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   LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14   

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LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14 (https://dejure.org/2014,7715)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2014 - 7 Ta 73/14 (https://dejure.org/2014,7715)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2014 - 7 Ta 73/14 (https://dejure.org/2014,7715)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert im Verfahren über Einrichtung einer Einigungsstelle; Frage der offensichtlichen Unzuständigkeit; Gegenstandswert bei Streit über Vorsitzenden; Gegenstandswert bei Streit über Beisitzer

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 23 Abs. 3 S. 2 RVG; § 33 RVG; § 98 ArbGG
    Gegenstandswert im Verfahren über Einrichtung einer Einigungsstelle

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 385
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00

    Rechtsmittelbelehrung - Revisionszulassung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die mit den gesetzlich geregelten Erfordernissen des Rechtsmittels nicht im Einklang steht, die Anfechtbarkeit der ergangenen Entscheidung für sich allein nicht begründen (vgl. BAG vom 20.09.2000, 2 AZR 345/00 bei juris; BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396, 401 f.; BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 338 m.w.N; BAG 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 - BAGE 1, 289, 291).
  • LAG Sachsen, 27.04.2007 - 4 Ta 41/07
    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14
    Der Beschwerde ist aber auch deswegen unzulässig, weil sie mit dem Ziel einer Streitwerterhöhung eingelegt wurde; es fehlt an der Beschwer für den Betriebsrat (Sächsisches LAG, Beschluss vom 24.04.2007, 4 Ta 41/07 (5) bei juris m.w.N.).
  • LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Einigungsstellenbesetzungsverfahren, hier

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14
    Der Gegenstandswert im Verfahren gem. § 98 ArbGG über die Einrichtung einer Einigungsstelle richtet sich für die Frage der offensichtlichen Unzuständigkeit nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG und beträgt (derzeit) 5.000 Euro; von diesem Hilfswert ist bei einem Streit über die Person des/der Vorsitzenden und die Anzahl der Beisitzer je ein Viertel anzusetzen (Änderung der bisherigen Rechtsprechung des LAG Hamm; vgl. z.B. noch LAG Hamm, Beschluss vom 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05).
  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die mit den gesetzlich geregelten Erfordernissen des Rechtsmittels nicht im Einklang steht, die Anfechtbarkeit der ergangenen Entscheidung für sich allein nicht begründen (vgl. BAG vom 20.09.2000, 2 AZR 345/00 bei juris; BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396, 401 f.; BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 338 m.w.N; BAG 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 - BAGE 1, 289, 291).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86

    Rechtsmittelbelehrung - Anfechtbarkeit - Anfechtung eines Urteils -

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die mit den gesetzlich geregelten Erfordernissen des Rechtsmittels nicht im Einklang steht, die Anfechtbarkeit der ergangenen Entscheidung für sich allein nicht begründen (vgl. BAG vom 20.09.2000, 2 AZR 345/00 bei juris; BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396, 401 f.; BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 338 m.w.N; BAG 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 - BAGE 1, 289, 291).
  • LAG Köln, 21.10.2013 - 7 Ta 231/13

    Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14
    Denn der Betriebsrat als Beschwerdeführer ist durch einen vermeintlich zu niedrig angesetzten Streitwert nicht belastet, was aber über § 33 Abs. 3 S. 1 RVG ausdrücklich verlangt wird, indem dort ein Mindestbeschwerdewert von 200 Euro angesetzt ist (so auch LAG Köln, Beschluss vom 21.10.2013, 7 Ta 231/13, NZA-RR 2014, 153).
  • BAG, 10.03.1955 - 2 AZR 508/54

    Rechtsmittelstreitwert: Auslegung des Streitwerbeschlusses anhand von Tatbestand

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die mit den gesetzlich geregelten Erfordernissen des Rechtsmittels nicht im Einklang steht, die Anfechtbarkeit der ergangenen Entscheidung für sich allein nicht begründen (vgl. BAG vom 20.09.2000, 2 AZR 345/00 bei juris; BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396, 401 f.; BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 338 m.w.N; BAG 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 - BAGE 1, 289, 291).
  • LAG Hamm, 21.02.2014 - 13 Ta 62/14

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Verstoß; Mitbestimmungsrecht; Überstunden;

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14
    Die Abänderung dieser bisherigen Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass die einschlägige Auffangvorschrift des § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 RVG mit ihrem außerordentlich weiten Bewertungsrahmen und dem Hilfswert in Höhe von derzeit 5.000,00 EUR die Arbeitsgerichte vor die Aufgabe stellt, die im Beschlussverfahren in Frage kommenden Streitgegenstände in ein Bewertungssystem einzubinden, das adäquate Abstufungen zulässt und zugleich tragenden Grundsätzen des Arbeitsgerichtsprozesses ausreichend Rechnung trägt; erforderlich ist die Herausarbeitung typisierender Bewertungsgrundsätze, um zu einer gleichförmigen und damit den Gleichbehandlungsgrundsatz wahrenden Rechtsanwendung zu gelangen (LAG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014, 13 Ta 62/14).
  • LAG Hamm, 23.01.2006 - 13 TaBV 168/05

    Beschwerdebefugnis bei Entscheidung über Gegenstandswert im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14
    Ohne eigenen Antrag fehlt indessen die Beschwerdebefugnis (ständige Rspr.; vgl. nur LAG Hamm, Beschluss vom 23.01.2006, 13 TaBV 168/05 bei juris).
  • LAG Hamm, 17.12.2013 - 7 TaBV 91/13

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14
    Hinsichtlich der Person des Vorsitzenden gilt insbesondere, dass nach ständiger Rechtsprechung beider Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Hamm eine Bindung an die in den jeweiligen Anträgen genannten Personen nicht besteht, weshalb eine vertiefende Auseinandersetzung hiermit in Verfahren nach § 98 ArbGG in aller Regel entbehrlich ist (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 04.10.2010, 13 TaBV 74/14 bei juris Rn. 50 ff. m.w.N.); LAG Hamm, Beschluss vom 17.12.2013, 7 TaBV 91/13 bei juris Rn. 40 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 04.03.2015 - 13 Ta 48/15

    Gegenstandswert einer Streitigkeit um die Einrichtungsstelle und die Person des

    In dem Zusammenhang halten es beide Beschwerdekammern des LAG Hamm ( zuletzt 03.09.2014 - 13 Ta 392/14; 18.03.2014 - 7 Ta 73/14) angesichts der Tragweite der in einem gerichtlichen Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 99 ArbGG zu treffenden Entscheidung zur Frage, ob die angestrebte Einigungsstelle offensichtlich unzuständig ist, unverändert für sachgerecht, im Grundsatz vom Ausgangswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 RVG in Höhe von 5.000,-- EUR auszugehen.
  • LAG Hamm, 03.09.2021 - 7 Ta 261/21

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren über die Einsetzung einer Einigungsstelle

    Im Übrigen wird auf die Grundsätze zur Gegenstandswertbemessung in Verfahren nach § 100 ArbGG auf den Beschluss der erkennenden Kammer vom 18.03.2014, 7 Ta 73/14 (juris) Bezug genommen.
  • LAG Hamm, 18.02.2020 - 7 Ta 477/19

    Verfahren auf Einsetzung einer Einigungsstelle; Gegenstandswert; Prozessantrag;

    Wegen der hierzu entwickelten Grundsätze und der Anwendung des Streitwertkataloges für die Arbeitsgerichtsbarkeit auf Fälle wie den vorliegenden wird auf die ständige Rechtsprechung beider Beschwerdekammer des LAG Hamm verwiesen; s. Beschlüsse v. 18.03.2014, 7 Ta 73/14 und vom 04.03.2015, 13 Ta 48/15, jeweils bei juris.
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