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   LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20   

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LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20 (https://dejure.org/2021,9605)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20 (https://dejure.org/2021,9605)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. April 2021 - 17 Sa 1203/20 (https://dejure.org/2021,9605)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11

    Fleischkontrolleure - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20
    Vielmehr ist auf die Absprachen abzustellen, die dem erhöhten Arbeitseinsatz zugrunde liegen (BAG 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14).

    In diesem Sinne kann für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden (liegen (BAG 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - aaO).

    Aus dem Abrufverhalten des Beklagten konnte der Kläger deshalb grundsätzlich nur auf einen hohen Bedarf an seiner Arbeitsleistung, nicht aber auf die Vereinbarung einer bestimmten Mindestarbeitszeit schließen (vgl. BAG 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 18).

    Eine verstetigte Vergütung, in der ein Indiz für eine weitergehende vertragliche Bindung als im Rahmen eines reinen Bedarfsarbeitsverhältnisses liegen kann (BAG 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 18), liegt somit nicht vor.

    Mit der Ersetzung dieser Tarifverträge durch den TV Fleischuntersuchung zum 01.09.2008 ist dieser Tarifvertrag Vertragsbestandteil geworden (vgl. hierzu BAG 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 13).

  • ArbG Bielefeld, 16.09.2020 - 3 Ca 653/20
    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 16.09.2020 - 3 Ca 653/20 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 16.09.2020- 3 Ca 653/20 - abzuändern und festzustellen, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien der zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geschlossene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vom 13.09.2005 (TVöD-VKA) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung findet.

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20
    Ein Antrag auf Abschluss eines Vertrags (§ 145 BGB) liegt nur dann vor, wenn die Erklärung - aus der Sicht des Adressaten - mit dem Willen zur rechtlichen Bindung abgegeben wird (BAG 14.12.2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 34).
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20
    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff in einem hiervon abweichenden Sinne verwenden wollten (vgl. allg. BAG 19.11.2014 - 5 AZR 121/13 - Rn. 18 mwN).
  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20
    a) Schon der Wortlaut der Vorschrift, von dem bei der Tarifauslegung regelmäßig auszugehen ist (vgl. BAG 11.11.2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 20 mwN) spricht für das hier vertretene Verständnis (vgl. auch Donath in: Sponer/Steinherr, TVöD/TV-L Gesamtausgabe, Stand März 2021, 6300-L TV-Fleischuntersuchung-Länder § 1 Rn. 6).
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 295/06

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 23.05.2007 - 10 AZR 295/06 - Rn. 19).
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 133/08

    Anordnung von Überstunden

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20
    Die Annahme einer dauerhaften Vertragsänderung mit einer erhöhten regelmäßigen Arbeitszeit setzt die Feststellung entsprechender Erklärungen der Parteien voraus (BAG 22.04.2009 - 5 AZR 133/08 - Rn. 13).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20
    Das Feststellungsinteresse ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung (BGH 21.02.2017 - XI ZR 467/15 - Rn. 41 mwN).
  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 359/94

    Abfindungen für befristet beschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20
    Da der Umfang der "Beschäftigung" über die Anwendung des einen oder anderen Tarifvertrags entscheidet (§§ 1 Abs. 1 TV Fleischuntersuchung, § 1 Abs. 2 Buchst. f) TVöD-VKA), ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien diesen Begriff in beiden Tarifverträgen einheitlich verwendet haben (vgl. zur Berücksichtigung des Zusammenhangs mehrerer Tarifverträge auch BAG 17.01.1995 - 3 AZR 359/94 - zu I 1 c der Gründe).
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

    Auszug aus LAG Hamm, 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20
    Mit dem vom Kläger in der mündlichen Verhandlung vor der Kammer klargestellten Feststellungsbegehren ist der Antrag auch hinreichend bestimmt (vgl. allg. BAG 25.01.2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 17f.).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 22/23

    Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

    Als bloß tatsächlichem Verhalten kommt dem Abruf der Arbeitsleistung ein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert dahingehend, der Arbeitgeber wolle sich für die Zukunft an eine von § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG abweichende höhere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit binden, nicht zu (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 133/08 - Rn. 13; 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; LAG Hamm 20. April 2021 - 17 Sa 1203/20 - Rn. 98; aA BeckOK ArbR/Bayreuther Stand 1. September 2023 TzBfG § 12 Rn. 8b, der meint, bei einer "länger andauernden Mehrarbeit" lasse sich "vertreten, dass der Arbeitnehmer von der Anordnung der Arbeit auf einen entsprechenden Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte") , zumal § 12 Abs. 2 TzBfG grundsätzlich die Möglichkeit vorsieht, den auf Abruf tätigen Arbeitnehmer in gewissem Umfang über eine festgelegte Mindestarbeitszeit hinaus heranzuziehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 9 A 3163/17

    Beschränken der aufzuwendenden Mittel auf den zur Erfüllung der jeweiligen

    vgl. hierzu auch LAG Hamm, Urteil vom 20. April 2021 - 17 Sa 1203/20 -, juris Rn. 86.
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