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   LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90   

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https://dejure.org/1990,1051
LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90 (https://dejure.org/1990,1051)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.10.1990 - 17 Sa 600/90 (https://dejure.org/1990,1051)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90 (https://dejure.org/1990,1051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 13, 9, 10 KSchG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Außerordentliche Kündigung: Kein Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung; Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1991, 1336
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Baden-Württemberg, 15.04.2002 - 15 Sa 125/01

    Außerordentliche Kündigung eines nach Kirchenrecht unkündbaren Arbeitnehmers;

    Der Arbeitgeber kann im Rechtsstreit über eine von ihm erklärte außerordentliche Kündigung einen Auflösungsantrag nicht stellen, weil der Gesetzgeber eine unwirksame außerordentliche Kündigung als eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitgebers ansieht (vgl. BAG, Urteil vom 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77, AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969; Urteil vom 17. September 1987 - 2 AZR 2/87, RzK I 11a Nr. 16; LAG Hamm, Urteil vom 24. November 1988 - 17 Sa 518/88, LAGE § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 2; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, LAGE § 9 KSchG Nr. 19; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94, LAGE § 9 KSchG Nr. 23).

    b) Der Ausschluss eines Auflösungsantrags durch den Arbeitgeber im Falle einer von ihm erklärten unwirksamen außerordentlichen Kündigung wird überwiegend auch dann befürwortet, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer vertraglichen Abrede oder einer tarifvertraglichen Bestimmung ordentlich unkündbar ist (vgl. für den Fall des tarifvertraglichen Ausschlusses: LAG Hamm, Urteil vom 24. November 1988 - 17 Sa 518/88, a.a.O.; LAG Köln, Urteil vom 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89, LAGE § 9 KSchG Nr. 14; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94, a.a.O.; für den Fall des Ausschlusses aufgrund Bezugnahme auf tarifliche Vorschriften: LAG Hamm, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07

    Ausschluss des Auflösungsantrags des Arbeitgebers bei Unwirksamkeit der

    Soweit vereinzelt an der gesetzlichen Regelung Kritik geübt worden ist (vgl. Schäfer, Auflösungsanspruch des Arbeitgebers bei unwirksamer außerordentlicher Kündigung, BB 1985, 1994 ff.; Fromm, Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines unkündbaren Angestellten im besonders herausragender Funktion gegen dessen Willen? DB 1988, 601 ff.; Trapphel/Lambrich, Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach außerordentlicher Kündigung? RdA 1999, 243 ff.) hat diese keine Zustimmung erfahren (vgl. KR-Friedrich, a.a.O., § 13 KSchG Rn. 64; BBDW/Bader, § 13 KSchG Rn. 18; HaKo-KSchG/Fiebig, a.a.O., § 13 Rn. 23; v. Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 14. Aufl., § 13 Rn. 16; ErfK-Ascheid, 6. Aufl., § 13 KSchG Rn. 13; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rn. 1988; Isenhardt/Berrisch, Kündigung, HzA Gruppe 5 Rn. 679; Linck/Scholz, Die Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer, AR-Blattei (SD) 1010.7 Rn. 108; Feichtinger/Huep, Die außerordentliche Kündigung, AR-Blattei (SD) 1010.8 Rn. 586; LAG Köln, Urteil vom 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89, LAGE § 9 KSchG Nr. 14; LAG Hamm, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, LAGE § 9 KSchG Nr. 19; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10. November 1994 - 1 Sa 1132/84, LAGE § 9 KSchG Nr. 23; siehe auch BAG, Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 831/76, AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, wo eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Falle einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der sich zu Recht auf die Unwirksamkeit einer Befristung berufen hat, verneint wird).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.07.2008 - 2 Sa 14/08
    Die ganz überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und arbeitsrechtlicher Literatur verneint deshalb einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers im Falle einer außerordentlichen Kündigung (BAG 26.10.1979 - 7 AZR 752/77 - AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969, Gründe II. 1.; siehe auch BAG 15.03.1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, wo eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Falle einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der sich zu Recht auf die Unwirksamkeit einer Befristung berufen hat, verneint wird; LAG Köln 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89, LAGE § 9 KSchG Nr. 14; LAG Hamm 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, LAGE § 9 KSchG Nr. 19; LAG Niedersachsen 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94, LAGE § 9 KSchG Nr. 23, LAG Baden-Württemberg 30.07.2007 - 15 Sa 29/07; KR-Friedrich, 8. Auflage, § 13 KSchG Rn. 64; APS-Biebl, 3. Auflage, § 13 Rn. 24,; Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler; KSchR, 6. Auflage; § 13 KSchG Rn.
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