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   LAG Hamm, 19.11.2015 - 8 Sa 686/15   

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https://dejure.org/2015,50513
LAG Hamm, 19.11.2015 - 8 Sa 686/15 (https://dejure.org/2015,50513)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2015 - 8 Sa 686/15 (https://dejure.org/2015,50513)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2015 - 8 Sa 686/15 (https://dejure.org/2015,50513)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gesundheits- u. Krankenpflegerin, Eingruppierung AVR DW-EKD, Richtbeispiel, Tätigkeiten in der Psychiatrie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zutreffende Eingruppierung eines Gesundheitspflegers und Krankenpflegers in die Entgeltgruppe 8 der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche; Voraussetzungen für die Eingruppierung einer Tätigkeit "in der Psychiatrie"

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Gesundheitspflegers und Krankenpflegers in die Entgeltgruppe 8 der AVR DW-EKD i.R.d. Tätigkeit "in der Psychiatrie"

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §12 DWArbVtrRL; Anlage 1 Entgeltgr. 8 DWArbVtrRL
    Gesundheits- u. Krankenpflegerin; Eingruppierung AVR DW-EKD; Richtbeispiel; Tätigkeiten in der Psychiatrie

  • rechtsportal.de

    §12 DWArbVtrRL; Anlage 1 Entgeltgr. 8 DWArbVtrRL
    Eingruppierung einer in Pflege- und Betreuungsdienst in einer stationären Wohneinrichtung tätigen Kranken- und Gesundheitspflegerin im Dienst des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 438/10

    Eingruppierung einer Pflegefachkraft in einem psychiatrischen Pflegeheim der

    Auszug aus LAG Hamm, 19.11.2015 - 8 Sa 686/15
    Zur Eingruppierung einer Gesundheits- und Krankenpflegerin in die Entgeltgruppe 8 der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR DW-EKD) und den Voraussetzungen einer Tätigkeit "in der Psychiatrie" (im Anschluss an: BAG, Urteil vom 20.06.2012 - 4 AZR 438/10).

    Mit Schreiben vom 18.07.2013 machte die Klägerin unter ausdrücklichem Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2012 - 4 AZR 438/10 - rückwirkend Vergütung nach der Entgeltgruppe 8 der Anlage 1 AVR DW-EKD geltend, da sie nach der dort vorgenommenen Auslegung der Eingruppierungsmerkmale als "Pflegefachkraft in der Psychiatrie" im Sinne dieser höheren Entgeltgruppe tätig sei.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind kirchliche Arbeitsbedingungen, obwohl es sich hierbei nicht um nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes geschlossene Tarifverträge handelt, nach den für die Auslegung von Tarifverträgen entwickelten und ständig angewandten Grundsätzen auszulegen (BAG, Urteil vom 20.06.2012 - 4 AZR 438/10 - NZA-RR 2013, S. 200 ff m. w. N.).

    Denn im Falle der Bildung von Regel- oder Richtbeispielen hat der Normgeber eine ihm im Rahmen seiner Gestaltungsmöglichkeiten eröffnete typisierende Betrachtung vorgenommen, mit der etwa aus Gründen der Rechtsicherheit oder Klarheit eine verbindliche Zuordnung bestimmter Tätigkeiten zu einem bestimmten Vergütungsniveau verbindlich vorgegeben wird (BAG, Urteil vom 20.06.2012 aaO).

    Bei seiner insoweit mit dem Richtbeispiel verbundenen typisierenden Betrachtung knüpft der Normgeber an ein bestimmtes, hier institutionelles Merkmal an (BAG, Urteil vom 20.06.2012 aaO; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2015 - 2 Sa 387/14 - juris).

    Ist dies der Fall, so ist den Arbeitsgerichten eine qualitative Überprüfung dahin, ob denn die der pauschalen Betrachtung des Normgebers zugrundeliegende Bewertung auch der Prüfung im Einzelfall anhand und nach Maßgabe des Obersatzes standhält, eben aufgrund der gewollten Pauschalierung verwehrt (BAG, Urteil vom 20.06.2012, aaO).

    Dem Psychiatriebegriff sind deshalb unter Berücksichtigung eines sich - den differenzierter werden Anforderungen in Behandlung und Pflege folgend - wandelnden Angebots auch Einrichtungen anderer Art zuzuordnen, in denen die Aufgaben einer psychiatrischen Klinik ohne deren strikten institutionellen Rahmen ganz oder teilweise erfüllt werden (BAG, Urteil vom 20.06.2012, aaO).

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus LAG Hamm, 19.11.2015 - 8 Sa 686/15
    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muss und darf in einem solchen Fall nur zurückgegriffen werden, wenn die fragliche Tätigkeit von einem Beispiel nicht oder nicht voll erfasst wird oder das Tätigkeitsbespiel seinerseits unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, es also nicht aus sich selbst heraus ausgelegt werden kann (BAG, Urteil vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2015 - 2 Sa 387/14

    Eingruppierung, Arbeitsvertragsrichtlinien, Diakonisches Werk, Besitzstand,

    Auszug aus LAG Hamm, 19.11.2015 - 8 Sa 686/15
    Bei seiner insoweit mit dem Richtbeispiel verbundenen typisierenden Betrachtung knüpft der Normgeber an ein bestimmtes, hier institutionelles Merkmal an (BAG, Urteil vom 20.06.2012 aaO; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2015 - 2 Sa 387/14 - juris).
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03

    Heimzulage nach den AVR Caritas - Therapieeinrichtung für Drogenabhängige als

    Auszug aus LAG Hamm, 19.11.2015 - 8 Sa 686/15
    Danach ist - ohne allein am Wortlaut der Norm zu haften - ausgehend von diesem und anhand seiner unter Einbeziehung des systematischen Zusammenhangs der Sinn der Erklärung festzustellen, wobei der wirkliche Wille des Normgebers und der damit von ihm beabsichtigte Sinn und Zweck mit zu berücksichtigen ist, soweit dieser in den relevanten Bestimmungen seinen Niederschlag gefunden hat (BAG, Urteil vom 14.01.2004 - 10 AZR 188/03 - juris m. w. N.).
  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 284/16

    Eingruppierung einer Gesundheitspflegerin nach AVR Diakonie

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. November 2015 - 8 Sa 686/15 - aufgehoben.
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