die Vermutungswirkung aus § 416 ZPO auch auf die Begebung einer Urkunde, d. h. deren Abgabe in den Rechtsverkehr (BGH 10.07.2013 - IV ZR 224/12 Rn. 28 ff.; BGH 08.03.2006 - IV ZR 145/05 Rn. 13 ff.; BGH 18.12.2002 - IV ZR 39/02 zu II. der Gründe; a. A. LAG Hamm 17.03.2005 - 16 Sa 912/04 Rn. 22).
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