Rechtsprechung
   LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28971
LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15 (https://dejure.org/2016,28971)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15 (https://dejure.org/2016,28971)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - 16 Sa 1711/15 (https://dejure.org/2016,28971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,28971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Web-Entwicklers wegen privater Nutzung des dienstlich zur Verfügung gestellten Internet; Verwertbarkeit der durch die Installation eines sog. Keyloggers gewonnenen Erkenntnisse

  • hensche.de

    Datenschutz Arbeitnehmer

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung bei Privatnutzung eines Firmencomputers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privatnutzung des Dienst-PC; heimliche Überwachung mittels Keylogger; Beweisverwertungsverbot

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Web-Entwicklers wegen privater Nutzung des dienstlich zur Verfügung gestellten Internet

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Heimlicher Einsatz eines Keyloggers auf Dienst-PC zur Aufdeckung unzulässiger Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtswidrig - Beweisverwertungsverbot

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Heimliche Überwachung des Dienst-PCs mittels Keylogger und die Kündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweisverbot bei Überwachung eines PC-Arbeitsplatzes mittels "Keylogger"

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Keylogger-Daten im Prozess nicht verwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einsatz eines Keyloggers gegen einen Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsgrund Arbeitszeitbetrug - Kündigung aus wichtigem Grund

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Keylogger auch bei Arbeitszeitbetrug unzulässig

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung unwirksam trotz Arbeitszeitbetrug

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Verbotene Früchte

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Überwachung durch Keylogger

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann ist Überwachung des Arbeitsplatz-PC per Keylogger zulässig?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigungsgrund Arbeitszeitbetrug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privates Surfen am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund?

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Surfen bei der Arbeit - wann dürfen Arbeitgeber kündigen?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 -).

    Ein solcher Verdacht stellt gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 -).

    Vielmehr müssen die besonderen Umstände gerade die in Frage stehende Art der Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt ausweisen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 -).

    Dieser Grundsatz des § 4 Absatz 1 BDSG prägt das deutsche Datenschutzrecht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11).

    So waren Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schon bislang nur zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestand, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft waren, die angedachte Maßnahme damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellte und die Maßnahme insgesamt nicht unverhältnismäßig war (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11; Franzen in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 15. Auflage 2015, § 32 BDSGRn. 31, 32).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Juni 2011- 2 AZR 323/10 - Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -).

    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15
    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -).

    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 -).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Juni 2011- 2 AZR 323/10 - Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -).

  • ArbG Herne, 14.10.2015 - 6 Ca 1789/15

    Zweistufige Prüfung einer außerordentlichen Kündigung wegen außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14.10.2015 - Az. 6 Ca 1789/15 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14.10.2015, Az. 6 Ca 1789/15 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15
    Insbesondere handelt es sich bei der vom Kläger eingeräumten Privatnutzung des Dienst - PCs von wenigen, maximal zehn Minuten am Tag nicht um eine sogenannte exzessive Privatnutzung, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allein die Verletzung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten ohne Abmahnung zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen kann (vgl. (BAG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 -).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15
    Dies gilt grundsätzlich auch bei Störungen im Vertrauensbereich (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 -).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15
    Nach der zutreffenden, rechtsfortbildenden Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichtes (27. Februar 1985 - GS 1/84 -) kann der gekündigte Arbeitnehmer die arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung über den Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist hinaus verlangen, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 -).
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

    Auszug aus LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15
    Vielmehr müssen die besonderen Umstände gerade die in Frage stehende Art der Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt ausweisen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 -).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Juni 2016 - 16 Sa 1711/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 07.02.2020 - 4 Sa 329/19

    Arbeitszeitbetrug durch private Nutzung von Internet und E-Mails Fristlose

    Er muss vielmehr damit rechnen, dass der Arbeitgeber nicht damit einverstanden ist, wenn sein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in dieser Zeit nicht erbringt und gleichwohl eine entsprechende Vergütung dafür beansprucht (vgl. nur BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04, Rz. 27, NZA 2006, 98 ff.; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17. Juni 2016 - 16 Sa 1711/15, Rn. 84, juris).
  • ArbG Gelsenkirchen, 29.03.2022 - 1 Ca 1708/21

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bei Vertragspflichtverletzungen, die auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers beruhen, der Arbeitnehmer sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv wird verändern können (Urteil des BAG vom 29.06.2017, Az.2 AZR 302/16, juris Rn.28; NZA 2017, S.1121; vom 10.06.2010, Az.2 AZR 541/09, juris Rn. 37, 38, NZA 2010 S. 1227; des LAG Hamm vom 17.06.2016, Az.16 Sa 1711/15, juris Rn. 101; Binkert, NZA 2016 S. 721 (722)).
  • ArbG Dortmund, 05.05.2021 - 7 Ca 988/21
    Dies folgt als Ausfluss aus dem grundgesetzlich verbürgten allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wonach in einem Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer nicht nur gehalten ist, seine Vergütung entgegenzunehmen, sondern auch grundsätzlich verlangen kann, seinen Beruf vertragsgemäß ausüben zu können (dem folgend: LAG Hamm 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15).
  • ArbG Bocholt, 12.03.2020 - 4 Ca 1794/19

    Außerordentliche, fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges; Angabe der

    Dies folgt als Ausfluss aus dem grundgesetzlich verbürgten allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wonach in einem Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer nicht nur gehalten ist, seine Vergütung entgegenzunehmen, sondern auch grundsätzlich verlangen kann, seinen Beruf vertragsgemäß ausüben zu können (dem folgend: LAG Hamm 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht