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LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
- Judicialis
BGB § 138
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sittenwidriger Stundenlohn im Textildiscounteinzelhandel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Discounteinzelhandel - 5,20 Stundenlohn ist sittenwidrig!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sittenwidriger Stundenlohn im Textildiscounteinzelhandel
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 14.05.2008 - 10 Ca 279/08
- LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08
Wird zitiert von ... (4)
- ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12
Antrag des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das …
Soweit die Klägerseite neben Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall, sowie Annahmeverzug, die Differenzansprüche zum Tariflohn beansprucht, ergäben sich solche Ansprüche aus §§ 611 Abs. 1, 612 Abs. 2, 138 BGB (vgl. etwa auch LAG Hamm vom 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08) und damit gerade nicht aus dem Recht der unerlaubten Handlungen nach §§ 823 ff. BGB. - LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2017 - 4 Sa 401/16
Insolvenzfeststellungsklage
Die Vereinbarung einer sittenwidrigen Arbeitsvergütung, die u. U. der Anwendung der vertraglich vereinbarten Ausschlussfrist entgegenstehen könnte (vgl. hierzu: LAG Hamm v. 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08 - juris) liegt nicht vor. - ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
Bestimmen des Arbeitsentgeltes für eine Tätigkeit als Pizzafahrer; Gesonderte …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Nettolohnvereinbarungen nicht die Regel, sondern die Ausnahme sind und deshalb eine solche Vereinbarung deutlich erkennbar von den Vertragspartnern erklärt werden muss (vgl. LAG Hamm vom 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08 m. w. N. auf die BAG-Rechtsprechung). - ArbG Mainz, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
Lohnvereinbarung (sittenwidrige) - Erstattungsanspruch
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Nettolohnvereinbarungen nicht die Regel, sondern die Ausnahme sind und deshalb eine solche Vereinbarung deutlich erkennbar von den Vertragspartnern erklärt werden muss (vgl. LAG Hamm vom 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08 m. w. N. auf die BAG-Rechtsprechung).