Rechtsprechung
LAG Hamm, 18.02.2011 - 10 Sa 2006/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Unternehmerentscheidung; Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit; Umfang der Darlegungslast; Sozialauswahl; Vergleichbarkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 Abs. 2, Abs. 3 KSchG
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Unternehmerentscheidung; Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit; Umfang der Darlegungslast; Sozialauswahl; Vergleichbarkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Fahrers und Produktionshelfers bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur unternehmerischen Organisationsentscheidung und fehlerhafter Sozialauswahl; Unternehmerentscheidung i.R. einer betriebsbedingten Kündigung ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Fahrers und Produktionshelfers bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur unternehmerischen Organisationsentscheidung und fehlerhafter Sozialauswahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 20.10.2010 - 1 Ca 1091/10
- LAG Hamm, 18.02.2011 - 10 Sa 2006/10
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 27.05.2011 - 10 Sa 2043/10
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Fehlende Darlegung …
Auch er erhob Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht (1 Ca 1091/10 Arbeitsgericht Iserlohn = 10 Sa 2006/10 LAG Hamm).Zwar hat die Beklagte - wie auch im Parallelrechtsstreit 1 Ca 1091/10 Arbeitsgericht Iserlohn = LAG Hamm 10 Sa 2006/10 - auch im vorliegenden Verfahren vorgetragen, die Helfertätigkeiten seien in vollem Umfange aufgrund der am 08.04.2010 getroffenen unternehmerischen Entscheidung weggefallen.
Im Parallelrechtsstreit 10 Sa 2006/10 hat der Geschäftsführer K5 am 18.02.2010 zu Protokoll gegeben, dass nach der Umsetzung der Entscheidung, die Arbeiten der Produktionshelfer auf die Facharbeiter zu übertragen, vielleicht noch zwei Produktionshelfer weiterbeschäftigt worden seien.
- ArbG Gelsenkirchen, 27.11.2019 - 2 Ca 953/19
Betriebsbedingte Kündigung, Interessenausgleich mit Namensliste, …
Liegt - wie hier - ein instanzabschließendes Urteil vor, das die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt, überwiegt in der Regel das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers das Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers (BAG, Großer Senat, Beschluss vom 27.02.1995, Az. GS 1/84; vgl. auch LAG Hamm, Urteil vom 18.02.2011, Az. 10 Sa 2006/10, juris).