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   LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21   

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LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21 (https://dejure.org/2022,7585)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2022 - 18 Sa 645/21 (https://dejure.org/2022,7585)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 18 Sa 645/21 (https://dejure.org/2022,7585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 3 AGG
    Kündigung, Beleidigung, Anhörung des Betriebsrats, Unterhaltspflichten, Benach-teiligung wegen des Geschlechts

  • IWW

    § 38b Abs. 2 EStG, § ... 66 Abs. 1 ArbGG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 2 GG, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG, § 102 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 138 Abs. 1, 3 ZPO, § 102 Abs. 1 BetrVG, Richtlinien 2002/73/EG, 2004/113/EG, §§ 38b Abs. 2 S. 1, 39 Abs. 4, 39e Abs. 1 EStG, § 3 Abs. 1 AGG, § 1 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 1 Abs. 1 AGG, § 102 Abs. 3 BetrVG, § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG, § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG, § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG, § 102 Abs. 2 S. 4 BetrVG, § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG, § 102 Abs. 2, Abs. 3 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, Art. 6 Abs. 1 GG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Beleidigung eines Arbeitskollegen als Bastard - Arbeitnehmerkündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 1 ; AGG § 3 Abs. 2 ; ZPO § 91 Abs. 1
    Beleidigung als Bastard als Kündigungsgrund; Kündigung wegen Beleidigung ohne vorherige Abmahnung; Anhörung des Betriebsrats auf Grundlage der Angaben aus Steuerkarte und ELStAM; Keine unangemessene Benachteiligung von Frauen wegen falscher Annahme von ...

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Beleidigung eines Kollegen als Bastard rechtfertigt ordentliche Kündigung ohne Abmahnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21
    Ein Grund, der die Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigt, liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint ( BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 62/02, Urteil vom 31.05.2007 - 2 AZR 200/06, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08, jeweils m.w.N.) .

    Auch die schwerwiegende Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten kann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen und im Einzelfall sogar zur außerordentlichen Kündigung berechtigen ( BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08) .

    Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip ( BAG, Urteil vom 31.05.2007 - 2 AZR 200/06, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08) .

    Kann der Arbeitnehmer aus der - gegebenenfalls auch: unberechtigten - Abmahnung erkennen, welches Verhalten der Arbeitgeber erwartet und welches Fehlverhalten er als so schwerwiegend ansieht, dass es ihm aus seiner Sicht Anlass zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt, so kommt der Abmahnung sogar eine kündigungsrechtliche Warnfunktion zu ( BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08; Fischermeier/Krumbiegel in: KR, 13. Auflage 2022, § 626 BGB Rdnr. 289 m.w.N.).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21
    Zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information gehört darüber hinaus die Unterrichtung über Tatsachen, die ihm - dem Arbeitgeber - bekannt und für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsam sind, weil sie den Arbeitnehmer entlasten und deshalb gegen eine Kündigung sprechen können ( BAG, Urteil vom 06.02.1997 - 2 AZR 265/96, Urteil vom 03.11.2011 - 2 AZR 748/10, Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 ).

    Die Pflicht zur Mitteilung der Sozialdaten des Arbeitnehmers, insbesondere auch der Unterhaltspflichten, ergibt sich daraus, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat keine persönlichen Umstände vorenthalten darf, die sich im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten auswirken können ( BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01) , wobei eine nähere Begründung für die in Ansehung der Sozialdaten zu treffenden Interessenabwägung vom Arbeitgeber nicht zu verlangen ist ( BAG, Urteil vom 23.12.2014 - 2 AZR 736/13) .

    Während es im Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Kündigung auf die objektiven Umstände ankommt, die bei Ausspruch der Kündigung vorlagen (gleichviel, ob sie dem Arbeitgeber bekannt waren oder nicht), zielt das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG darauf ab, dass der Arbeitgeber die für ihn im Hinblick auf die beabsichtigte Kündigung maßgebenden subjektiven Überlegungen auf Basis seiner aktuellen Kenntnisse mitteilt ( Grundsatz der "subjektiven Determinierung", vgl. etwa BAG, Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15) , um dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers zu beeinflussen.

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21
    Es ist nicht zu beanstanden, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG sich auf die Angaben bezieht, die sich aus der Steuerkarte des Arbeitnehmers bzw. aus ELStAM ergeben (im Anschluss an BAG, Urteil vom 24.11.2005 - 2 AZR 514/04), sofern der Arbeitgeber diese Bezugnahme hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt.

    (aa) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG, Urteil vom 24.11.2005 - 2 AZR 514/04 m.w.N.) ist die Bezugnahme auf die Angaben, die sich aus der Steuerkarte des Arbeitnehmers ergeben, im Rahmen der Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht zu beanstanden.

    Die Frage, ob der Arbeitgeber sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG auf dokumentierte Angaben beziehen darf, ist vom BAG bejaht worden ( Urteil vom 24.11.2005 - 2 AZR 514/04) .

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21
    Ein Grund, der die Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigt, liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint ( BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 62/02, Urteil vom 31.05.2007 - 2 AZR 200/06, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08, jeweils m.w.N.) .

    Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip ( BAG, Urteil vom 31.05.2007 - 2 AZR 200/06, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08) .

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21
    Grobe Beleidigungen von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, können einen gewichtigen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers (§ 241 Abs. 2 BGB) darstellen und eine fristgemäße oder fristlose Kündigung rechtfertigen ( BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 646/11; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2017 - 3 Sa 244/16; Sächsisches LAG, Urteil vom 17.07.2017 - 5 Sa 273/16).

    Das Grundrecht ist nicht schrankenlos gewährleistet und findet seine Grenze im Recht der persönlichen Ehre gemäß Art. 5 Abs. 2 GG ( BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 646/11) .

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21
    Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt muss so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich ein Bild zu machen ( z.B. BAG, Urteil vom 05.11.2009 - 2 AZR 676/08, Urteil vom 22.04.2010 - 2 AZR 991/08 ).

    Eine aus Sicht des Arbeitgebers bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung ist keine ordnungsgemäße Anhörung ( BAG, Urteil vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94, Urteil vom 31.01.1996 - 2 AZR 181/95, Urteil vom 05.11.2009 - 2 AZR 676/08 ).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21
    Die Pflicht zur Mitteilung der Sozialdaten des Arbeitnehmers, insbesondere auch der Unterhaltspflichten, ergibt sich daraus, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat keine persönlichen Umstände vorenthalten darf, die sich im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten auswirken können ( BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01) , wobei eine nähere Begründung für die in Ansehung der Sozialdaten zu treffenden Interessenabwägung vom Arbeitgeber nicht zu verlangen ist ( BAG, Urteil vom 23.12.2014 - 2 AZR 736/13) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21
    Während es im Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Kündigung auf die objektiven Umstände ankommt, die bei Ausspruch der Kündigung vorlagen (gleichviel, ob sie dem Arbeitgeber bekannt waren oder nicht), zielt das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG darauf ab, dass der Arbeitgeber die für ihn im Hinblick auf die beabsichtigte Kündigung maßgebenden subjektiven Überlegungen auf Basis seiner aktuellen Kenntnisse mitteilt ( Grundsatz der "subjektiven Determinierung", vgl. etwa BAG, Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15) , um dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers zu beeinflussen.
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21
    Hinsichtlich der Darlegungslast für die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates gilt Folgendes ( BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 193/04, Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 ): Im Prozess hat der Arbeitnehmer zunächst vorzutragen, dass ein Betriebsrat besteht und deshalb nach § 102 BetrVG vor Ausspruch einer Kündigung dessen Anhörung erforderlich war.
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Auszug aus LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21
    Ein Grund, der die Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigt, liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint ( BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 62/02, Urteil vom 31.05.2007 - 2 AZR 200/06, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08, jeweils m.w.N.) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2017 - 3 Sa 244/16

    Kündigung, außerordentlich, Pflichtverletzung, schwerwiegende, Beleidigung des

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 182/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 Sa 324/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen das

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • LAG Sachsen, 17.07.2017 - 5 Sa 273/16

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Beleidigung einer

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

  • ArbG Dortmund, 05.05.2021 - 7 Ca 988/21
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

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