Rechtsprechung
LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
BGB § 138
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sittenwidriger Stundenlohn im Textildiscounteinzelhandel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- beck-blog (Kurzinformation)
Kik zahlte sittenwidrige Löhne
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
5,20 EUR / Stunde ist im Einzelhandel sittenwidrig!
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Einzelhandel: 5,20 EUR Stundenlohn ist sittenwidrig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
5,20 Euro Stundenlohn für Verkäuferin zu wenig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Sittenwidrig niedriger Lohn: - Einzelhandels-Discounter zahlt einer Arbeitnehmerin 5,20 Euro die Stunde
- spiegel.de (Pressebericht)
Textildiscounter Kik zahlte sittenwidrige Löhne
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation)
Vertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 5,20 € ist sittenwidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
LAG: Vergütung in Höhe von 5,20 € im Einzelhandel ist sittenwidrig - Eine Unterschreitung des Tarifniveaus um 2/3 ist sittenwidrig - Urteil gegen Textildiscounter Kik
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08
- LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
Wird zitiert von ... (10)
- LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13
Sittenwidrige Vergütung für Schulbusfahrer und Begleitperson?
Nach Auffassung der Kammer kann ein diskriminierender und deshalb rechtlich unzulässiger Stundenlohn nicht als "verkehrsüblich" maßgeblich für eine Sittenwidrigkeitsprüfung herangezogen werden (in diesem Sinne auch LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08, Streit 2009, 107).Abgesehen davon darf nicht übersehen werden, dass die Abgabenfreiheit mit Nachteilen der Klägerin im Hinblick auf ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche verknüpft ist (ebenso LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, aaO; LAG Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - 3 Sa 69/08, LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 2;… ErfK-Preis, 14. Aufl., § 612 Rdz. 3; abweichend LAG Hamm, Urteil vom 20.03.2013 - 2 Sa 1442/12, juris).
Es sind nur die Vorteile, die dem Arbeitgeber aus dem wucherischen oder wucherähnlichen Geschäft zufließen, mit dem Wert seiner Leistungen zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den "Vorteilen", die sich für den Arbeitnehmer aus der Vereinbarung (oder deren steuerrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Behandlung) ergeben, nicht ankommt (LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2009, aaO; BGH, Urteil vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96, NZA 1997, 1166).
Wer diese Umstände hinnimmt und ausnutzt, beutet entweder die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche der Mitarbeiter oder alles zusammen aus (in diesem Sinne auch LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, aaO).
- LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
Maßstab für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns im Bereich …
Nach Auffassung der Kammer kann ein diskriminierender und deshalb rechtlich unzulässiger Stundenlohn nicht als "verkehrsüblich" maßgeblich für eine Sittenwidrigkeitsprüfung herangezogen werden (in diesem Sinne auch LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08, Streit 2009, 107).Abgesehen davon darf nicht übersehen werden, dass die Abgabenfreiheit mit Nachteilen der Klägerin im Hinblick auf ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche verknüpft ist (ebenso LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, aaO; LAG Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - 3 Sa 69/08, LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 2;… ErfK-Preis, 14. Aufl., § 612 Rdz. 3; abweichend LAG Hamm, Urteil vom 20.03.2013 - 2 Sa 1442/12, juris).
Es sind nur die Vorteile, die dem Arbeitgeber aus dem wucherischen oder wucherähnlichen Geschäft zufließen, mit dem Wert seiner Leistungen zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den "Vorteilen", die sich für den Arbeitnehmer aus der Vereinbarung (oder deren steuerrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Behandlung) ergeben, nicht ankommt (LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2009, aaO; BGH, Urteil vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96, NZA 1997, 1166).
- ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 9517/15
Sonderzahlung - betriebliche Übung - formularvertragliche Verfallklausel
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen"; s. hierzu etwa LAG Berlin-Brandenburg 9.1.2015 - 6 Sa 1343/14 - LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 9 [Leitsatz 2.]: "Ansprüche aus §§ 611, 612 Abs. 2 BGB unterliegen im Falle des Lohnwuchers, § 138 BGB, nicht den vertraglichen Ausschlussfristen" - mit Anm. Wolfhard Kohte jurisPR-ArbR 23/2015 [C.]; zuvor schon LAG Hamm 18.3.2009 - 6 Sa 1284/08 - Streit 2009, 107 [Leitsatz 5.]: "Ansprüche auf Grund sittenwidriger Vergütungsabreden unterfallen regelmäßig nicht tariflichen Verfallklauseln".(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen"; s. hierzu etwa LAG Berlin-Brandenburg 9.1.2015 - 6 Sa 1343/14 - LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 9 [Leitsatz 2.]: "Ansprüche aus §§ 611, 612 Abs. 2 BGB unterliegen im Falle des Lohnwuchers, § 138 BGB, nicht den vertraglichen Ausschlussfristen" - mit Anm. Wolfhard Kohte jurisPR-ArbR 23/2015 [C.]; zuvor schon LAG Hamm 18.3.2009 - 6 Sa 1284/08 - Streit 2009, 107 [Leitsatz 5.]: "Ansprüche auf Grund sittenwidriger Vergütungsabreden unterfallen regelmäßig nicht tariflichen Verfallklauseln".
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen"; s. hierzu etwa LAG Berlin-Brandenburg 9.1.2015 - 6 Sa 1343/14 - LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 9 [Leitsatz 2.]: "Ansprüche aus §§ 611, 612 Abs. 2 BGB unterliegen im Falle des Lohnwuchers, § 138 BGB, nicht den vertraglichen Ausschlussfristen" - mit Anm. Wolfhard Kohte jurisPR-ArbR 23/2015 [C.]; zuvor schon LAG Hamm 18.3.2009 - 6 Sa 1284/08 - Streit 2009, 107 [Leitsatz 5.]: "Ansprüche auf Grund sittenwidriger Vergütungsabreden unterfallen regelmäßig nicht tariflichen Verfallklauseln".
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15
Rentenversicherungspflicht eines freien Mitarbeiters; Abgrenzung von abhängiger …
Entspricht der Tariflohn indessen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 18. März 2009 - 6 Sa 1284/08 -, juris).Bei der damit anzunehmenden Nichtigkeit der Entgeltabrede wegen Lohnwuchers ist die übliche und nicht etwa die niedrigste zulässige Arbeitsvergütung zu gewähren, das heißt im Ergebnis also regelmäßig die Tarifvergütung (Landesarbeitsgericht Hamm, U.v. 18. März 2009 - 6 Sa 1284/08 -, juris).
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14
Sittenwidriger Lohn, Ausschlussfrist, Freibetrag, Wucher
Erfasst die Ausnahmeregelung der Ausschlussfrist Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, erfasst sie nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch die aus §§ 611 Abs. 1, 612 Abs. 2 iVm 138 BGB resultierenden Primäransprüche zum Schutz des Arbeitnehmers (LAG Hamm vom 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08, juris). - ArbG Brandenburg, 30.04.2014 - 5 Ca 1191/13
Entgeltanspruch einer Psychologin i. P. für ihre Tätigkeit im praktischen Jahr
Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind für den hier einschlägigen Tätigkeitsbereich nicht ersichtlich (siehe hierzu auch LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2009, 6 Sa 1284/08 Rn. 136 unter Bezugnahme auf Bepler in: Festschrift Richardi, 2009, S. 189, 203;… zustimmend Däubler/Zwanziger, TVG, 3. Aufl. 2012, § 4 Rn. 1136 und Kohte, jurisPR-ArbR 6/2014 Anm. C, wonach Ansprüche bei Sittenwidrigkeit nicht durch Ausschlussfristen begrenzt werden sollen). - LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14
Sittenwidrigkeit der gezahlten Vergütung eines Arbeitnehmers
a) Soweit der Kläger sich für die Begründung seiner Ansprüche auf die Zahlung der üblichen Vergütung gem. § 612 Abs. 2 BGB beruft, da er die Ansicht vertritt, die vereinbarte Vergütung sei sittenwidrig gem. § 138 BGB kommt das Eingreifen von Ausschlussfristen nicht in Betracht (sie nur LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2009- 6 Sa 1284/08 -, juris) Ist dem Arbeitgeber aber die Berufung auf Ausschlussfristen verwehrt, so kann auch der zwischen den Parteien geschlossene Vergleich den Ansprüchen des Klägers nicht entgegenstehen. - LAG Schleswig-Holstein, 31.08.2010 - 5 Sa 121/10
Lohnwucher, Missverhältnis (auffälliges), Tarifvertrag, Branchentarifvertrag, …
Hierbei verkennt das Gericht nicht, dass es dem darlegungs- und beweispflichtigen Arbeitnehmer mangels öffentlich zugänglicher statistischer Daten regelmäßig schwer fallen oder überhaupt nicht gelingen wird, das verkehrsübliche Lohnniveau im betreffenden Wirtschaftsgebiet schlüssig darzulegen (vgl. LAG Hamm Urt. v. 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08 -, zit. n. Juris). - LAG Hamm, 21.06.2011 - 5 Ta 334/11
Erfolgsaussicht, Hinweispflicht, Rechtsschutzgleichheit
f) Wenn tarifliche Vergütungssätze anzuwenden wären, kann sich der Beklagte nicht auf tarifliche Verfallfristen berufen (vgl. LAG Hamm, 18. März 2009, 6 Sa 1284/08, Streit 2009, 107). - LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14 6 Sa 1953/14
Vertragliche Ausschlussfrist bei sittenwidrigem Lohn - Lohnwucher - üblicher Lohn …
Erfasst die Ausnahmeregelung der Ausschlussfrist Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, erfasst sie nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch die aus §§ 611 Abs. 1, 612 Abs. 2 iVm 138 BGB resultierenden Primäransprüche zum Schutz des Arbeitnehmers (LAG Hamm vom 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08, juris).