Rechtsprechung
LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 253 Abs. 2, 823 BGB
Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts - ra-skwar.de
Mobbing - Schmerzensgeld - Voraussetzungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines behinderten Arbeitnehmers auf Schmerzensgeld aufgrund Mobbings; Voraussetzungen für die Pflicht des Arbeitgebers zum Einschreiten bei Vorliegen von Mobbinghandlungen durch seine Angestellten; Begriffsbestimmung des "Mobbing"
- rabüro.de
Zum Schadensersatz wegen Mobbings am Arbeitsplatz
- Judicialis
- rewis.io
- RA Kotz
Mobbing - Haftung des Arbeitgebers für Mitarbeiter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253 Abs. 2 § 278 § 280 Abs. 1 § 823
Unsubstantiierte Schadensersatzklage bei Arbeitsplatzschikane - Anforderung an schadensersatzpflichtigen Mobbingvorwurf - keine Pflicht der Arbeitgeberin zum Einschreiten bei fehlender Unterrichtung über bedeutsame Vorfälle - Darlegungslast der Klägerin - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 03.04.2006 - 6 (2) Ca 2985/05
- LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06
Wird zitiert von ... (6)
- LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09
Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Darlegungslast des Arbeitnehmers, …
Der Arzt kennt regelmäßig die Situation am Arbeitsplatz nicht, sondern ist auf die Schilderung des Arbeitnehmers angewiesen (LAG Baden-Württemberg 28.06.2006 - 6 Sa 93/08 - LAG Hamm 07.11.2006 - 9 Sa 444/06 - LAG Hamm 19.12.2006 - 9 Sa 836/06 -). - LAG Schleswig-Holstein, 15.10.2008 - 3 Sa 196/08
Schmerzensgeld, Schadensersatzanspruch, Mobbing, Persönlichkeitsverletzung, …
Der Arzt kennt regelmäßig die Situation am Arbeitsplatz nicht, sondern ist auf die Schilderung des Arbeitnehmers angewiesen (LAG Baden-Württemberg vom 28.06.2006 - 6 Sa 93/08; LAG Hamm vom 07.11.2006 - 9 Sa 444/06; LAG Hamm vom 19.12.2006 - 9 Sa 836/06). - VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 37/07
Verwaltungsrechtsweg bei Streit um die Mitgliedschaft in einer …
Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung sind Mobbinghandlungen "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz gegenüber einzelnen Mitarbeitern zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Mobbingopfers verletzen" (vgl. bspw. LAG Hamm, Urt. vom 19.12.2006 - 9 Sa 836/06 -, juris).
- ArbG Rheine, 22.10.2009 - 2 Ca 643/08
Schmerzensfeld, Schadensersatz wegen Mobbing, Abmahnung, Kausalität
a) Nach ständiger Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, besteht bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens, wenn eine objektiv erheblich ins Gewicht fallende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, subjektiv eine besonders schwere Schuld des Schädigers gegeben ist und die Persönlichkeitssphäre bei Versagen einer Entschädigung ohne Schutz bliebe (BVerfG v. 04.03.2004, 1 BvR 2098/01, NJW 2004, 2371 m.w.N.; LAG Hamm Urteil vom 19.12.2006 9 SA 836/06, JURIS).Zum Schutz der Individualsphäre, bei der ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliegen kann, gehört auch das berufliche Wirken des Betroffenen. - LAG Nürnberg, 06.02.2015 - 3 Sa 304/12
Sexuelle Belästigung - Haftung des Arbeitgebers für Mitarbeiter
Ausweislich des Leitsatzes 1 der Entscheidung des LAG Hamm vom 19.12.2006, Aktenzeichen 9 Sa 836/06, habe der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Verletzungen seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der sexuellen Selbstbestimmung zu schützen. - LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13
Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Schwerbehinderte, Wäscherin, …
Der Arzt kennt regelmäßig die Situation am Arbeitsplatz nicht, sondern ist auf die Schilderung des Arbeitnehmers angewiesen (LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 6 Sa 93/08 - LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06 - LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06 -).