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   LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11   

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LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11 (https://dejure.org/2011,14194)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.05.2011 - 17 Sa 25/11 (https://dejure.org/2011,14194)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 17 Sa 25/11 (https://dejure.org/2011,14194)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Ruhen von diesem wegen Gewährung einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung; Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Nichtigerklärung eines Rentenbescheids; Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Nichtigerklärung eines Rentenbescheids; Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer befristeten Erwerbsminderungsrente; Bindung des Gerichts an den die Nichtigkeit feststellenden Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11
    Zu dieser Vorschrift hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass sie eine auflösende Bedingung im Sinne des § 21 TzBfG enthält (BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05, ZTR 2006, 448; 01.12.2004 - 7 AZR 135/04, AP BAT § 59 Nr. 13; 23.06.2004 - 7 AZR 440/03, BAGE 111, 148).

    § 17 Satz 1 TzBfG findet keine Anwendung, wenn die Parteien nicht über die Wirksamkeit der auflösenden Bedingung streiten, sondern darüber, ob diese tatsächlich eingetreten ist (BAG 23.06.2004, a.a.O.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung die Gewährung der Rente auf unbestimmte Zeit nach § 43 Abs. 2 SGB VI stets ohne weitere Begründung als unbefristete Rentenbewilligung angesehen (BAG 18.10.2006 - 7 AZR 662/05, Ez-TVöD 100 § 33 TVöD-AT Erwerbsminderungsrente Nr. 2; 15.03.2006, a.a.O.; 01.12.2004, a.a.O.; 23.06.2004, a.a.O.).

    c) Die dargestellten Grundsätze sind jedoch nicht anwendbar, wenn der Rentenbewilligungsbescheid nichtig ist (BAG 23.06.2004, a.a.O.; 11.03.1998, a.a.O.; BSG 21.06.1995 - 6 RKa 54/94, BSGE 76, 149).

    Die Prüfung der Nichtigkeit eines sozialrechtlichen Verwaltungsaktes obliegt der Kompetenz der jeweiligen Behörde und der Sozialgerichte, an deren Entscheidung alle anderen Behörden und Gerichte wegen der sogenannten Tatbestandswirkung gebunden sind, sofern die Entscheidung nicht ausnahmsweise nichtig ist (BAG 23.06.2004, a.a.O.; 11.05.2000 - 2 AZR 276/99, BAGE 94, 313).

    Die Tatbestandswirkung entspricht deshalb hinsichtlich der damit verbundenen Bindungswirkung im Wesentlichen der von gerichtlichen Urteilen (BAG 23.06.2004, a.a.O.).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11
    Mit dem Erfolg des Hauptantrags war die Verurteilung der Beklagten auf den erstinstanzlich gestellten Hilfsantrag von Amts wegen aufzuheben (BGH 19.01.2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298).

    Anders als in der oben angeführten Entscheidung des BGH (19.01.2001, a.a.O.) handelt es sich nicht um eine (unselbständige) Anschlussberufung, die unter der interprozessualen Bedingung steht, dass der Hauptantrag ohne Erfolg bleibt.

  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97

    Rücknahme des Rentenantrags und auflösende Bedingung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11
    Etwas anderes hat nur dann zu gelten, wenn der Arbeitnehmer nach Zustellung des Rentenbescheides innerhalb der Widerspruchsfrist den Rentenantrag zurücknimmt (BAG 11.03.1998 - 7 AZR 101/97, AP BAT § 59 Nr. 8) oder vorher innerhalb dieser Frist den Rentenantrag beschränkt und anstelle der unbefristeten Erwerbsminderungsrente lediglich eine Zeitrente verlangt (BAG 23.02.2000 - 7 AZR 906/98, BAGE 94, 7).

    c) Die dargestellten Grundsätze sind jedoch nicht anwendbar, wenn der Rentenbewilligungsbescheid nichtig ist (BAG 23.06.2004, a.a.O.; 11.03.1998, a.a.O.; BSG 21.06.1995 - 6 RKa 54/94, BSGE 76, 149).

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 135/04

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11
    Zu dieser Vorschrift hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass sie eine auflösende Bedingung im Sinne des § 21 TzBfG enthält (BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05, ZTR 2006, 448; 01.12.2004 - 7 AZR 135/04, AP BAT § 59 Nr. 13; 23.06.2004 - 7 AZR 440/03, BAGE 111, 148).

    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung die Gewährung der Rente auf unbestimmte Zeit nach § 43 Abs. 2 SGB VI stets ohne weitere Begründung als unbefristete Rentenbewilligung angesehen (BAG 18.10.2006 - 7 AZR 662/05, Ez-TVöD 100 § 33 TVöD-AT Erwerbsminderungsrente Nr. 2; 15.03.2006, a.a.O.; 01.12.2004, a.a.O.; 23.06.2004, a.a.O.).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11
    Die Zustellung des Rentenbescheids bleibt grundsätzlich auch dann maßgeblich, wenn ein bestandskräftiger Bescheid später aufgehoben und dem Beschäftigten anstelle einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente eine nur befristete Rente bewilligt wird (BAG 23.04.2004, a.a.O.; 03.09.2003 - 7 AZR 661/02, BAGE 107, 241).

    Von ihm wird lediglich verlangt, dass er in der Zeit bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist und ggf. einer zusätzlichen Frist von wenigen Tagen für die Übermittlung der arbeitnehmerseitigen Mitteilung über die Rücknahme oder Beschränkung des Rentenantrags keine Dispositionen über den möglicherweise zum Ende des Zustellungsmonats freigewordenen Arbeitsplatz trifft (BAG 03.09.2003, a.a.O.).

  • BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11
    Zu dieser Vorschrift hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass sie eine auflösende Bedingung im Sinne des § 21 TzBfG enthält (BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05, ZTR 2006, 448; 01.12.2004 - 7 AZR 135/04, AP BAT § 59 Nr. 13; 23.06.2004 - 7 AZR 440/03, BAGE 111, 148).

    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung die Gewährung der Rente auf unbestimmte Zeit nach § 43 Abs. 2 SGB VI stets ohne weitere Begründung als unbefristete Rentenbewilligung angesehen (BAG 18.10.2006 - 7 AZR 662/05, Ez-TVöD 100 § 33 TVöD-AT Erwerbsminderungsrente Nr. 2; 15.03.2006, a.a.O.; 01.12.2004, a.a.O.; 23.06.2004, a.a.O.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (27.02.1985 - GS 1/84, BAGE 48, 122) besteht ein Anspruch auf tatsächliche vertragsgemäße Beschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses dann, wenn ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Instanzurteil ergeht und keine besonderen Umstände vorliegen, die ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründen.
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11
    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn die Parteien wie hier über den Eintritt einer auflösenden Bedingung streiten (BAG 13.06.1985 - 2 AZR 410/84, NZA 1986, 562).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 54/94

    Rechtswidrigkeit von Honorarkürzungsbescheiden

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11
    c) Die dargestellten Grundsätze sind jedoch nicht anwendbar, wenn der Rentenbewilligungsbescheid nichtig ist (BAG 23.06.2004, a.a.O.; 11.03.1998, a.a.O.; BSG 21.06.1995 - 6 RKa 54/94, BSGE 76, 149).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11
    Die Prüfung der Nichtigkeit eines sozialrechtlichen Verwaltungsaktes obliegt der Kompetenz der jeweiligen Behörde und der Sozialgerichte, an deren Entscheidung alle anderen Behörden und Gerichte wegen der sogenannten Tatbestandswirkung gebunden sind, sofern die Entscheidung nicht ausnahmsweise nichtig ist (BAG 23.06.2004, a.a.O.; 11.05.2000 - 2 AZR 276/99, BAGE 94, 313).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R

    Besonders schwerer Fehler eines Verwaltungsaktes - Fehlen einer gültigen und

  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 906/98

    Klagefrist bei auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 662/05

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 602/11

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung - Nichtigkeit eines Rentenbescheids

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Mai 2011 - 17 Sa 25/11 - wird zurückgewiesen.
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