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   LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09   

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LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09 (https://dejure.org/2009,8584)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09 (https://dejure.org/2009,8584)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2009 - 10 TaBV 17/09 (https://dejure.org/2009,8584)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende vorherige Verhandlungen; Mitbestimmung bei Interessenausgleich und Sozialplan; Beschäftigungssicherung; Vorrang des Beratungsanspruchs des Betriebsrats vor Interessenausgleichsverhandlungen; ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende vorherige Ver-handlungen; Mitbestimmung bei Interessenausgleich und Sozialplan; Beschäftigungssiche-rung; Vorrang des Beratungsanspruchs des Betriebsrats vor Interessenausgleichsverhand-lungen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsstelle zum Abschluss eines Interessenausgleichs bei geplanter Betriebsänderung; Verhältnis von Verfahren zur Beschäftigungssicherung und Verhandlungen über Interessenausgleich

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; BetrVG § 92 a; ; BetrVG § 111 S. 3 Nr. 1; ; BetrVG § 111 S. 3 Nr. 4; ; BetrVG § 112 Abs. 2; ; BetrVG § 112 Abs. 4; ; BetrVG § 112 Abs. 5; ; BetrVG § 112 a Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle zum Abschluss eines Interessenausgleichs bei geplanter Betriebsänderung; Verhältnis von Verfahren zur Beschäftigungssicherung und Verhandlungen über Interessenausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04

    Einigungsstellenbesetzungoffensichtliche Unzuständigkeitvorzeitige Anrufung der

    Auszug aus LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; LAG Köln, 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 18; LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43 m.w.N.).

    Hält ein Betriebspartner weitere Verhandlungen aufgrund des bisherigen Verhaltens der Gegenseite für aussichtslos und ruft er das Arbeitsgericht zur Einsetzung einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG an, so ist diese auch nicht deswegen offensichtlich unzuständig, weil der Verhandlungsanspruch nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt worden ist; andernfalls hätte es die verhandlungsunwillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21; LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl., § 74 Rn. 9; GK/Kreutz, BetrVG, 8. Aufl., § 74 Rn. 28 m.w.N; a.A.: LAG Schleswig-Holstein, 17.11.1988 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 13).

  • LAG Köln, 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03

    Einigungsstelle, Bestellungsverfahren, Unterlagen für Wirtschaftsausschuss,

    Auszug aus LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; LAG Köln, 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 18; LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 85/03

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, Betriebsänderung,

    Auszug aus LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; LAG Köln, 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 18; LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43 m.w.N.).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09
    Bei einer Verletzung der Beratungspflicht nach § 92 a BetrVG durch den Arbeitgeber gibt es auch keinen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats (Lingemann, NZA 2002, 934, 942; ErfK/Kania, 9. Aufl., § 92 a BetrVG Rn. 1; vgl. auch: BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05 - NZA 2007, 552 = DB 2007, 810).
  • LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03

    Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats; Einrichtung einer Einigungsstelle;

    Auszug aus LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; LAG Köln, 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 18; LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 18.12.2009 - 13 TaBV 52/09

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle allgemein immer nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt ( vgl. z.B. LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14; 11.12.2006 - 13 TaBV 96/06; 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09; GMP/Matthes/Schlewing, 7. Aufl., § 98 Rn. 8 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 14.09.2009 - 13 TaBV 74/09

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; wirtschaftliche Angelegenheit;

    Davon ist allgemein dann auszugehen, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Recht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. z.B. LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08; 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09; GMP/Matthes/Schlewing, ArbGG, 7. Aufl., § 98 Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • LAG Hamm, 14.06.2010 - 13 TaBV 44/10

    Einigungsstelle; Zuständigkeit; Offensichtlichkeit; offensichtlich;

    Die Voraussetzungen sind namentlich dann erfüllt, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Beteiligungsrecht des Gesamtbetriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt ( vgl. z.B. LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14; 11.12.2006 - 13 TaBV 96/06; 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09; 18.12.2009 - 13 TaBV 52/09; 26.04.2010 - 13 TaBV 70/09; GMP/Matthes/Schlewing, 7. Aufl., § 98 Rn. 8 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 26.04.2010 - 13 TaBV 70/09

    Einigungsstelle zur Verhandlung über einen Sozialplan bei Schließung einer

    Offensichtlich unzuständig im Sinne der genannten Norm ist eine Einigungsstelle allgemein immer nur dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt ( vgl. z.B. LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14; 11.12.2006 - 13 TaBV 96/06; 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09; 18.12.2009 - 13 TaBV 52/09; GMP/Matthes/Schlewing, 7. Aufl., § 98 Rn. 8 m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11

    Einigungsstelle zur Verhandlung über einen Interessenausgleich; unbegründete

    Anderenfalls hätte es die verhandlungsunwillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle zu blockieren (vgl. LAG Hamm vom 20.03.2009 Az. 10 TaBV 17/09, LAG Hamm v. 09.02.2009, Az.: 10 TaBV 3/09; LAG Rheinland-Pfalz v. 19.04.2005, Az.: 5 TaBV 16/05, jeweils zitiert nach Juris).
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