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   LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15   

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LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15 (https://dejure.org/2016,6967)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15 (https://dejure.org/2016,6967)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2016 - 17 Sa 1660/15 (https://dejure.org/2016,6967)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 100 BetrVG, § ... 315 BGB, § 106 GewO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 307 Abs. 1 BGB, §§ 242, 1004 BGB, § 315 Abs. 3 BGB, §§ 611 Abs. 1, 615 S. 1 BGB, § 296 BGB, § 297 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 307 ff. BGB, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 615 Satz 2 BGB, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 106 Satz 1 GewO, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 305c Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, §§ 305ff. BGB, Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 307 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 106 S. 1 GewO, § 4 Abs. 1 TVöD, § 100 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, § 100 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 100 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 100 Abs. 2 BetrVG, § 100 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 99 BetrVG, § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 101 BetrVG, § 612 a BGB, § 134 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz BGB, § 315 Abs. 3 BGB, § 315 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art.1, 2 GG, §§ 611, 615 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 Satz 1 BGB, § 295 Satz 1 1. Fall BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 615 S. 2 BGB, § 11 Nr. 2 KSchG, §§ 615 Satz 2 BGB, 11 Nr. 3 KSchG, § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Fall BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht billigem Ermessen entsprechenden Versetzung

  • hensche.de

    Weisungsrecht, Arbeitsverweigerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht billigem Ermessen entsprechenden Versetzung

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1 ; GewO § 106
    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht billigem Ermessen entsprechenden Versetzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Direktionsrecht: Keine Pflicht des Arbeitnehmers zur Befolgung unbilliger Weisungen bis zur gerichtlichen Klärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unbillige Weisungen im Arbeitsrecht - Umschwung der Rechtsprechung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2016, 1642
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (48)

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Feststellungsinteresse - Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - fehlende

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15
    Besondere Umstände müssen als Ausdruck eines entsprechenden Bindungswillens des Arbeitgebers aufzufassen sein (BAG 13.03.2007 - 9 AZR 433/06, Rdnr. 50 f., AP Nr. 26 zu § 307 BGB; MünchArbR/Reichold, 3. Aufl., § 36 Rdnr. 16; Tettinger/Wank/Ennuschat, Gewerbeordnung, 8. Auflage, § 106 GewO Rdnr. 24).

    Die Klausel ist nicht gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, da die Vorschrift nur einseitige Bestimmungen hinsichtlich der Leistungen des Verwenders erfasst (BAG 13.03.2007 - 9 AZR 433/06, Rdnr. 37, AP Nr. 26 zu § 307 BGB).

    Sie hat einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen beider Vertragspartner herbeizuführen (vgl. zur Zuweisungsklausel "nach Leistungen und Fähigkeiten" BAG 13.03.2007 a.a.O. Rdnr. 41).

    Unter Berücksichtigung des Besonderheiten des Arbeitsrechts, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, sind Weisungsklauseln als Instrumente der Flexibilisierung und Anpassung an geänderte Verhältnisse nicht grundsätzlich unangemessen, zumal der Arbeitnehmer im Falle einer betriebsbedingten Kündigung für die ihm abverlangte Flexibilität einen größeren Schutz bei der Sozialauswahl erlangt (BAG 13.03.2007 a.a.O. Rdnr. 41, 42).

    Eine Klausel, die die Gleichwertigkeit der übertragenen Tätigkeit voraussetzt, stellt keine Abweichung von § 106 Satz 1 GewO dar (BAG 13.04.2010 - 9 AZR 36/09, Rdnr. 24 ff., AP Nr. 45 zu § 307 BGB; BAG 13.03.2007 a.a.O. Rdnr. 41).

    Entscheidender Zeitpunkt für die Beurteilung, ob der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrechts die Grenzen billigen Ermessens gewahrt hat, ist der Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts (BAG 13.03.2007 - 9 AZR 433/06, Rdnr. 81, AP Nr. 26 zu § 307 BGB; BeckOK-GewO/Hoffmann/Schulte, Stand: 01.10.2015, § 106 GewO, Rdnr. 96).

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15
    Der Arbeitgeber ist deshalb nicht berechtigt, wegen der Weigerung des Arbeitnehmers, der Weisung nachzukommen, eine Abmahnung auszusprechen, und ist verpflichtet, Annahmeverzugslohn zu leisten (entgegen BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11).

    Der 5. Senates des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 22.02.2012 (5 AZR 249/11, NZA 2012, 858) ausgeführt, dass der Arbeitnehmer an eine Weisung des Arbeitgebers, die nicht aus sonstigen Gründen unwirksam ist, bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unverbindlichkeit nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB gebunden ist (Rdnr. 24).

    Überdies gerät der Arbeitnehmer in Schuldner- und nicht der Arbeitgeber in Annahmeverzug mit der Folge, dass dem Arbeitnehmer keine Vergütungsansprüche zustehen, obwohl die Arbeitgeberweisung in Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen steht, die die Billigkeit voraussetzen (Boemke, JuS 2012, 1125 (1127)).

    Für den Leistungswillen ist ein auf die vertraglich geschuldete Tätigkeit gerichteter Leistungswille notwendig (BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11, Rdnr. 21, NZA 2012, 858).

    Die Revision war nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen, da das Urteil von der Rechtsprechung des 5. Senates des Bundesarbeitsgerichts (22.02.2012 - 5 AZR 249/11) abweicht.

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ausnahmsweise ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG 11.04.2006 - 9 AZR 557/05, Rdnr.47, NJW 2006, 3303).

    Nach dem objektiven Empfängerhorizont impliziert die Regelung nicht nur Versetzungen auf Dauer (zum Begriff "Zuweisung" vgl. BAG 11.04.2006 - 9 AZR 557/05, Rdnr. 24 f., AP Nr. 17 zu § 307 BGB).

    Auch einseitige Bestimmungsvorbehalte können nur hingenommen werden, soweit sie bei unsicherer Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sind und den Anlass, aus dem das Bestimmungsrecht entsteht, sowie die Richtlinien und Grenzen seiner Ausübung möglichst konkret angeben (BAG 11.04.2006 - 9 AZR 557/05, Rdnr. 40, AP Nr. 17 zu § 307 BGB).

    Die Ausübung des Direktionsrechts muss unabhängig davon, ob die Versetzung des Arbeitnehmers nach dem Arbeitsvertrag zulässig ist, gemäß § 106 Satz 1 GewO billigem Ermessen entsprechen (BAG 11.04.2006 - 9 AZR 557/05, Rdnr. 49, AP Nr. 17 zu § 307 BGB).

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15
    Das Zusammenspiel der Vereinbarungen verhindert die Beschränkung auf einen bestimmten Ort (BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09, Rdnr. 27, AP Nr. 45 zu § 307 BGB).

    Eine Klausel, die die Gleichwertigkeit der übertragenen Tätigkeit voraussetzt, stellt keine Abweichung von § 106 Satz 1 GewO dar (BAG 13.04.2010 - 9 AZR 36/09, Rdnr. 24 ff., AP Nr. 45 zu § 307 BGB; BAG 13.03.2007 a.a.O. Rdnr. 41).

    Zudem würde ein derartiger Konkretisierungszwang lediglich zu Leerformeln führen, die die Transparenz nicht fördern (BAG 13.04.2010 - 9 AZR 36/09, Rdnr. 31, AP Nr. 45 zu § 307 BGB).

    Hierzu gehören im Arbeitsrecht die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 28.0.8.2013 - 10 AZR 569/12, Rdnr.40, NZA 2012, 265; 13.04.2010 - 9 AZR 36/09, Rdnr. 40, AP Nr. 45 zu § 307 BGB).

  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1661/15

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15
    Mit E-Mail vom 21.05.2015 äußerte der Betriebsrat durch den Vorsitzenden I Bedenken gegen die inzwischen von der Beklagten beabsichtigte Kündigung (Bl. 100 d.A. 17 Sa 1661/15).

    Das Kündigungsschutzverfahren ist beim LAG Hamm (17 Sa 1661/15) anhängig, nachdem das Arbeitsgericht Dortmund mit Urteil vom 08.09.2015 der Kündigungsschutzklage stattgegeben hat.

    Auch seien die Voraussetzungen der Gesamtbetriebsvereinbarung über Mitarbeitergespräch vom 24.02.2010 (Bl. 133-145 d.A. 17 Sa 1661/15) nicht eingehalten worden.

    Die Kammer hat ihre Berufung gegen das der Kündigungsschutzklage stattgebende erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen (17 Sa 1661/15).

  • LAG Köln, 13.01.2014 - 2 Sa 614/13

    Anhörung des falschen Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15
    Deshalb dürfe sich der Arbeitnehmer nicht über eine unbillige, nicht aus anderen Gründen unwirksame Weisung hinwegsetzen, sondern müsse ein Gericht anrufen (so auch LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2014 - 3 Sa 535/13, Rdnr. 33; LAG Köln, 13.01.2014 - 2 Sa 614/13, Rdnr. 12.).

    Das Landesarbeitsgericht Köln (13.01.2014 - 2 Sa 614/13, Rdnr. 13), das die Entscheidung des 5. Senats für systematisch richtig hält und ausführt, dass die Verpflichtung, die unbillige Weisung zu befolgen, erst mit Rechtskraft des durch die andere Partei zu erstrebenden Gestaltungsurteils ende, berücksichtigt nicht, dass die unbillige Weisung gemäß § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB zunächst nur den Leistungsbestimmer, also den Arbeitgeber bindet.

    Das Argument, durch die vorläufige Verbindlichkeit der Weisung auch für den Arbeitnehmer werde Rechtssicherheit geschaffen (u.a. auch hinsichtlich der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung und der Frage des Annahmeverzugs, so LAG Köln, 13.01.2014 - 2 Sa 614/13, Rdnr. 13), rechtfertigt nicht die von § 315 Abs. 3 BGB nicht gedeckte Risikobelastung des Arbeitnehmers.

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Elternzeitverlangen bei Adoption eines Kindes; Voraussetzungen für die

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15
    Das besondere Feststellungsinteresse muss als Sachurteilsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein und ist von Amts wegen zu prüfen (BAG 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06, Rdnr. 14, NZA 2008, 713).

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Kläger gleichzeitig eine Leistungsklage erhebt, mit der alle denkbaren Ansprüche aus dem streitigen Rechtverhältnis erfasst sind (BAG 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06, Rdnr. 18, NZA 2008, 713).

    Diese Vorgreiflichkeit ersetzt die ansonsten notwendige Voraussetzung eines Feststellungsinteresses (BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06, Rdnr. 20, NZA 2008, 713).

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Verpflichtung zur korrekten Dokumentation der Arbeitszeit; fehlende

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15
    Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt ein ggf. vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (BAG 19.01.2011 - 10 AZR 738/09, Rdnr. 12, DB 2011, 1056).

    § 1 Abs. 1 des Änderungsvertrages vom 25.11.2010 unterliegt als Hauptabrede nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, sondern lediglich der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (BAG 19.01.2011 - 10 AZR 738/09, Rdnr. 16, BB 2011, 1468).

    Im Einzelfall kann der Verwender gehalten sein, auf die Klausel besonders hinzuweisen oder sie drucktechnisch hervorzuheben (BAG 19.01.2011 - 10 AZR 738/09, Rdnr. 22, BB 2011, 1468).

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15
    Auch die Ablehnung einer anderen, nicht vertragsgemäßen Arbeit kann ein böswilliges Unterlassen von Erwerb i.S.v. § 615 Satz 2 BGB begründen (BAG 07.02.2007 - 5 AZR 422/06, Rdnr. 15, NZA 2007, 561).

    Die beiderseitigen Gründe für die Zuweisung bzw. Ablehnung der neuen Arbeit sind zu benennen und sodann gegeneinander abzuwägen (BAG 07.02.2007 a.a.O. Rdnr. 18).

  • LAG Niedersachsen, 15.10.2010 - 6 Sa 282/10

    Zuweisung von Tätigkeiten einer niedrigeren Entgeltgruppe bei Bewährungsaufstieg;

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15
    Der Arbeitgeber kann bei Verschulden für etwaig entstehende Schäden haftbar gemacht werden (LAG Niedersachen 15.10.2010 - 6 Sa 282/10, Rdnr. 45, LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 8; Breier/Dessau u.a. § 4 TVöD Rdnr.46; Sponer/Steinherr a.a.O. § 4 Rdnr. 79).

    Die Grenzen billigen Ermessens sind gewahrt, wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter durch Versetzung trennt, weil eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht (mehr) zu erwarten ist (LAG Schleswig-Holstein 02.05.2007 - 6 Sa 504/06, Rdnr. 37f., NZA-RR 2007, 402; LAG Niedersachsen 15.10.2010 - 6 Sa 282/10, Rdnr. 44, LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 8) oder er bei gestörtem Betriebsklima durch Streit unter den Mitarbeitern einen Arbeitnehmer zur Behebung des Konfliktes in eine andere Filiale desselben Ortes versetzt (LAG Köln 27.11.1998 - 4 Sa 1814/97, Rdnr. 51, LAGE § 315 BGB Nr. 6).

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Klage einer Arbeitnehmerin (schwerbehinderte Kassiererin) auf Beschäftigung in

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Arbeitgeber, Direktionsrecht, Billiges Ermessen, Unternehmerentscheidung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 5 Sa 409c/01

    Vertragsverlängerung

  • LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14

    Befreiung von jeglicher Haftung - Formnichtigkeit des Ankauferechts - Annahme des

  • ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15

    Beanspruchung der Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte im Wege der

  • LAG Köln, 03.11.1983 - 3 Sa 915/83
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe (§ 315

  • LAG Hessen, 13.01.2006 - 17 Sa 883/05
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2014 - 3 Sa 535/13

    Bindung an arbeitgeberseitige Weisungen - Unzulässigkeit der Berufung

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - 6 Sa 504/06

    Versetzung von Arbeitnehmern zur Lösung innerbetrieblicher Konflikte

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 839/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Versetzung - Lehrer - Direktionsrecht - einstweilige Verfügung

  • LAG Köln, 14.08.2009 - 9 Ta 264/09

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06
  • LAG Niedersachsen, 12.09.2005 - 5 Sa 396/05

    Bestimmung der Leistung - Stromversorgung - Sonderabnehmer - Bestehender

  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 81/82

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen beharrlicher

  • LAG Köln, 28.08.2014 - 6 Sa 423/14

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Privatrechtliches

  • BAG, 16.12.1965 - 5 AZR 304/65

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10

    Abmahnung vor Versetzung wegen Leistungsmängel

  • BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 216/83

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung,

  • LAG Hamm, 06.11.2007 - 14 SaGa 39/07

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - Schikane

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 6 Sa 373/13

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb

  • BGH, 13.10.1967 - V ZR 83/66

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

  • LAG Köln, 27.11.1998 - 4 Sa 1814/97

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. März 2016 - 17 Sa 1660/15 - wird zurückgewiesen, soweit das Revisionsverfahren nicht durch Beschluss vom 18. Oktober 2017 abgetrennt worden ist.
  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1661/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    In dem mit der Deutschen U Immobilien und Service GmbH geschlossenen Arbeitsvertrag des Klägers vom 02.02.2001 (Bl. 13-15 d.A. 17 Sa 1660/15) ist u.a. geregelt:.

    § 4 des Tarifvertrages vom 14.10.1998 (Bl. 291-295 d.A. 17 Sa 1660/15), geschlossen von der E1 und der Deutschen Postgewerkschaft bestimmt:.

    Die Parteien schlossen 2009 und 2010 Änderungsverträge zum Arbeitsvertrag vom 02.02.2001 (Bl. 16-22 d.A. 17 Sa 1660/15).

    Der letzte Änderungsvertrag vom 25.11.2010 enthält folgende Regelungen (Bl. 22 d.A.17 Sa 1660/15):.

    Mit Urteil vom 17.12.2013 wurde festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 24.04.2013 beendet ist, und wurde die Beklagte verurteilt, den Kläger als Immobilienkaufmann in der Abteilung DFMG für den Bereich Betriebskostenabrechnung weiterzubeschäftigen (Bl. 24-37 d.A.17 Sa 1660/15).

    Die Beklagte hörte den Betriebsrat mit Schreiben vom 23.02.2015 zu der Versetzung an (Bl. 118 d.A. 17 Sa 1660/15).

    Sie fügte der Anhörung ein Begründungsschreiben bei, in welchem sie zum einen auf die Weigerung des Teams in E, mit dem Kläger zusammenzuarbeiten, zum anderen auf eine fehlende Beschäftigungsmöglichkeit als Immobilienkaufmann am Standort E abstellte (Bl. 119 d.A. 17 Sa 1660/15).

    Zur Begründung verwies er auf Beschäftigungsmöglichkeiten im Team 4567 in E (Bl. 58 d.A. 17 Sa 1660/15).

    Er bezeichnete die Versetzungsmaßnahme als "willkürlich" und "bloße Maßregelung" (Bl. 59-60 d.A. 17 Sa 1660/15).

    Die Beklagte hielt mit Schreiben vom 12.03.2015 an der Versetzung fest (Bl. 61-62. d.A. 17 Sa 1660/15).

    Dem Betriebsrat wurde unter dem 11.03.2015 die vorläufige Umsetzung der Versetzungsmaßnahme gemäß § 100 BetrVG angezeigt (Bl. 121-122 d.A. 17 Sa 1660/15).

    Er wies die Abmahnung mit anwaltlichen Schreiben vom 01.04.2015 zurück (Bl. 69 d.A.17 Sa 1660/15).

  • ArbG Berlin, 16.09.2016 - 28 Ca 5787/16

    Vertragsgerechte Beschäftigung - vorübergehende Versetzung auf

    Keinesfalls wirksam ist eine Weisung, die sich wie die des Beklagten als Schikane darstellt"; skeptisch offenbar auch LAG Berlin-Brandenburg24.2.2016 - 15 Sa 900/15 - BB 2016, 1140 = EzA-SD 2016, Nr. 2 S. 9 (beide: Leitsatz; Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 27]: "Es kann offen bleiben, ob dieser kritisierten Rechtsauffassung zu folgen ist"; LAG Hamm17.3.2016 - 17 Sa 1660/15 - DB 2016, 1642 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Eine nicht aus anderen Gründen rechtsunwirksame, lediglich unbillige Weisung des Arbeitgebers begründet nicht die Verpflichtung des Arbeitnehmers, ihr vorläufig bis zur Rechtskraft eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB Folge zu leisten"; LAG Düsseldorf6.4.2016 - 12 Sa 1153/15 - BB 2016, 1908 = AA 2016, 144 (Leitsatz bzw. Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (...)".S. dazu etwa schon LAG Berlin-Brandenburg31.5.2013 - 6 Sa 373/13 - BB 2013, 1715 (Leitsatz; Volltext: "Juris"; Revision: 10 AZR 656/13) [1.1.1.3.3.3.]: "Schon eine Weisung, die nicht billigem Ermessen entspricht, ist gemäß § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB für den Arbeitnehmer nicht verbindlich.

    Keinesfalls wirksam ist eine Weisung, die sich wie die des Beklagten als Schikane darstellt"; skeptisch offenbar auch LAG Berlin-Brandenburg24.2.2016 - 15 Sa 900/15 - BB 2016, 1140 = EzA-SD 2016, Nr. 2 S. 9 (beide: Leitsatz; Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 27]: "Es kann offen bleiben, ob dieser kritisierten Rechtsauffassung zu folgen ist"; LAG Hamm17.3.2016 - 17 Sa 1660/15 - DB 2016, 1642 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Eine nicht aus anderen Gründen rechtsunwirksame, lediglich unbillige Weisung des Arbeitgebers begründet nicht die Verpflichtung des Arbeitnehmers, ihr vorläufig bis zur Rechtskraft eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB Folge zu leisten"; LAG Düsseldorf6.4.2016 - 12 Sa 1153/15 - BB 2016, 1908 = AA 2016, 144 (Leitsatz bzw. Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (...)".

    Keinesfalls wirksam ist eine Weisung, die sich wie die des Beklagten als Schikane darstellt"; skeptisch offenbar auch LAG Berlin-Brandenburg24.2.2016 - 15 Sa 900/15 - BB 2016, 1140 = EzA-SD 2016, Nr. 2 S. 9 (beide: Leitsatz; Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 27]: "Es kann offen bleiben, ob dieser kritisierten Rechtsauffassung zu folgen ist"; LAG Hamm17.3.2016 - 17 Sa 1660/15 - DB 2016, 1642 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Eine nicht aus anderen Gründen rechtsunwirksame, lediglich unbillige Weisung des Arbeitgebers begründet nicht die Verpflichtung des Arbeitnehmers, ihr vorläufig bis zur Rechtskraft eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB Folge zu leisten"; LAG Düsseldorf6.4.2016 - 12 Sa 1153/15 - BB 2016, 1908 = AA 2016, 144 (Leitsatz bzw. Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (...)".

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch

    An dieser jüngeren Rspr. hält des BAG aber seit der Entscheidung vom 14. September 2017 - 5 AS 7/17 - ausdrücklich nicht mehr fest (in diesem Sinne bereits LAG Hamm 17. März 2016 - 17 Sa 1660/15 - BeckRS 2016, 68957; krit. auch Boemke NZA 2013, 6).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2018 - 5 Sa 125/17

    Kündigung im Kleinbetrieb - Vertretungsmacht eines Verbandsvorstehers -

    Der Schutz des § 612a BGB greift nur dann, wenn das geltend gemachte Recht zum einen tatsächlich besteht und zum anderen in zulässiger Weise ausgeübt wird (ErfK/Preis, 18. Aufl. 2018, § 612a BGB, Rn. 5; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. November 2016 - 8 Sa 152/16 - Rn. 32, juris = NZA-RR 2017, 188; LAG Hamm, Urteil vom 17. März 2016 - 17 Sa 1660/15 - Rn. 196, juris = LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 26).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19

    Versetzung - Kündigung einer Nebenabrede zum Dienstort - Leistungsbestimmung nach

    Die Vorschrift erfasst nur einseitige Bestimmungsrechte hinsichtlich der Leistung des Verwenders; das folgt auch aus den Gesetzesmaterialien zum AGB-Gesetz, die ausschließlich Beispiele für Änderungen der Verwenderleistungen nennen (BT-Drucks. 7/3919 S. 25); sie ist damit nicht auf das Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers im Hinblick auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzuwenden (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 31, vgl. LAG Hamm 17. März 2016 - 17 Sa 1660/15 - Rn. 161, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 09.09.2016 - 14 Sa 579/15

    Verringerung der Arbeitszeit; Dienstwagen; Außendienst; unverhältnismäßige

    Ob eine Versetzungsklausel mit dem hier in Rede stehenden Wortlaut den Arbeitnehmer schon deshalb unangemessen benachteiligt, weil sie nicht ausdrücklich das Erfordernis einer Gleichwertigkeit der zuzuweisenden anderen Tätigkeit aufstellt, ist in der Rechtsprechung umstritten (für die Unwirksamkeit einer Klausel mit entsprechendem Wortlaut etwa LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 -2 Sa 51/15 - Juris; LAG Schleswig-Holstein 5. Mai 2015 -1 Sa 324/14 - Juris; a.A. LAG Hamm 17. März 2016 -17 Sa 1660/15 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz 14. Januar 2013 - 5 Sa 435/12 - Juris).
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