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   LAG Hamm, 18.01.2021 - 8 Ta 584/20   

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LAG Hamm, 18.01.2021 - 8 Ta 584/20 (https://dejure.org/2021,586)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2021 - 8 Ta 584/20 (https://dejure.org/2021,586)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2021 - 8 Ta 584/20 (https://dejure.org/2021,586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstufung des Klagebegehrens einer Führungskraft als vermögensrechtlich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2007 - 1 Ta 209/07

    Gegenstandswert - einstweilige Verfügung - Unterlassen von Äußerungen

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2021 - 8 Ta 584/20
    Sind in vermögensrechtlicher Hinsicht etwa Nachteile im Arbeitsverhältnis oder die Besorgnis um den Bestand des Arbeitsverhältnisses relevant, kann die Wertbestimmung insoweit unter Anlehnung und in Orientierung an die Höchstgrenze nach § 42 Abs. 2 S. 1 GKG erfolgen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. September 2007 - 1 Ta 209/07 - juris).
  • BGH, 09.03.2010 - IX ZR 164/09

    Bestimmen des Streitwertes in Rechtsmittelverfahren nach den Anträgen des

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2021 - 8 Ta 584/20
    Bei der Inanspruchnahme von Streitgenossen findet bei der Bestimmung des Gebührenstreitwerts eine Wertaddition nicht statt, wenn die verfolgten Ansprüche wirtschaftlich identisch sind, wovon bei der gesamtschuldnerischen Haftung von Streitgenossen aus einem identischen Lebenssachverhalt auszugehen ist (BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - IX ZR 164/09 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 14 W 53/08

    Bemessung des Streitwerts: Unterlassung und Beseitigung ehrverletzender

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2021 - 8 Ta 584/20
    Denn im Kontext ehrverletzender Äußerungen kann der Anspruchsteller von jeder (vermeintlichen) Verletzerin eigenständig Unterlassung verlangen, auch wenn die materiellen Ansprüche inhaltsgleich sind und auf denselben Verletzungshandlungen beruhen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 14 W 53/08 - VersR 2009, S. 948/949 m. w. N.).
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