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   LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12   

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LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12 (https://dejure.org/2012,18307)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.07.2012 - 10 Sa 890/12 (https://dejure.org/2012,18307)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 10 Sa 890/12 (https://dejure.org/2012,18307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • hensche.de

    Änderungskündigung, Änderungskündigung: Verhältnismäßigkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer personenbedingten Änderungskündigung; Kirchliches Arbeitsrecht; Entzug der kanonischen Beauftragung bei einem(r) Gemeinderefertenten(tin)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entzug der bischöflichen Beauftragung bei einem Gemeindereferenten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur ordentlichen Kündigung durch die Kirche - Gemeindereferentin will vor das BAG ziehen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der bischöflichen Beauftragung wirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der bischöflichen Beauftragung wirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Gemeindereferentin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der bischöflichen Beauftragung wirksam - Referentin fehlt es durch Entzug der Beauftragung an persönlicher Eigenschaft für Ausübung der Tätigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 11.12.1987 - 7 AZR 709/85

    Kündigung gegenüber Lehrer wegen fehlender schulaufsichtlicher Genehmigung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes anerkannt, dass beispielsweise der Entzug der Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen (VS-Ermächtigung) ebenso wie der Entzug einer schulaufsichtlichen Genehmigung oder der Entzug einer Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer wegen des sich hieraus ergebenden Beschäftigungsverbotes an sich geeignet ist, einen personenbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG abzugeben ( vgl. BAG, Urteil vom 26.11.2009 - 2 AZR 272/08 - BAG, Urteil vom 11.12.1987 - 7 AZR 709/85 -).

    Unmöglichkeit der Leistung und Annahmeverzug des Gläubigers schließen sich aber gegenseitig aus (vgl. BAG, Urteil vom 25.05.1988 - 7 AZR 506/87 - zur Unmöglichkeit der Leistung beim Entzug der "missio canonica"; BAG, Urteile vom 26.03.1986 -7 AZR 592/84 - und vom 11.12.1987 - 7 AZR 709/85 - zur Unmöglichkeit der Leistung beim Entzug der Schulaufsichtlichen Genehmigung).

  • BGH, 28.03.2003 - V ZR 261/02

    Rechtsweg für Ansprüche eines Geistlichen der Heilsarmee aus dem

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12
    Führt die Abwägung dazu, dass es sich um eine von der geistlichen Grundordnung und einem darauf gegründeten Selbstverständnis der Kirche getragene Maßnahme nach autonomen Kirchenrecht handelt, so kann sie durch staatliche Gerichte nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, sondern nur auf ihre Wirksamkeit, d. h. darauf hin überprüft werden, ob sie gegen Grundprinzipien der Rechtsordnung verstößt, wie sie in dem allgemeinen Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie in dem Begriff der guten Sitten (§ 138 BGB) und dem des ordre public (Art. 6 EGBGB) ihren Niederschlag gefunden haben (BGH, Urteil vom 28.03.2003 - V ZR 261/02 -).

    Auch die Vertreter dieser Rechtsauffassung ordnen Maßnahmen im Bereich der Ämterhoheit dem kirchlichen autonomen Bereich des Selbstbestimmungsrechts zu, so dass keine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle, sondern nur eine Wirksamkeitsprüfung möglich ist (BGH, Urteil vom 28.03.2003 - V ZR 261/02 - ).

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12
    Eine Regelung, die keine unmittelbaren Rechtswirkungen in den staatlichen Zuständigkeitsbereich hat, bleibt auch dann eine innerkirchliche Angelegenheit, wenn sie dorthin mittelbare Auswirkungen hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.09.1976 - 2 BvR 350/75; BVerwG, Urteil vom 30.10.2002 - 2 C 23/01 - BGH, Urteil vom 11.02.2000 - V ZR 271/99 - VG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2010 - 1 K 714/08 -).

    Trifft das Gesetz die Kirche in ihrer Besonderheit als Kirche, weil nämlich ihr Selbstverständnis, insbesondere ihren geistlich - religiösen Auftrag beschränkend, und damit anders als den normalen Adressaten, bildet es insoweit keine Schranke (BVerfG, Beschluss vom 21.09.1976 - 2 BvR 350/75 - BVerwG, Urteil vom 30.10.2002 - 2 C 23/01 -).

  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 23.01

    Pfarrerdienstverhältnis, kein Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für Klagen

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12
    Eine Regelung, die keine unmittelbaren Rechtswirkungen in den staatlichen Zuständigkeitsbereich hat, bleibt auch dann eine innerkirchliche Angelegenheit, wenn sie dorthin mittelbare Auswirkungen hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.09.1976 - 2 BvR 350/75; BVerwG, Urteil vom 30.10.2002 - 2 C 23/01 - BGH, Urteil vom 11.02.2000 - V ZR 271/99 - VG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2010 - 1 K 714/08 -).

    Trifft das Gesetz die Kirche in ihrer Besonderheit als Kirche, weil nämlich ihr Selbstverständnis, insbesondere ihren geistlich - religiösen Auftrag beschränkend, und damit anders als den normalen Adressaten, bildet es insoweit keine Schranke (BVerfG, Beschluss vom 21.09.1976 - 2 BvR 350/75 - BVerwG, Urteil vom 30.10.2002 - 2 C 23/01 -).

  • VG Düsseldorf, 16.07.2010 - 1 K 714/08

    Rechtsweg innerkirchliche Streitigkeit Kirchenbeamtenverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12
    Das Selbstbestimmungsrecht enthält im Bereich des Rechts der Kirchenämter vielmehr eine allgemeine Regelungskompetenz, die insbesondere die Freiheit zum Organisationsakt und zur Personalentscheidung im Einzelfall umfasst und die keiner Kontrolle durch staatliche Gerichte unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.12.2008 - 2 BvR 717/08 - Beschluss vom 27.01.2004 - 2 BvR 496/01 - VG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2010 - 1 K 714/08 -).

    Eine Regelung, die keine unmittelbaren Rechtswirkungen in den staatlichen Zuständigkeitsbereich hat, bleibt auch dann eine innerkirchliche Angelegenheit, wenn sie dorthin mittelbare Auswirkungen hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.09.1976 - 2 BvR 350/75; BVerwG, Urteil vom 30.10.2002 - 2 C 23/01 - BGH, Urteil vom 11.02.2000 - V ZR 271/99 - VG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2010 - 1 K 714/08 -).

  • ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11

    Außerordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin - Entzug der kanonischen

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.11.2011 - 2 Ca 561/11 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.11.2011 - 2 Ca 561/11 - teilweise abzuändern und.

  • BAG, 25.05.1988 - 7 AZR 506/87

    Kündigung einer mit der "missio canonica" ausgestatteten Religionslehrerin im

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12
    Unmöglichkeit der Leistung und Annahmeverzug des Gläubigers schließen sich aber gegenseitig aus (vgl. BAG, Urteil vom 25.05.1988 - 7 AZR 506/87 - zur Unmöglichkeit der Leistung beim Entzug der "missio canonica"; BAG, Urteile vom 26.03.1986 -7 AZR 592/84 - und vom 11.12.1987 - 7 AZR 709/85 - zur Unmöglichkeit der Leistung beim Entzug der Schulaufsichtlichen Genehmigung).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 49/92
    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12
    Hängt hiernach die Entscheidung der Rechtsstreitigkeit von der Anwendung und Prüfung kirchlichen Rechts als Vorfrage ab, wird eine Inzidentkontrolle allgemein als zulässig angesehen (vgl. Richardi, Arbeitsrecht in der Kirche, 5. Auflage, § 21 Rz. 2 m.w.N.; BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 49/92 - m.w.N.).
  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 626/98

    Weihnachtsgeld-Kürzung wegen krankheitsbedingter Fehltage

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12
    Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes zeigt vielmehr, dass nach dem Willen des Gesetzgebers eine Kürzung von Sondervergütungen bei krankheitsbedingten Fehlzeiten des Arbeitnehmers grundsätzlich zulässig sein soll, ohne dass es auf die Ursachen der Erkrankung ankommt (BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 10 AZR 626/98 -).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12
    In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung, oder wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer ordentlichen Kündigung begegnen kann (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - BAG, Urteil vom 24.02.2005 - 2 AZR 211/04 -).
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • BGH, 11.02.2000 - V ZR 271/99

    Auseinandersetzung um die Vertretung einer jüdischen Gemeinde

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

  • BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 496/01

    Zur Reichweite des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs bei der Überprüfung

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 717/08

    Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen

  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 592/84
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99

    Halbierung der Arbeitszeit einer Gleichstellungsbeauftragten im Wege der

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG Hamm, 13.08.2009 - 16 Sa 1045/08

    Gemeindereferentin unterliegt im Rechtsstreit mit dem Erzbistum wegen

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Juli 2012 - 10 Sa 890/12 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23. November 2011 - 2 Ca 561/11 - durch die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien am 30. Juni 2011 geendet hat, und durch die Verurteilung des beklagten Erzbistums zur Zahlung von 1.323,46 Euro brutto "abzüglich 2.694,15 Euro netto" zurückgewiesen hat.
  • LAG Hamm, 26.09.2014 - 10 Sa 737/14

    Beschwerde an den Apostolischen Stuhl

    Durch Urteil vom 17.07.2012, 10 Sa 890/12 hat das Landesarbeitsgericht der Berufung nur insofern entsprochen, als der Klägerin auf ihren Hilfsantrag eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 4.947,75 EUR brutto abzüglich übergegangener Ansprüche in Höhe von 2.266,29 EUR zugesprochen wurden.

    Mit dem Berufungsurteil vom 17.07.2012, 10 Sa 890/12 ist davon auszugehen, dass die Klägerin bezogen auf die Urlaubsabgeltung aufgrund eines neuen Vorbringens obsiegt hat, welches sie im ersten Rechtszug geltend zu machen imstande gewesen wäre.

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