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   LAG Hamm, 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19   

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https://dejure.org/2020,11634
LAG Hamm, 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19 (https://dejure.org/2020,11634)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19 (https://dejure.org/2020,11634)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 5 Sa 1682/19 (https://dejure.org/2020,11634)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 616
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19
    Die Entscheidung des BAG vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15, NZA 2019, 982 ff, nach der der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nur dann am Ende des Kalenderjahres oder eines zulässigen Übertragungszeitraumes erlösche, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt habe, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen habe, stehe dem nicht entgegen.

    Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche richtlinienkonforme Auslegung des § 1 BUrlG und § 7 BUrlG beschränkt (ständige Rechtsprechung, siehe nur BAG, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15, juris, Rn. 35).

    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub auszugehen (BAG, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15, juris, Rz. 36).

    des Folgejahres, da ansonsten der Urlaubsanspruch des Vorjahres vollständig auf das folgende Kalenderjahr übertragen wird und mit dem neu erwachsenen Urlaubsanspruch dem Fristenregime des Urlaubsrechtes unterliegt ( BAG, Urt. vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15, Rz. 44 - 46), hätte diese bezogen auf den übergesetzlichen Urlaub als eigenständige Regelung Bestand (wie vor, Rz. 35).

  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 275/14

    MTV Chemische Industrie - Verfall von Urlaub

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19
    2) Wie das Arbeitsgericht bereits zu Recht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BAG zu der gleichlautenden Regelung des Manteltarifvertrags für die chemische Industrie vom 24. Juni 1992 idF vom 16. März 2009 ausgeführt hat, stellt die dortige Regelung eine eigenständige Regelung dar, da sie den Urlaub insoweit einem eigenständigen Fristenregime unterworfen hat, als der Urlaubsanspruch ohne Übertragungsvoraussetzungen und ohne Übertragungsnotwendigkeit zumindest bis zum 31. März des Folgejahres besteht und genommen werden kann (BAG, Urteil vom 17.11.2015, 9 AZR 275/14, juris, Rz. 28).

    Einer Tilgungsbestimmung bedarf es dafür nicht (BAG, Urteil. vom 17.11.2015, 9 AZR 275/14, juris, Rz. 18).

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19
    Erforderlich ist vielmehr, dass die tarifliche Regelung - für den Urlaub - eine eigenständige Regelung darstellt, die von den Vorgaben des BUrlG abweicht (so schon BAG, Urt. vom 22.05.2012, 9 AZR 575/10 Rz. 13 unter Verweis auf BAG, Urt. vom 12.04.2011, 9 AZR 80/10, Rz. 27).

    Für den vom Mindesturlaub abtrennbaren Teil der einheitlich geregelten Gesamturlaubsdauer, den sogenannten Mehrurlaub, bleibt sie aber gem. § 139 BGB wirksam (BAG, Urt. vom 12.04.2011, 9 AZR 80/10, Rz. 27).

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19
    b) Kein Gleichlauf ist etwa dann gegeben, wenn die abweichende Regelung dem Arbeitnehmer die Initiativlast für die Gewährung des Urlaubes auferlegt (BAG, Urteil vom 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 -, juris , Rz. 21).
  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 575/10

    Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche (TVöD)

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19
    Erforderlich ist vielmehr, dass die tarifliche Regelung - für den Urlaub - eine eigenständige Regelung darstellt, die von den Vorgaben des BUrlG abweicht (so schon BAG, Urt. vom 22.05.2012, 9 AZR 575/10 Rz. 13 unter Verweis auf BAG, Urt. vom 12.04.2011, 9 AZR 80/10, Rz. 27).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19
    Die Beschränkung des Erlöschens des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei Krankheit, die vom BAG durch eine weitgehende richtlinienkonforme Fortbildung von § 7 BUrlG (BAG, Urteil vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07, NZA 2009, 538-547) aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (grundlegend EuGH, Urteil vom 20.01.2009, C-350/06 und C-520/06 -, Schultz-Hoff) umgesetzt wurde, bezieht sich nicht auf den übergesetzlichen Urlaubsanspruch (so ausdrücklich auch EuGH, Urteil v. 19.11.2019, C- 609/17 und C-610/17, juris).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19
    Die Beschränkung des Erlöschens des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei Krankheit, die vom BAG durch eine weitgehende richtlinienkonforme Fortbildung von § 7 BUrlG (BAG, Urteil vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07, NZA 2009, 538-547) aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (grundlegend EuGH, Urteil vom 20.01.2009, C-350/06 und C-520/06 -, Schultz-Hoff) umgesetzt wurde, bezieht sich nicht auf den übergesetzlichen Urlaubsanspruch (so ausdrücklich auch EuGH, Urteil v. 19.11.2019, C- 609/17 und C-610/17, juris).
  • EuGH, 19.11.2019 - C-609/17

    TSN

    Auszug aus LAG Hamm, 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19
    Die Beschränkung des Erlöschens des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei Krankheit, die vom BAG durch eine weitgehende richtlinienkonforme Fortbildung von § 7 BUrlG (BAG, Urteil vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07, NZA 2009, 538-547) aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (grundlegend EuGH, Urteil vom 20.01.2009, C-350/06 und C-520/06 -, Schultz-Hoff) umgesetzt wurde, bezieht sich nicht auf den übergesetzlichen Urlaubsanspruch (so ausdrücklich auch EuGH, Urteil v. 19.11.2019, C- 609/17 und C-610/17, juris).
  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 310/20

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs nach § 12 MTV Chemische Industrie

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Mai 2020 - 5 Sa 1682/19 - wird zurückgewiesen.
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